28.02.2019 „Riesenpolitsauerei“ geht weiter! Sowohl Niedersachsen, als auch 19:00 Uhr Schleswig-Holstein verlängern ihre - sinn- und substanzlosen, jedwede EU- Rechtsnorm missachtenden Abschussverfügungen für die Wölfe GW717m und GW924m. Ich wiederhole es hier nochmals eindringlichst und werde es auch immer wieder tun. Diese beiden Wölfe, die hier nicht definitiv nicht rechtskonform mit dem Segen einer von der Politk mit alternativen Fakten , verblendeten, bzw. offenkundig nicht an wirklichen Fakten interessierten Justitia getötet werden sollen, sind KEINE PROBLEMWÖLFE! Es sind Bauernopfer im wahrsten Sinne des Wortes. Als Opfer zur Verfügung gestellt von einer völlig aus dem Ruder gelaufenen, und jedwede EU-Rechtsnorm missachtenden, Ihre ureigendsten Aufgaben verkennenden Politik. Mag man sich in Nds. hinter seinen beiden Gerichtsentscheiden verstecken und sich auch noch dadurch bestärkt fühlen, was bleibt ist die Wahrheit und diese lautet: DIE ABSCHUßVORHABEN IN NDS UND SH SIND NACH EU-RECHT ILLEGAL! Ich möchte hierzu eines meiner großen Vorbilder zitieren, Mohandas Karamchand Ghandi besser bekannt als Mahatma Ghandi (Die große Seele). Er sagte: „Und wenn ich am Ende ganz alleine dastehe, so bleibt die Wahrheit immer noch die Wahrheit!“ Dies werden die Umweltminsterien beider Länder niemals für sich in Anspruch nehmen können, da Eigeninteressen und Mängel beim Herdenschutz im „eigenen Haus“ dem ganz eindeutig entgegenstehen! Weder in Schleswig Holstein (Raum Pinneberg), wo es GW924m ans Fell gehen soll noch hier im Raum Rodewald (Nienburg) Niedersachsen ist ein brauchbarer Herdenschutz vorhanden (siehe auch die Bilder am Ende meiner Meldung vom 25.02.2019). Somit sind Risse der dort   immer   noch mindestens grobfahrlässig bzw. mittlerweile könnte man schon Vorsatz unterstellen, ungeschützt weidenden Tiere, vorprogrammiert. Ein offensichtlich politisch gewollter Umstand? Wieviel, darf sich die Politik eigentlich herausnehmen? Sie meine Herren Minister negieren weiterhin völlig ignorant und arrogant, wissentlich geltendes EU-Recht. Und das nur um die Missstände im Bereich der Herdenschutz-Richtlinien (in SH) und der Umsetzung bestehender, hier in Niedersachsen durch die Weidetierhalter und vor allem durch Sie selbst zu kaschieren. Weidetierhaltern wird der Hintern vergoldet und diese rühren sich immer noch nicht in Richtung „wolfssichere Zäunung“ und die Politik forciert dieses Verhalten auch noch. Bei gleichzeitigem Übergehen gegenüber einer vorgeschriebenen und damit notwendigen Besenderung und Vergrämung vor einem finalen Abschuss. Dafür sollen dann die beiden Wölfe Ihre schon augenscheinlich manischen Handlungsfähigkeitsphantasien ausbaden, in dem sie es mit ihrem Leben bezahlen. Das dürfte wohl kaum ein gangbarer Weg des Miteinanders von Wolf und Mensch sein. So funktioniert Artenschutz nicht! Der Wolf ist nicht das Monster, der Wolf will nur leben, dazu muss er töten und Nahrung aufnehmen und die Weidetierhalter machen es ihm einfach, obwohl sie dies nicht dürfen und laden ihn geradezu mit der eigenen Untätigkeit und ihrem Unwillen zu handeln, zum Essen ein!! Das Monster, besser die wahren Ungeheuer bei diesen miesen Machenschaften ist immer Mensch! Stoppen Sie die Abschussverfügungen!! Hier gehts zur PM des UM Nds. LINK Hier gehts zur PM des UM SH LINK 25 .02.2019 Patrouillen im Territorium des Rodewalder Rudels zum Schutz des dortigen 22:00 Uhr Leitrüden GW717m und zur Dokumentation des angeblich „ausreichenden Herdenschutzes“ nach Olaf Lies! „Artenschutz- Wolf“ und das „Wolfs-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e. V. überwachen verstärkt den Bereich des Territoriums des Rodewalder Rudels. Sowohl gestern als auch heute waren und sind wir vor Ort um den Abschuss von GW717m zu verhindern. Unsere legalen Konteraktion(en) zum Schutz des Wolfes GW717m und zur Verhinderung von Kollateralschäden durch vielleicht sogar mutwillige Fehlabschüsse, halten wir solange aufrecht, wie der illegale Abschußbefehl noch Gültigkeit hat. Um von vornherein Fakenews den Wind aus den Segeln zu nehmen, wir handeln legal, demokratisch und distanzieren uns von Gewalt, im Gegensatz zu jenen, die dies nicht tun! Gewalt fängt immer dort an, wo der Geist aufhört! Niemand von unserer Seite aus ist militant oder agressiv oder hat destruktive Aktionen im Sinn! Aber, sollten wir, wie es in der Vergangenheit schon vorgekommen ist (z. B. durch den Beschuss eines Armbrustschützen) von einem vermutlich wohl stark geistig unterbelichteten Wolfsgegner angegangen werden - so stelle ich hier zweifelsfrei klar, dass wir sehr wehrhaft sind, was Notwehrsitutationen anbelangt. Solche Taten, hätten dann auch zweifellos ein juristisches Nachspiel für Agressoren! Wir zeigen Präsenz vor Ort, und dokumentieren akribisch! Selbst wenn wir nicht offensichtlich in Erscheinung treten, dürfen Wolfsgegner dennoch absolut versichert sein, wir SIND anwesend!! Somit ist uns gestern am 24.02.2019 um 09:55 Uhr auch ein einzelner Schuß nicht entgangen. Wem der Schuß galt ist nicht ganz klar. Das UM hat bzgl. eines Abschusses noch keine PM herausgegeben. Also hoffen wir mal das Beste! Uns geht es nach wie vor um ein vernünftiges Miteinander von Wolf und Mensch! Wir nehmen es nicht hin, dass hetzende geistige Brandstifter, Lobbypolitiker, sowie unzulängliche und faule Weidetierhalter, die glauben sich nicht an Recht und Gesetz halten zu müssen, dann auch noch durch herbeigezauberte juristische Fehlentscheidungen, auch noch meinen damit durchkommen zu können. Letztlich nur um ihre eigenen Belange und Pfründe zu sichern und deshalb indirekt selbst Wölfe töten bzw. töten lassen. Diese illegalen Aktionen und -verhaltensweisen, haben zu enden. Schließlich bekommen sie ihren Hintern mittlerweile zu 100 % mit Zuschüssen vergoldet. Genug ist genug! Es reicht irgendwann! Im Nachgang ein paar Bilder vom Status der desolaten Weidetierhaltung im Bereich des Rodewalder Rudels, bzw. des von Minister Lies angeführten ach so „ausreichenden Herdenschutzes“ den er offenbar zum „überzeugen“ der Gereichtsbarkeit verwendet hat. Die Herkunft der Bilder ist jederzeit rechtssicher nachweisbar, da in unseren Aufnahmen GPS-Daten enthalten sind. Somit ist immer eindeutig nachweisbar wann und wo die Aufnahmen des faktisch nichtexistenten Herdenschutzes gemacht wurden. Auf meiner Website, veröffentliche ich diese Beweisfotos jedoch aus Datenschutzgründen ohne Georeferenzierung. Die Beweise liegen uns jederzeit im Original vor! Letztlich ist Fakt, dass weder ein „wolfsabweisender Grundschutz“ noch ein sogenannter „wolfssicherer Schutz“ für Weidtiere im Gebiet des Rodewalder Rudels existiert! Fraglich bleibt auch, wie man auf die irre und aberwitzige Annahme kommt, dass Hausrinderherden sich gegen Wölfe real und reell verteidigen können. Siehe dazu auch meine Ausführungen in vorherigen Posts zu dieser eklatanten Angelegenheit! Diese paar Bilder sind nur exemplarisch und stellen nicht die Creme de la Creme der verwahrlosten Zäunungen, wenn man diese überhaupt noch so nennen kann dar. Die echten Sahnestückchen, bewahren wir uns für zukünftige Strafanzeigen gegen jene auf, die ihre Tiere nicht dem Gesetz nach sichern wollen!!! Wie gesagt: „Jetzt reicht es endgültig!!