DENKZETTEL  -  ALBERT EINSTEIN
Die Rufe nach Abschuss- und oder der Forderung nach Bejagung des Wolfes flammen immer wieder im Bereich bestimmter politischer Fraktionen, sowie auf Seiten der Weidetierhalter und der Jägerschaft auf. Wobei es sich hier sehr häufig um sich überschneidende bzw. kongruente Interessen-, nennen wir sie Lobbygruppen, handelt. Die absurden Begründungen für Abschussforderungen sind immer gleichlautend: 1. Der Wolf ist potentiell für den Menschen gefährlich und man will daher die Möglichkeit der schnelleren Entnahme eines „verhaltensauffälligen Wolfes“ haben! Und wenn dieser Vorwand nicht reicht, will man ihn im niedersächsischen „Jagdrecht“ haben, um auf alle Wölfe anlegen zu können. Natürlich nur, damit die „ausufernde Population“ reguliert und begrenzt werden kann. Egal wie, Hauptsache man kann „draufhalten!“ 2. Der Wolf richtet „immense Schäden“ bei der Weidetierhaltung an. 3. Der Wolf hat den günstigen Erhaltungszustand von ominösen 1.000 Tieren (niemand kann erklären, wie sich diese Zahl für Deutschland tatsächlich errechnen sollte), erreicht und breitet sich radikal schnell aus. Ein Größenzuwachs von ca. 30 % pro Jahr… dem muss dann ja angesichts von Punkt 1. und 2. dringend Einhalt geboten werden… denn es wird zu vermehrten „Kontakten“ mit dem Menschen kommen und der Wolf muss seine Scheu behalten. Sachlich und fachlich sind diese Aussagen bis auf den letzten Teilsatz nach dem Spiegelstrich so nicht richtig und nicht haltbar, denn: Zu 1. Seit seiner selbständigen Rückkehr ist nicht ein Mensch durch einen wilden Wolf zu Schaden gekommen. Regelungen für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen sind bereits im Bundesnaturschutzgesetz getroffen. Weiterhin, selbst wenn der Wolf im Jagdrecht wäre, was ja mittlerweile in Niedersachsen der Fall ist, würde eine ganzjährige Schonfrist gelten, die eine Bejagung unmöglich machen würde. Das lag bisher auch am immens hohen Schutzstatus des Wolfes, der allerdings gerade auf Betreiben der Kommissionspräsidenten der EU „ Ursula von der Leyen“ gesenkt wurde. Und dies aus „persönlichem Grund“! Sie selbst hatte ein Pony, das ungeschützt auf einer Weide an ihrem Heimatort stand. Dieses Pony, „Dolly“, wurde vom Wolf gerissen. Und weil es eben das Pony von Frau von der Leyen war und man der Lobby gefallen will, setzte sie sich für die Absenkung des Schutzstatus des Wolfes persönlich ein! Und das, obwohl auch hier kein wolfsabweisender Schutz vorhanden war und Frau von der Leyen, wie alle anderen Halter die so handeln auch, das Lieblingspony der Familie dem Wolf damit auf einem Silbertablett serviert hat! Dabei stellt gerade die EU zum Schutz der Weidetiere hohe Geldbeträge zum Abruf zur Verfügung, die aber so gut wie nicht abgerufen werden! Zu 2. Das Weidetiere gerissen werden liegt immer noch wie eh und je primär an den gar nicht oder nur unzureichend geschützten Weidegründen selbst, auf denen die Nutztiere stehen müssen. Somit also dem Wolf schutzlos, dank der grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Untätigkeit der Halter, ausgesetzt sind. Die Quote der Tiere, die dann dort tatsächlich zur Beute des großen Prädators werden, liegt im Schnitt aber lediglich bei knapp über oder unter 1 % zur Gesamtbeute des Wolfes, die aus Wildtieren besteht. Also eine verschwindend geringe Größe, die selbst verursacht ist. Zu 3. Zumeist werden bei dieser Zahlentrickserei der Populationsgröße, Populationen zusammengerechnet, die nicht zusammengehören, Jahrzehnte des sich langsamen Aufbaus der Wolfspopulation werden zusammengerafft – nur damit man auf die Z a h l von 30 % p. a. kommt. Der sogenannte erhaltungsstabile Zustand ist jedoch nicht erreicht, zumal sich dieser Wert, dieser Zustand als theoretische Größe noch an verschiedenen anderen Parametern als der bloßen Anzahl der Individuen messen lassen muss. Immer wieder wird u. a. missbräuchlich für die eigene Lobby, der „erhaltlungsstabile Zustand“ schlagend falsch berechnet um ihn als für lokal erreicht auszurufen. Zum einen wird der erhaltungsstabile Zustand nicht durch ein einzelnes Land oder eine Region innerhalb eines Landes und erst recht nicht lokal festgestellt. Dies hatte bisher länderübergreifend durch die EU zu erfolgen. Jetzt nach Senkung des Status wird es spannend, wie sich das auswirken wird. Der Europäische Gerichtshof hatte aber dazu im Fall des „iberischen Wolfes“ geurteilt. Den Link zum Urteil finden Sie bei mir unter DOWNLOADS - RECHTSTHEMEN / URTEILE /etc.! Es besagt jedenfalls in Kurzform: Der EuGH untersagt die Wolfsjagd bei ungünstigem Erhaltungszustand! Der Wolf darf nicht als Art eingestuft werden, die gejagt werden darf, wenn sein Erhaltungszustand auf nationaler Ebene ungünstig ist. Dies