“ 22.02.2019 CONTRA-WOLF! Der Skandal bleibt bestehen und damit auch die 13 :00 Uhr Ausnahmeabschussverfügung von UM-Lies gegen den Leitrüden GW717m des Rodewalder Rudels. Damit bestätigt das OVG Lüneburg den Skandalbeschluss des Oldenburger Verwaltungsgerichts. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Die gesamte PM des OVG Lüneburg finden Sie hier. LINK Kommentierung: Artenschutz-Wolf Damit hat Minister Olaf Lies (SPD) nun endlich seine Gelegenheit als wolfstötender Politiker Nr. 2 in die niedersächsische Landesgeschichte einzugehen! Nur um sich nicht der Schusslinie der Weidetierhalter und des polemisch- populistischen Koalitionspartners CDU auszusetzen. Es ist mir fast nicht möglich in Worte zu fassen, wie jämmerlich und erbärmlich ich ein solches Verhalten finde! Man fragt sich ob der Beschluss des OVG mit Hilfe eines Blindenhundes zustande kam. Das zeigt schon die irrige Begründung des Beschlusses seitens des Gerichtes fußend auf den Folgerungen und Aussagen Ihrer Leute, u. a. in folgenden Punkten: - Die irrige Annahme, die aber vom UM propagiert wird, dass Rinderherden sich selbst schützen können! Ohne das es zu Opfern kommt? Diese Annahme ist eindeutig falsch! Wölfe reissen auch Bisons aus Herdengruppen heraus und diese sind wehrhaft! Moschusochsen mal als weiteres Beispiel benannt. Alles massiv wehrhafte Tiere und dienen dennoch dem Wolf als Beute. Hausrinder sind was den Wolf anbelangt weder vom Verhalten, noch von der Physis her wirklich auf Gegenwehr ausgelegt. Müssen also geschützt werden! - Tötung des Wolfes zur Abwendung erheblicher Schäden! Die würden generell vermieden, wenn vernünftiger und echter Herdenschutz wie nach dem Gesetz verlangt, betrieben würde. Außerdem handelt es sich hier um eine pure Mutmaßung! - …es gäbe aureichende Belege dafür, dass der Wolf sich auf das Reißen von Rindern spezialisiert! Na sicher doch! Ungeschützte Pferde, Ponys und Alpakas sind schließlich auch Rinder. Welch ein Hohn! - und seine Jagdtechnik an andere Wölfe weitergeben… Das klingt als wenn zum reißen von Rindern eine spezielle Jagdtechnik notwendig sei die GW717 an seine Nachkommen weitergeben wird und müsste. Ein Rind, wird wie jedes Reh und jeder Elche oder Hirsch gerissen. Drosselbiss und Ende. Da wird nichts ungewöhnliches weitergegeben. Und wenn man ihm die Gelegenheit dazu nimmt - z. B. durch - HERDENSCHUTZ - dann ist alles in Ordnung. Aber das ist politisch und auch juristisch offensichtlich nicht gewollt. - Schutzmaßnahmen, wie ausreichend hohe Elektrozäune, Behirtung oder Verbringung der Tiere in Nachtpferche sind nicht zumutbar, zumal diese dann flächendeckend von allen Rinderhaltern im Territorium des Rodewalder Rudels eingesetzt werden müßten. Mit einer solchen Aussage wird der Herdenschutz ausgehöhlt und unterminiert. Dem Unwillen weiterhin keinen bis lediglich lapidaren Herdenschutz zu betreiben Vorschub geleistet! Und das auch noch richterlich! Es ist unfassbar, mit was man heute bei Gericht so durchkommen kann, wenn die Richter keine Ahnung haben und das aber Profund und wie in der ersten Instanz wieder nur einen „Schnellschuss“ hinlegen wollen! Sie haben sich nicht mal die Mühe gemacht die Situation, die Sachlage und die Fachlichkeiten beim Wolf zu betrachten. Diese Behauptung kann ich beweisen, denn dann hätte der Zeitraum für einen Entscheid wesentlich länger gedauert. Und, dann hätten Sie sehr wahrscheinlich auch anders entschieden, da bin ich mir sicher. Aber alles nur schnell, damit der Wolf in jedem Fall innerhalb der Tötungsfrist abgeknallt werden kann! - Alternativen, die vorab durchgeführt werden müssen wie die „Vergrämung“ u. s. w. wurden vom Gericht als nicht durchführbar vom Tisch gewischt! Ein Affront sondergleichen! Da bleibt mir nur noch Max Liebermann zu zitieren: „Ich kann gar nicht soviel fressen wie ich kotzen möchte!“ Der Abschussbefehl hat nur Gültigkeit bis zum kommenden Donnerstag den 28.02.2019. Sollte der Abschuss von GW717m wie angekündigt durchgeführt werden oder ein anderes Rudelmitglied versehentlich verletzt oder getötet werden, wird umgehend Strafanzeige mit Strafantrag gegen Minister Lies und den Schützen gestellt werden, da hier definitv das auch für uns gültige EU-Recht - Artenschutzrecht nach BNatSchG sowie geltendes Tierschutzrecht missachtet und damit geltendes Recht gebrochen wurde. Ferner werden zukünftig Strafanzeigen mit Strafantrag gegen Tierhalter erstattet, die ihre Tiere nicht sichern. Und das unabhängig vom Wolf, denn Weidetierhalter sind verpflichtet ihre Tiere zu sichern. Hier nur als Gedächtnisstüzte der Link zu den Pflichten der Weidetierhalter dem Gesetz nach: LINK 21.02.2019 Bundestag lehnt die Anträge der AFD und FDP zum Wolfsmanagement und 20:30 Uhr -monitoring mit großer Stimmenmehrheit ab. Der Wolf kommt nicht ins Jagdrecht !! Sowohl der Antrag der AFD „Herdenschutz    und    Schutz    des    Menschen    im ländlichen   Raum   –   Wolfspopulation   intelligent   regulieren“   (19/594)“ als auch der Antrag der FDP „Gefahr Wolf Unkontrollierte Population stoppen“ (19/584)“ wurde im Bundestag abgelehnt. Die Anträge wurden mit großer Stimmenmehrheit abgelehnt! Hier gehts zur INFO - Bundestag ! 21.02.2019 „Freispruch oder ungerechtfertigter Abschuss!“Auch der NDR bringt die 18:30 Uhr Meldung über den wohl für morgen anstehenden Entscheid über Leben und Tod von GW717m. Demnach hat hat das NLWKN mitgeteilt, dass bis zum 22.02.2019 14:00 Uhr kein Abschuss erfolgen wird. Bis dahin rechne man aber mit einem Entscheid des OVG. Hier geht es zum NDR-Bericht . 21.02.2019 Antenne Niedersachsen bringt Meldung über ein Statement des 16:00 Uhr Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in der Angelegenheit von GW717m. Eine Pressesprecherin des OVG teilte demnach heute dem Sender mit, dass der Leitrüde des Rodewalder Rudels zumindest bis morgen Mittag - 22.02.2019 nicht geschossen wird. Grund dafür ist die Beschwerde des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Der Freundeskreis sieht dies zumindest als Teilerfolg an so die Meldung. Näheres ist aber nicht bekannt. Die Meldung ist noch durch keine weitere Quelle verifiziert! Wir sind dran! 20.02.2019 Kugeln sind kein Herdenschutz!! Wie guter und artenschutzgerechter Herdenschutz auszusehen hat zeigt das Video eines NDR-Beitrages aus der Reihe „NaturNah“! Und dafür, gibt es in Niedersachsen keine Ausrede, dass man es sich nicht leisten kann! Hier der LINK zur Sendung direkt beim NDR. Derselbe Beitrag steht auch auf YouTube zur Verfügung: LINK Es muss den Schäfern geholfen werden, aber nicht durch das Töten von Wölfen. Weidetierhalter und gerade Schäfer die den Wolf lieber tot als lebendig sehen wollen, bekräftigen immer wieder, sie tragen zur Landschaftserhaltung, zur Artenvielfalt und zum Artenschutz mit ihren Herden bei. Wie können diese Leute sich dann hinstellen und sagen der Wolf gehört nicht dazu! Diese Leute machen sich selbst derart unglaubwürdig und diskreditieren sich selbst! Und leider auch diejenigen unter ihnen, die den Wolf tolerieren und tatsächlich alles machen, um ihre Tiere zu sichern und zu schützen. Denn dazu sind alle schließlich per Gesetz verpflichtet - auch ohne Wolf! Niedersachsen fördert zu 100%! Die EU durch den „Komissar Karmenu Vella“ hat alle Unterzeichner der FFH-Richtlinie, also auch Deutschland aufgefordert die zur Verfügung gestellten Gelder abzurufen. Der Schutzstatus des Wolfes wurde durch die Bereitstellung von noch mehr Geldmitteln nochmals bestärkt. Damit ist die Grundlage für praktizierbaren Herdenschutz gelegt. Setzen sie ihn also endlich um und hören sie auf wie eine marodierende Bande Gesetzloser zu skandieren, den Wolf töten zu wollen! Dazu haben sie KEIN Recht! Die Ausnahmen dafür sind geregelt und bedürfen keiner Neuregelung. Ein eigenes rechtliches Süppchen, kann auch Deutschland nicht kochen, wenn EU-Recht gilt!! Und das ist hier eindeutig der Fall! Egal wie viel Eingaben auch in den Bundesrat oder andere Gremien gehen! Am EU-Recht geht keiner vorbei! Auch dann nicht, wenn versucht wird, einen Wolf als „Problemwolf“ hinzustellen, obwohl er keiner ist! Und das mit so perfide billigen Taschenspielertricks wie jetzt bei GW717m und GW924m, indem man sagt sie hätten Weidetiere mit „ausreichendem Schutz“ getötet. Dass dürfte wohl nicht stimmen! Wenn einer Schuld trägt am Tod der Weidetiere, dann die verfehlte und unqualifizierte Informationspolitik in Sachen Wolf und der Unwille den Herdenschutz anzupassen! Aber definitiv ist es nicht das Lebewesen Wolf selbst! 20.02.2019 Der „Freundeskreis Freilebender Wölfe“ legt Beschwerde beim Oberver- waltungsgericht Lüneburg gegen den Beschluß zur Ausnahmegegenehmigung zum Abschuß von GW717m ein. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg wurde nunmehr die Beschwerde des Naturschutzverbandes eingelegt so zumindest lauteten heute einige Nachrichtenmitteilungen die über den Radioäther gingen. Auf der Website des „Freundeskreises“ ist jedoch bisher keine Mitteilung veröffentlicht. Weiter hiess es in den Nachrichten, dass auch das Oberverwaltungsgericht auf eine schnelle Entscheidung aus sein dürfte, da die Ausnahmegenehmigung von Umweltminister (Nds.) Olaf Lies mit Datum vom 28.02.2019 ausläuft. In diesem speziellen Fall, wäre es nämlich nicht so zeitnah und einfach möglich, GW717m genau zu identifizieren wie es damals beim besenderten MT06 der Fall war. Und allein das macht glücklicherweise a) die Sache schwieriger ihn zu finden b) ihn zu identifizieren und c) somit zu erschiessen. Ich wünsche dem UM in diesem Fall alles Pech der Erde! 16.02.2019 Gegen den vom Verwaltungsgericht Oldenburg gestern erlassenen desaströsen Beschluß wird der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen. Über den Verlauf oder Fortgang wird zu gegebener Zeit informiert heisst es auf der Website des Vereins! Für die Einreichung der Beschwerde bleibt dem Verein lediglich eine Woche Zeit! 15.02.2019_II Fakten und Kommentar zur katastrophalen Fehlentscheidung des Oldenburger Verwaltungsgerichts i. S. Abschussverfügung durch das UM zu GW717m Hierzu zunächst die Pressemitteilungen des Umweltministeriums in Hannover und des Verwaltungsgerichts Oldenburg als Link und im Wortlaut. Im Anschluss die Kommentierung von „Artenschutz-Wolf“: PRESSEMITTEILUNG 15/2019 UM Hannover im Wortlaut: Umweltminister Olaf Lies: Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung zum Rodewalder Wolf bestätigt Pressemitteilung 15/2019 Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat mit Beschluss vom heutigen Tage den Antrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und damit auf Untersagung der Entnahme des Wolfsrüden GW717m des Rodewalder Rudels abgelehnt. Dazu sagt Minister Olaf Lies: „Das Gericht hat die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung bestätigt und ist unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt. Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben. Zu weiteren Vollzugsmaßnahmen im laufenden Verfahren machen wir keine Angaben.“ Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Oldenburg im Wortlaut: Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnt Eilantrag der Wolfsschützer gegen die Abschussgenehmigung für den Rodewalder Wolfsrüden ab DIE 5. KAMMER DES VG OLDENBRG HAT MIT BESCHLUSS VOM 15. FEBRUAR 2019 - 5 B 472/19 - DEN EILANTRAG DES FREUNDESKREISES FREILEBENDER WÖLFE E.V. ABGELEHNT UND DABEI DIE RECHTMÄSSIGKEIT DER ABSCHUSSGENEHMIGUNG BESTÄTIGT. Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat mit Beschluss vom 15. Februar 2019 (Az. 5 B 472/19) den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. abgelehnt und dabei die Rechtmäßigkeit der Abschussgenehmigung bestätigt. Das Land Niedersachsen, in diesem Fall handelnd durch den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat mit Ausnahmegenehmigung vom 23. Januar 2019 die zielgerichtete letale Entnahme (Abschuss) des sogenannten Rodewalder Rüden zugelassen. Die Genehmigung ist auf der homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz veröffentlicht. Gegen die Ausnahmegenehmigung hat sich der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V., eine vom Bund anerkannte Naturschutzvereinigung, gewandt. Dessen Eilantrag lehnte die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts mit Beschluss vom heutigen Tage ab und bestätigte dabei die Rechtmäßigkeit der Ausnahmegenehmigung. Die Einwände der Wolfsschützer überzeugten das Gericht nicht. Der Verein habe nicht im Vorfeld des Erlasses der Ausnahmegenehmigung am Verwaltungsverfahren beteiligt werden müssen, weil ihm ein solches Recht nach der geltenden Rechtslage nicht zustehe. Der NLWKN habe auch in der Sache überzeugend dargelegt, dass und warum die strengen Voraussetzungen für die Zulassung einer Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG vorliegen. Zu den bisher eingetretenen Schäden durch dem Rüden sicher zuzurechnende Risse habe es auch mögliche zukünftige Schäden zulässigerweise mit in die Betrachtung einbezogen. Dass die betroffenen Tierhalter möglicherweise Ausgleichszahlungen erhielten, ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden und der Prognose, dass zukünftig weitere Schäden durch Risse entstehen könnten. Zumutbare Alternativen zur Tötung des Tieres konnte auch das Gericht nicht erkennen. Eine Vergrämung, weitere Herdenschutzmaßnahmen oder eine Entnahme des Tieres mittels Narkose erschienen auch dem Gericht nicht zielführend bzw. unverhältnismäßig. Dieser Beschluss ist nicht rechtskräftig. Der Freundeskreis freilebender Wölfe e.V. kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen. Kommentierung der Skandalkatastrophenentscheidung - Artenschutz-Wolf: Man sagt ja Justitia sei blind… im Falle von GW717m ist sie aber wohl völlig erblindet und bedarf unabdingbarer und rascher Hilfe bei der Rückführung auf den rechten Weg. Dabei könnte z. B. ein Blindenführhund ausgezeichnete Dienste leisten! Das UM hatte offenbar erschreckend leichtes Spiel eine Instanz wie das Verwaltungsgericht Oldenburg mit seinen „alternativen Fakten“ zu „überzeugen“. Es ist ja auch kein Kunststück wenn die Einwände der Wolfsschützer nicht überzeugen konnten?! Oder erst gar nicht zum Tragen kamen?! Und dazu das Gericht wohl kaum Kompetenz in Sachen Wolf aufweisen dürfte!! Dieser Fall erinnert sehr stark an den von MT06 Kurti. Da hatte derzeit die Staatsanwaltschaft Hannover ebenfalls völlig blauäugig die Erklärungen des damaligen Umweltminster Wenzels für bare Münze genommen ohne und das habe ich schriftlich, es für nötig zu befinden Ermittlungen einzuleiten, ja sich nicht einmal die akribisch ermittelten Fakten und Argumentationen die ich damals lieferte, anzusehen. Exakt das gleiche Bildnis sehen wir hier wieder vor uns. Ein Gericht, dass offenbar glaubt einfach erklären zu können: „Das NLWKN habe überzeugend die Gründe nach § 45 (7) Satz 1 BNatSchG dargelegt…, Das Tierhalter Ausgleichszahlungen erhalten (die ja dafür gedacht sind - aber nur wenn geschütz wird), ändere nichts am Eintritt bisheriger Schäden - und untermauert diese Aussage mit fiktiven Annahmen von möglichen weiteren prognostizieren Schäden.“ Weiterhin sah es das Gericht als gegeben an: „Zumutbare Alternativen zur Tötung des Tieres nicht erkennen zu können. Eine Vergrämung, weitere Herdenschutzmaßnahmen oder die Entnahme mittels Narkose erschienen dem Gericht nicht zielführend bzw. unverhältnismäßig.“ Du liebe Güte, was sitzen dort doch für Wolfsexperten! Denen scheint es aber offenbar völlig egal zu sein, dass eben solche Maßnahmen vor einem Abschuss zu erfolgen haben - denn diese allein sind zielführend um Wolfsübergriffe so gut wie möglich zu verhindern. Nun, entscheidend ist aber, egal ob das Gericht heute so entschieden hat oder nicht, es wird gegen geltendes europäisches Recht und damit auch gegen das BNatSchG verstoßen denn über dieses findet das europäische Recht und hier auch die FFH-Richtlinie Eingang und Anwendung in unser nationales Recht! Wie wir nun schon umfangreich und mehrfach die letzten Wochen über die Faktenlage berichtet haben, handelt das UM nach unserer Auffassung rechtswidrig, da und ich wiederhole mich hier gerne noch zigmal: In vielen Fällen fehlte im Fall von GW717m einfach schon der Wolfsgrundschutz (Mindestschutz), vielfach fehlt laut Nutztierrissliste sogar das Analyseergebnis „Wolf“ als Verursacher. Dazu kommt noch die aus offenkundig fachlich unrichtige Aussage des UMs das Rinderherden und Pferde keinen Schutz außer dem der Herde selbst brauchen. Da kann ich nur sagen schauen Sie sich doch mal eine gute Natur-Dokumentation an Sie müssen nicht mal in die Natur selbst gehen. Dann sehen sie wie z. B. Bisons (=Wildrinder) sich in Formation aufstellen um Wölfe abzuwehren und dennoch Verluste hinnehmen müssen, riesige Elche werden gerissen! Wie kann man da so vermessen sein und annehmen, dass unsere schwächlicheren Hausrinder ohne Schutz auskommen würden. Man könnte sie allerdings leicht durch verstärkten Herdenschutz vor Wolfsübergriffen bewahren. Und offensichtlich muss man dies auch! Schließlich sieht dies europäisches Recht auch eindeutig vor, ebenso wie Vergrämungsmaßnahmen! Nur gut, dass diese Entscheidung anfechtbar ist durch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Hannover, die der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ dort einlegen kann. Ich hoffe sie tun es schnell! Und ich hoffe dort sind dann keine Blindenführhunde notwendig und man erkennt die wahre Situation so dass diese ungeheure Fehlentscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg unverzüglich gekippt wird. Denn entgegensetzt der Aussage des Umweltministeriums, haben wir ganz und gar keine Klarheit. Nach Auffassung von Artenschutz-Wolf wird hier versucht eine von vornherein widerrechtliche Sache durch einen Gerichtsbeschluss in eine rechtmäßige Sache zu verkehren! Artenschutz- Wolf und das W-I-S-Z-V stehen für sachliche Klärung jederzeit zur Verfügung. Sollte das UM jedoch jetzt den Wolf erschiessen lassen obwohl noch keine Rechtskraft besteht, wird diesseits umgehend Strafanzeige mit Strafantrag erhoben! 15.02.2019 SKANDAL! Verwaltungsgericht genehmigt den Abschuß von GW717m Lt. einem Radiobeitrag des NDR von 13.00 Uhr, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg den Abschuß von GW717m genehmigt. Hannover habe alles eindeutig dargelegt. Der Abschuss sei rechtmäßig, der Freundeskreis freilebender Wölfe habe kein Recht darauf am Verfahren beteiligt zu sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freundeskreis… kann noch Einspruch dagegen beim Oberverwaltungsgericht in Hannover einlegen. Ob dies geschieht ist fraglich! Da diese Meldung brandaktuell ist wird sich Artenschutz-Wolf später dazu äußern. Kommentar folgt!! Sicher ist, dass wir es hier erneut nach MT06 mit einem SKANDAL sondergleichen zu tun haben. Soviel zunächst, sobald mehr vorliegt werden wir berichten! 