gilt lt. EuGH selbst dann, wenn er in der betroffenen Region nicht im Sinne der Habitatrichtlinie „streng geschützt“ ist!! Der Wolf ist selbst jetzt nach Senkung des Status von „streng geschützt“ auf „geschützt“, nach wie vor geschützt und dürfte nur in tatsächlichen Ausnahmesituationen geschossen werden. Da hilft auch eine Überführung ins Jagdrecht nichts! Bei all der unnötigen Panikmache und Aufregung, stellt aber niemand die eigentliche, die entscheidende Frage: Ist denn eine Bejagung, bzw. ein populationsregulierender Abschuss überhaupt sinnvoll? Die Antwort ist ein klares „NEIN“ - aus folgenden Gründen: - Der Abschuss zur Regulierung von Populationen ist unnötig weil: Populationsgrößen regulieren sich u. a. aber hier in jedem Falle primär durch das Nahrungsangebot. (s. auch „Der Wolf… -> Biologie -> Das Rudel - die Familie“. - roter Text) Daher ist ein Szenario von ausufernden Wolfspopulationen ein gänzlich irrationales Gedankengut, welches aber immer gern zur Untermauerung der Abschussforderung angeführt wird. Der erhaltungsstabile Zustand ist nicht erreicht. Denn dazu müssten mehrere Sachverhalte als Komplettpaket (siehe „Verbreitung und Population -> Günstige Erhaltungszustand“) gegeben sein. Das dieses Paket auf nationaler Ebene unvollständig bleibt, dafür trägt die Antiwolfsallianz dankenswerterweise mit ihren Tötungsforderungen, unfreiwillig zwar, aber immerhin, selbst bei. Danke dafür! Wölfe sind hochintelligente Tiere und dort, wo sie bejagt würden, wären sie mit Sicherheit noch weniger zu sehen. Sie würden sich noch scheuer und heimlicher verhalten, wie sie es jetzt schon üblicherweise tun. Gleichzeitig würde dies aber lediglich bedeuten, dass der Wolf sich nur nicht zeigt – es bedeutet aber keinesfalls, dass er nicht da ist. Was also würde sich am Gesamtstatus ändern? - Durch den Abschuss oder die Bejagung von Wölfen erreicht man genau das Gegenteil dessen, was man damit zu erlangen sucht. Man schafft sich selbst mehr Probleme, vor allem mehr echte Probleme als zuvor überhaupt vorhanden waren. Ein Gegenteil, welches unsere Jägerschaft nur allzu gut von den Wildschweinen her bekannt ist. Der Wolf antwortet mit höheren Reproduktionsraten und zusätzlich, dass junge Fähen dann tendenziell dazu neigen innerhalb eines Rudels und eines Reproduktionszyklus sogar Mehrfachwürfe nachzulegen. - Wenn dann noch durch eine unüberlegte Bejagung/Abschuss z. B. die Leittiere, und somit wichtige Rudelstrukturen zerstört werden, die für ein natürlich funktionierendes Rudel essenziell und lebensnotwendig sind passiert folgendes: Unerfahrene Jungtiere erlernen nicht mehr das Reh und anderes Wild ihre eigentliche natürliche Beute sind und wie man sie erlegt. Was passiert also, diese Tiere sind aus Not gezwungen, sich an ungeschützte Weidetiere zu halten, die nicht flüchten können. Dass dem so ist, sahen wir damals (Stand Juni 2018) am Beispiel des Cuxhavener Rudels oder was von ihm noch übrig ist. Die Leitfähe wurde ermordet, der Leitrüde seit Anfang 2017 nicht mehr gesehen. Auch der niedersächsische Umweltminister Lies teilte damals unsere Befürchtung in dem mit ihm persönlich geführten Gespräch, dass auch der Rüde illegal getötet wurde. Der Effekt daraus trat überdeutlich zu Tage: Die Jungtiere vergriffen sich an ungesicherten „Weidetieren“ dort in der Region. Schuldlos! Ein solches Verhalten des Wolfes durch eigenes Fehlverhalten (Abschuss) zu generieren, kann wohl kaum seitens z. B. der Schaf- und/oder Rinderhalter erwünscht sein. Aber genau dies, wurde durch die illegale Tötung der Leittiere dort erreicht. Und trotzdem schreit man immer noch danach, den wahrscheinlich kläglichen Rest des Rudels auch noch zu killen. Als Letztes noch ein Hinweis, eine Warnung: Der illegale Abschuss eines Wolfes kann mit bis zu 5 Jahren Haft und mit bis zu 50.000,- Euro Strafe geahndet werden. Weiterhin zieht eine solche Straftat den Verlust des Jagdscheins, des Reviers, sowie der Waffen etc. nach sich. Und ich werde von meiner Seite aus alles daran setzen, dass man die Täter solcher Verbrechen vor Gericht stellt und schwer bestraft. Im Zusammenhang mit den nicht endenden Schwachmatenaufrufen zur Tötung der Wölfe, möchte ich hier auf einen sehr interessanten Fachartikel mit dem Namen: Wölfe töten, rächt sich! von Cornelia Dick-Pfaff © Wissenschaft aktuell hinweisen, der auf Grundlage der nachstehenden Studie „Effects of Wolf Mortality on Livestock Depredati“ beruht. Zum Artikel geht es direkt über vorstehende Verlinkung oder Sie finden ihn unter der Rubrik „Wolf und Forschung“!
„Der Horizont vieler Menschen ist wie ein Kreis mit Radius ‚0‘ Und das nennen sie dann ihren Standpunkt!  - Albert Einstein - Wolfsabschussforderungen - explizit
Artenschutz - Wolf