14.02.2019 Kommentierung der Ausschussunterrichtung durch UM Lies zu seinem geplanten Abschussvorhaben des Wolfes GW717m durch Christian Meyer als stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und naturschutzpolitischen Sprecher der Grünen. Heute mal ganz kurz gefasst: „Treffer versenkt !!“ Sehr gute Kommentierung! Hier gehts zum Kommentar ! 13.02.2019 Das UM Schleswig-Holstein erklärt sich in einer Pressemeldung (190213) dahingehend, das Wolfsmanagement endlich verstärken und zusätzliche Präventionsmaßnahmen fördern zu wollen. Umweltminister Albrecht stellt mithin die Pläne für die nun geplante Weiterentwicklung des Wolfsmanagements in Schleswig-Holstein vor! Damit bestätigt diese heutige Pressemitteilung ganz eindeutig dass, was wir bisher auch schon im Zusammenhang mit der beabsichtigten Erschießung von GW924m in Verbindung mit dem Herdenschutz und dem Wolfsmanagement feststellen konnten. Der Herden- bzw. Weidetierschutz in Schleswig-Holstein ist desolat. Desolat hoch zehn, weil er bisher sträflichst vernachlässigt wurde. Dem Wolf, den Wölfen wurde somit das „Schaf to Go“ auf der Weide geradezu hingebungsvoll dargeboten. Dies kann man nur als eine ganz massiv-ignorante „Schlamperei“ im Herdenschutz bzw. Wolfsmanagement bezeichnen, denn es war und ist bekannt, das es Wölfe in Schleswig-Holstein gibt - und GW924m soll dies politisch- menschliche Versagen nun ausbaden. Das diese Schlamperei real existent ist liefert die in der Pressemeldung mitveröffentlichte Tabelle von Rissvorfällen in Dithmarschen selbst, eindrucksvoll gleich mit. Schaut   man   sich   dabei   mal   nur   die   Tabellenspalte   „Zäunung“   an!   Hier     sieht man   durch   die   Bank   weg   nicht   ausgefüllte   Felder   bis   zum   Ende   der   Tabelle hin!   Warum   ist   das   so?   Die   Erklärung   liefert   die   Tabelle   am   Ende   auch   gleich mit. Diese   Felder   wären   nur   dann   befüllt,   wenn   dort   wolfssichere   Maßnahmen bestanden     hätten.     Haben     sie     aber     demnach     unmissverständlich     und eindeutig nicht. Somit ist die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss von GW924m widerrechtlich, denn ohne echten wolfssicheren Herdenschutz ist ein Wolf der nur unzureichend bis eher gar nicht gesicherte Weidetiere reißt, KEIN PROBLEMWOLF! Ferner wurden alle anderen vorher notwendigen Maßnahmen nicht durchgeführt. Ich kann diese Aussagen nur immer und immer wieder bekräftigen! 11 .02.2019 Das niedersächsísche Umweltministerium veröffentlicht im Rahmen einer Pressemitteilung (PM Nr. 12/2019) die „artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss für den Rodewalder Rüden GW717m. Desweiteren eine Präsentation die Minister Lies im Umweltausschuss dazu gehalten hat. Hier der Link zur Pressemitteilung. Sowohl die Pressemitteilung als auch die Ausnahmegenehmigung weisen massive Schwachpunkte allein darin auf, dass keine wirklich stichhaltigen Fakten vorgetragen werden (können). Wenn man die Texte, auch wenn sie teils schön mit Kommentarnotationen versehen sind aktiv durchgeht, erkennt jeder halbwegs mit Verstand versehene Geist, dass hier unglaublich viel im Konjunktiv gearbeitet wird. Man redet dort also über ein faktenschwaches aber ganz konkretes Könnte sein… ein „definitives eventuell ist er beteiligt gewesen…“ und über ein „ganz bestimmt könnte irgendwann einmal oder aber auch nicht… ein erheblicher Schaden entstehen…“ sowie der gleichen Dinge dieser Art mehr. Tatsächliche Fakten werden dann weder bei der Anzahl der Risse noch in der Bezifferung eines notwenigen „erheblichen“ Schadens aufgezeigt, die zu einer solchen Ausnahmegenehmigung hätten führen können. Vom faktischen Wissen um den Wolf als Lebewesen selbst einmal ganz abgesehen. Denn wenn ein solches Wissen vorhanden wäre, würde man nicht irrwitzigerweise annehmen, das Rinderherden sich selbst tatsächlich real verteidigen können. Sicher, sie sind vielleicht wehrhafter als ein Schaf, aber dennoch gelingt es Wölfen in freier Wildbahn - und die ist auch rund um die „Weidetierinternierungslager“ vorhanden, ihr Beutespekturm welches von der Haselmaus bis zum Elch (deutlich größer und vor allem agressiver als Rinder) reicht, zu erlegen. Woher rührt dann nur diese unsinnige Behauptung mit den „Karate-Kid-Kühen?“ Mutmaßlich ist diese Behauptung aus dem Bereich der Cuxhavener „Killingfields“ für Wölfe entstanden. Denn dort wurde ja immer wieder behauptet man könne nicht zäunen, weil das Gelände zu unwegbar sei. Also war es eine feine, einfache Sache, die Kühe nominal mit dem „Schwarzen Gürtel“ auszustatten und sich selbst zu überlassen. Ist das denn rechtmäßig?! Nun immerhin bot dieses Handeln das Geschrei zum Abschuss der rinderreißenden Wölfe noch lauter erschallen zu lassen. Das gleiche perverse Spiel wiederholt sich gerade hier im Raum Nienburg. Wieder soll ein Wolf der töten muss um zu leben die ignorante Arroganz der Weidetierhalter und Politker mit dem Leben bezahlen? NEIN ! Die weiterhin beigefügte Präsentation ist der Ausnahmegenehmigung in Sachen „Irrationalität“ in jedem Fall ebenbürtig! (Sie finden im Übrigen beide Dokumente als PDF-Downloads rechts neben der Überschrift der Pressemitteilung, wenn Sie oben den Link benutzen). Die bei Wolfsrissen eigentlich unmittelbar folgend auszuführenden weiteren Maßnahmen wie den Herdenschutz zu verbessern, sei es vor allem mit wirksamen Herdenschutzhunden zu arbeiten oder die Zäune selbst mit elektrifizierten Litzen zu versehen und… und… und… sind Versäumnisse, auf die man hier verzichtet einzugehen. Ebenso verzichtet man hier gerne darauf öffentlich darzulegen das weder die DBBW oder gar zuständige Wolfsberater bei dieser Entscheidung mit einbezogen wurden. Ein Versäumnis jagt das nächste (beabsichtigt?) Versäumnis! Verflixt aber auch, dann kann ja aber auch nur der Wolf an allem Schuld haben. (Achtung an alle Wolfsgegner die diesen letzten Satz gelesen haben - es handelt sich um Sarkasmus!) 10. 02.2019 „Äste sind gefährlicher als Wölfe!“ Ein n-tv podcast mit dem Biologen Ulrich Wotschikowsky - zum Thema Wolf und Jägerschaft und Politik und Weidetierhaltung. Meinung der Redaktion „Sehr empfehlenswert“ für jeden Interessierten und besonders für die o. g. Personenkreise! Auch wenn man mit Ulrich Wotschikowsky und seinen teils stark wandelbaren Aussagen zum Thema Wolf heftig aneinander geraten kann, so bleibt eine gute „Aktion für den Wolf“ immer eine gute Aktion für den Wolf! Und eine solche Aktion ist eben dieser n-tv - Podacst, in dem Herr Wotschikowsky die Dinge und damit auch unsere Sichtweise (jedenfalls zu 90 %) zum Thema Wolf auf den Punkt bringt! Dankeschön dafür sagt Artenschutz-Wolf! Ich empfehle den Podcast sehr gern weiter, vor allem besonders an alle oben in der Überschrift genannten Gruppen! Diese könnten, wenn sie nur wollten etwas lernen! Aber bitte ganz genau zuhören! Zum n-tv - PODCAST ! 08.02.2019 Abschuss des Rodewalder Leitrüden ausgesetzt meldet der NDR !!! Grund ist demnach der Antrag auf „Einstweilige Verfügung“, des „Freundeskreis freilebender Wölfe“ gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuß von GW717m durch den nds. UM Olaf Lies! Vielleicht ist dem „Freundeskreis“ endlich bewusst geworden, dass sie damals im Fall von MT06 alias „Kurti“ völlig versagt und jetzt etwas wieder gutzumachen haben. Damals ist aus unserer Sicht, die gesamte Lage falsch beurteilt worden und der damalige Umweltminister von Niedersachsen Stefan Wenzel (Grüne) gab MT06 zum Abschuss frei. Alle, aber auch ausnahmslos alle großen Naturschutzverbände, wie BUND, NABU, IFAW; WWF, Freundeskreis freilebender Wölfe, Gesellschaft zum Schutz der Wölfe hatten nichts anderes zu tun, als nach dem Abschuss kopfnickend der Tat unisono in einer gemeinsamen Erklärung / Stellungnahme zwar bedauernd, aber zuzustimmen. Vielfach wider besseren Wissens. Im gesamten Vorverlauf der Geschichte um MT06 die letztlich in der Erschießung des Wolfes endete, war von allen vorgenannten Organisationen nichts zu sehen oder zu hören was den Abschuss hätte verhindern können. Die Geschichte, können wir nicht mehr rückgängig machen, dafür aber mit aller Kraft Sorge tragen, dass die beiden jetzt ins Fadenkreuz der Politik und Lobbyisten egal welchen Lagers, gerückten Wölfe am leben bleiben! 07.02.2019 Umweltminister Lies (SPD) gerät immer mehr unter multidirektionalen „Beschuß“ ! Der ehemalige Landwirtschaftsminister und jetzige stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Naturschutz, Bürgerrechte, Bauen, Regionalentwicklung und Medien - Christian Meyer (Grüne) fordert vom „noch“ amtierend agierenden UM Lies die Offenlegung der angeblich „stichhaltigen“ Beweise für seine Ausnahmegenehmigung zum Abschuß des Leitwolfes des Rodewalder Rudels! Es ist mehr als eine Wohltat zu sehen, dass es offenbar und ganz unzweifelhaft doch noch Politker gibt, die strikt rational denken und nach geltenden Rechtsnormen handeln. In der Pressemeldung Nr. 15 vom 06.02.2019 fordert der Grünenpolitiker und ehemalige niedersächsische Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne), Umweltminister Lies (SPD) auf, die „stichhaltigen Gründe“ für die Abschussgenehmigung des Rodewalder Leitwolfs offenzulegen. Meyer hegt offenbar gelinde gesagt mehr als starke Zweifel an Lies Aussagen zu den angeblichen Gründen - und zwar exakt kongruent mit unseren Ansichten! Er kritisiert den amtierenden Umweltminister in scharfer Form! Ein herzliches Dankeschön dafür von hier Herr Meyer, für einen realsichtigen Umgang mit dem Thema Wolf! Hier gehts zur Pressemitteilung ! 07.02.2019 Telefonaktion - Neue Runde des demokratischen Widerstands um die illegalen Abschußambitionen der zwei Umweltminister gegen die beiden Wölfe „GW924m“ und „GW717m“! Die Petition „Mit dem Menschen! - Für den Wolf“ startet ab sofort eine Telefonaktion. Gesprochenes Wort von Person zu Person - eine neue Ebene. Macht wieder alle mit! Denn Ihr seid die Petition! Mit Euren Stimmen lebt sie und kann den Erschiessungstod von zwei hochintelligenten und wertvollen Tieren verhindern!! Weder fachlich- sachliche Argumentationen unsererseits noch massive Krititk aus den eigenen Reihen der offiziellen Wolfsberater (siehe auch hier 02.02.2019 ) noch Euer herausragendes Engagement, haben in Niedersachsen Minister Lies dazu bisher veranlasst seinen illegalen Abschussbefehl zurückzunehmen. Er weigert sich nach wie vor beharrlich, die „Gründe“ für seine sich entladende „Schiesswut“ offenzulegen! Im Gegenteil, in einem NDR - Bericht schwadronierte er darüber, dass eine Gefahrenlage vorlag der die Genehmigung entsprang - er jetzt jedoch nichts weiter dazu sagen möchte, die Öffentlichkeit also mit Intransparenz blenden will, da diejenigen, die den Vollzug des Abschusses durchführen werden, offenbar selbst die „Hosen gestrichen voll“ haben. Man möge mir meine saloppe Ausdrucksweise in diesem Post bitte nachsehen, aber diese Leute lassen sich vor einen rechtsunsicheren Karren spannen und riskieren eine rechtliche Verfolgung durch die Justiz. Faszinierend und auch in dem Bericht auftauchend der populistisch massivst gegen den Wolf agierende „Chef“ der Landesjägerschaft - Helmut Dammann-Tamke (CDU / MdL). Er zeigt heute, wie damals, als man den Abschuss von MT06 schon nahen sehen konnte, das exakt gleiche Verhalten: „Große Klappe im Vorfeld, und immer wieder danach geifernd, den Wolf im Jagdrecht oder zum Abschss freigegeben zu sehen“ Aber, wenn es dann soweit ist zieht dieser feige Mensch den Kopf ein und man hört nur noch im Originalton: „Wir      empfehlen      unseren      Mitgliedern,      angesichts      der      Schärfe      der gesellschaftspolitischen   Diskussion,   die   nach   wie   vor   auch   um   den   Abschuß eines einzelnen Wolfes sich rankt, sich hier aktiv nicht einzubringen“ So etwas nennt man glaube ich geistige Brandstiftung. Das wird in diesem Bericht offensichtlich. Ach ja, da wären ja noch die Gesinnungskumpane beim Thema Wolf der FDP Herr Gero Hocker (MdB) und für den Nienburger Raum der CDU- Landtagsabgeordnete Schmädeke. Das ist der Mann, der die Hatz auf den Rodewalder Leitrüden, ja das ganze Rudel, erst ins Laufen brachte und beständig befeuert! Obwohl die Weidetiere dort auch nicht wolfssicher gezäunt waren. Genauso ignorant und uneinsichtig gibt sich das schleswigholsteinische Umweltministerium. Allerdings im Gegensatz zu Niedersachsen wirkt das Verhalten in SH simpler. Man beharrt stupide auf seiner vorgefertigten Meinung im Recht zu sein und damit „Feuer frei“ ! Nun ja, Herr Minister es gibt auch sogenannte Rohrkrepierer und die gehen nach hinten los. Noch haben Sie die Zeit das zu ändern. Nehmen Sie den Abschussbefehl zurück !! Zur Aktions- Petition gehts hier oder via dem Telefon oben im Text! Infos zu den Telefonnummern erhaltet Ihr direkt dort!!! 04.02.2019 Zweite E-Mailaktionswelle der Petition „Mit dem Menschen! - Für den Wolf!“ startet gegen die ungerechtfertigten Abschußgenehmigungen von zwei Wölfen. Betroffen ist das Einzeltier der Wolf „GW924m“ in Schleswig- Holstein und der Leitrüde des Rodewalder Rudels in Niedersachsen „GW717m“. In beiden Fällen können wir davon ausgehen, dass die Abschussgenehmigungen zu Unrecht von den jeweiligen Ministerien erteilt wurden. Hier sollen wieder einmal Wölfe als Sündenböcke auf dem Altar für ignorante und arrogantes Lobbyistentum der beiden Umweltministerien in den beiden Bundesländern zur Besänftigung der Weidetierhalter- Bauern- und Jägerlobby geopfert werden. - Einzig der offenbaren desolaten Herdenschutzsituation in Schleswig-Holstein - hier der Kreis Pinneberg - sind die Risse, die man dort „GW924m“ komplett anzulasten versucht, zu verdanken. Dies macht den Wolf dann aber noch nicht zum Problemwolf, der zum Abschuss freigegeben werden kann. Zumal sämtliche anderen vorab durchzuführenden Maßnahmen wie z. B. die Vergrämung unterblieben sind. Weiterhin erklärt das Umweltministerium selbst, dass ein „Wolf, der unzureichend geschützte Weidetiere reisst, nicht als Problemwolf anzusehen ist.“ Dieser Satz spiegelt genau den Sachverhalt wider, den wir im Fall „GW924m“ in SH vorfinden. Nur sogenannte Probelmwölfe können aber nach § 45 (7) BNatSchG entnommen werden. Da dies nach eigenen Worten seitens der Politik vor Ort aber nicht der Fall ist, MUSS Minister Albrecht die Abschussgenehmigung zurückzunehmen. - Im Fall von GW717m dem Leitrüden des Rodewalder Rudels, ist es leider so, dass er unglückseligerweise im „Revier des Neu-Wolfsjägers - nennen wir ihn mal O. L. seinen Lebensmittelpunkt hat. Das dieser bereits seit langem offenbar danach lechzt, endlich einen Wolf schießen zu können ist kein Geheimnis. Der Druck der Weidetierlobby ist hier sehr hoch. Ob dies aber allein der Grund für seine fast schon irrwitzigen Abschussvisionen ist, wage ich zu bezweifeln, da er selbst uns, Herrn Olsson vom W-I-S-Z-V und mir bereits einmal in einem persönlichen Gespräch mitteilte, dass er aus dem ländlichen Bereich stamme und der Weidtierhaltung sehr verbunden ist. Da kann sich jetzt jeder selbst seinen Reim drauf machen. Für mich sind jedenfalls beides Sachverhalte, warum er schon fast manisch versucht hat den wie sich später zweifelsfrei herausgestellt hat, nichtexistenten Fall in Steinfeld doch noch einem Wolf anlasten zu wollen. Und dies, obwohl das Senckenberg-Institut einen Wolf zweifelsfrei als Verursacher für einen angeblichen Biss eines Friedhofsgärtners ausgeschlossen hatte. Wenn ihm das jedoch irgendwie doch noch gelungen wäre, hätte er bereis sein erstes Opfer gehabt um die Lobby ihm gegenüber milde zu stimmen! Aber letztlich geht es auch hier wie im Fall in Schleswig-Holstein darum, dass Weidetiere gerissen wurden, die wohl nicht wirklich „wolfssicher“ gesichert waren. Auch wenn er dies zur Untermauerung seines Abschussbefehls anführt. Selbst eine großer Teil seiner eigen Wolfsberater stellen die rechtliche und die Schutzsituation bei den Rissvorfällen in Frage, die er zur Rechtfertigung für seine Entscheidung vorschiebt. Wenn Sie mehr erfahren wollen, lesen Sie auch die folgenden fünf weiteren Posts! WICHTIG IST JEDENFALLS; UNTERSTÜTZEN SIE - UNTERSTÜTZT UNS ALLE GEGEN DIE WEIDETIERHALTER- BAUERN- UND JÄGERLOBBY SOWIE DIE SIE SUPPORTENDEN POLITIKER! MACHT BEI DER JETZT ANLAUFENDEN E-MAIL-AKTION ALLE MIT: GEBT DEN WÖLFEN EURE UNTERSTÜTZUNG FÜR EIN FAIRES MITEINANDER!!! DEN LIN K ZUR PETITION UND WEITEREN INFOS FINDET IHR; FINDEN SIE HIER: 03.02.2019 Artenschutz-Wolf und das Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e. V. fordern gemeinsam massiv, die unverzügliche Rücknahme des unrechtmäßig erteilten Abschußbefehls für GW924m vom Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Jan Philipp Albrecht (Grüne) - Schleswig-Holstein In einem gemeinsamen Papier fordern wir die sofortige und unverzügliche Rücknahme des vorgenannten Abschussbefehls. Für eine solche Forderung, liegen genügend ausreichende Gründe vor, bzw. lassen sich leicht aus zwei Dokumenten des UMs in SH herausziehen! Vielen Dank dafür an das UM! Dem eigentlichen Brief haben wir zwei integrative Kommentierungen hinzugefügt, die direkt in die zuvor besagten Dokumenten eingearbeitet wurden. Anhand der Kommentierungen sollte sich für jeden unsere Forderung zweifelsfrei nachvollziehen lassen. Wir haben Herrn Albrecht mit unserem Schreiben inklusive der beigefügten Kommentierungen die Möglichkeit gegeben, seine Entscheidung kurzfristig zu überdenken und zurückzunehmen. Die Dokumente erhielten ebenso zur Kenntnis der Bundeschef der Grünen Herr Habeck und der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein. Sowohl das Anschreiben an Herrn Minister Albrecht, als auch die beiden von uns kommentierten Publikationen des UM finden Sie am Ende dieses Textes als Download. Die Dokumente 02 und 03 welche die Priorität hierbei geniessen, sind die kommentierten Originaltexte - die Kommentierungen selbst, sind in blauer Schrift hinterlegt! Teils in Rot markierte Passagen sind hinweisgebend. Nachstehend geht es zu den Texten: 01_Das Anschreiben 02_Kommentierung der FAQs 03_Kommentierung der PM vom 31.01.2019 02 .02.2019 Massiver Gegenwind aus den eigenen Reihen! - Offener Brief von 16 offiziellen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern zur offenbar ungerechtfertigten 2. Abschußgenehmigung eines Wolfes in Niedersachsen (GW717m - Leitwolf des Rodewalder Rudel) durch UM Olaf Lies (SPD)! Ganz unmissverständlich wird seitens dieses Personenkreises, die alle eine offizielle Funktion als Wolfsberater für das nds. Umweltministerium ausüben, unmissverständlich und knallhart nachgefragt, auf welchen Grundlagen, Sachlagen und Beweisen Minister Lies seine Entscheidung zum Abschuß von GW717m getroffen hat. Die Genehmigung erteilte er offenbar bereits am 23.01.2019. Zuständige Stellen wie das DBBW das u. a. für Beratungen auch gerade in solchen Problemlagen für Ministerien ins Leben gerufen wurde, der Arbeitskreis Wolf und auch eben die zuständigen Wolfsberater selbst wurden offensichtlich nicht vom Minister hinzugezogen und befragt. Augenscheinlich, ist man dort jedenfalls, wie sehr viele andere Personen und Personenkreise auch, nicht der Auffassung, dass die Entscheidung des Ministers rechtmäßig ist, da sie anscheinend OHNE Nachweise erfolgte. Ich möchte Ihnen den Brief hier 1:1 wiedergeben: Sehr geehrter Herr Minister Lies, Sie haben am 23.Januar 2019 der Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des Wolfsrüden „GW717m“ zugestimmt, dies ist jetzt öffentlich geworden. Ein Abschuss kann nach BNatSchG. § 45 als Ausnahme vom strengen Schutz des Wolfes nur als letzte Maßnahme nach Ausschöpfung aller milderen Mittel und Nutzung aller Alternativen in Frage kommen. Im aktuellen Niedersächsischen Wolfskonzept steht auf Seite 26:„Hat ein Wolf gelernt die empfohlenen Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Nutztieren zu überwinden, sind zumutbare Maßnahmen zur Verbesserung des Herdenschutzes erforderlich.“Seite 27: „Die Entnahme von Wölfen ist immer das letzte Mittel der Wahl und nur vorzunehmen, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft wurden.“ Wann und wo sind welche verbesserten, technischen Schutzmethoden zum Einsatz gekommen? Weiter ist im Nieders. Wolfskonzept zu lesen: „…jede einzelne Situation muss von Fachleuten beurteilt werden“ (S.27) Mit welcher Begründung haben Sie weder den AK Wolf noch die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) hinzugezogen? Wie sieht die fachliche Beurteilung der Mitarbeiter des Wolfsbüros aus? Darüber hinaus würde uns interessieren, wie oft der Rüde „GW717m“ tatsächlich als alleiniger Verursacher der Risse per DNA nachgewiesen wurde. Die Übersicht der Nutztierschäden des NLWKN weist in den allermeisten Fällen den Status „in Bearbeitung“ auf. Bei Übergriffen auf Schafe war in den überwiegenden Fällen kein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden. Bei den Rindern sei kein Mindestschutz notwendig. Sie argumentieren, dass die Rinder ausreichend geschützt waren. Wie genau definieren Sie den ausreichenden Schutz? Wie waren die Rinder konkret geschützt?Wie erklären Sie, dass in Einzelfällen auch Rinder- und Pferdehalter Präventionsmaßnahmen gefördert bekommen, Sie auf der anderen Seite aber sagen, dass gar kein Schutz notwendig ist? Im Jahre 2017 wurden durch die DBBW die vermehrten Übergriffe auf Rinder im Landkreis Cuxhaven untersucht und besachkundet. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass das Reißen von Rindern kein derart grundsätzlich auffälliges Verhalten darstellt, welches eine behördliche Abschussgenehmigung legitimieren würde. Laut Tierschutz-Nutztierhalterverordnung sind Nutztierhalter verpflichtet, ihre Tiere gegen Raubtiere zu schützen. Welche Schritte haben Sie unternommen, dass die Nutztierhalter dieser Verantwortung nachkommen?Es heißt: Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Rüden sei zur Abwendung von Schäden in der Weidewirtschaft erforderlich. Wie können Sie die im Gesetz geforderten erheblichen Schäden nachweisen? Wie hoch ist der Schaden, wie wurde er bemessen? In welcher Höhe wurden oder werden Billigkeitsleistungen an die Nutztierhalter gezahlt?Ferner ist nicht auszuschließen, dass bereits eine Verpaarung des Rüden mit der Fähe sattgefunden hat. Im Falle der Tötung des Rüden wäre die Konsequenz, dass die Fähe die neue Generation Welpen allein aufziehen müsste. Ebenfalls am Beispiel Landkreis Cuxhaven, konnte in der Vergangenheit ein massiver Anstieg der Nutztierrisse nach einem illegalen Abschuss eines Elterntieres beobachtet werden. Wie hoch ist die Gefahr, dass durch eine zerstörte Rudelstruktur die Nutztierschäden ansteigen? Sie sagen, dass der Wolfsrüde „GW 717m“ optisch von anderen Wolfsindividuen unterschieden werden kann. Welche optischen Merkmale zeichnen den Rüden aus, dass er zweifelsfrei erkannt werden kann? Als Wolfsberater stehen wir in unmittelbarem Austausch mit der Bevölkerung, mit den Nutztierhaltern. Um Fragen zum Thema sachgerecht beantworten zu können, ist es zwingend notwendig, dass von Ihnen die Faktenlage öffentlich, transparent dargelegt wird. Mit freundlichem Gruß 16 offizielle Wolfsberater unterschrieben diesen „OFFENEN BRIEF“ namentlich! Kommentar von Artenschutz-Wolf Die von den Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern vorgetragenen Kritikpunkte und daraus resultierenden Fragen sind zweifelsfrei sachlich- und fachlich kompetent und korrekt. Sie entsprechen auch meiner Auffassung der Rechtslage und der Art und Weise beim Umgang mit dem Wolf in Niedersachsen. Der Gegenwind für Lies wird rauer, denn seitens vieler anderer Politker, Pro-Wolf-Gruppen und Bürger wird die vom NLWKN für das UM erteilte Abschussgenehmigung ebenfalls als widerrechtlich bewertet und die Rücknahme gefordert - auch wenn Minister Lies beteuert es sei alles geprüft und belegt. Dies ist eine Aussage, der ich persönlich diesem Herrn aus eigener Erfahrung im Umgang mit Aussagen von ihm keinen Glauben schenken kann. Sollte Minister Lies jedenfalls auf die Fragen aus den eigenen Reihen nicht antworten bzw. keine Nachweise liefern können, ist die Abschussgenehmigung nicht haltbar und muss in jedem Fall zurückgenommen werden. Letztlich wäre dann auch denkbar, dass dieses Handeln für Minister Lies weitere politische Konsequenzen haben könnte - müsste! In Sachen Artenschutz und der Handhabe ist jemand beim Umgang mit dem Wolf so für mich untragbar! Er sollte seinen Hut nehmen. Gleiches gilt für den Amtskollegen in Schleswig-Holstein Ihr Jens Feeken 01.02.2019 Und der nächste Umweltminister erlässt Abschussgenehmgigung - Olaf Lies, (SPD) will den Leitrüden des Rodewalder Rudels erschiessen lassen Ebenso wie die Entscheidung seines schleswig-holsteinischen Amtskollegen, ist die Rechtmäßigkeit für die vom niedersächsischen Umweltministerium erteilte Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes mit der genetischen Kennung GW717m höchst fragwürdig und umstritten. Der Leitrüde, soll in der „letzten Zeit“ Rinder und Ponys gerissen haben. Wir reden hier von einem Kalb aus dem Frühjahr 2018, dass dem Rüden zugeschrieben wird, einem Alpaka (Sept. 2018) welches aber das gesamte Rudel wohl erlegt haben dürfte und einem Shetland- Pony aus dem Januar diesen Jahres. Das Ministerium stimmte dem Abschuss zu, weil der Rinderriss jetzt GW717m genetisch zugeordnet werden konnte. Ferner sollen die Rinder „ausreichend geschützt“ gewesen sein. Was auch immer „ausreichend geschützt“ aus dem Mund des Ministers bedeuten mag der sich in den letzten Wolfsvorkommnissen mehr als irrwitzig zu faktisch gesicherten Ergebnissen geäußert hat?! Wir konnten jedenfalls bisher nur unzureichend geschützte Weiden bei bis zu mehr als 90 Prozent aller von uns gesichteten Stücke feststellen. Also wieder mal der übliche Anblick, der menschliche Unzulänglichkeit darstellt und dem Wolf zum Verhängnis gemacht werden soll. Auch besteht hier die Auffassung, dass bei weitem nicht alle Aspekte die zu dieser Entscheidung hätten führen können, Beachtung gefunden haben. Und erst recht wurden nicht alle milderen Mittel vorab ausgeschöpft. Somit sind nicht alle Kriterien für diese Entscheidung erfüllt und der Abschuss wäre aus meiner Sicht und nach meiner Rechtsauffassung eine illegale Handlung und damit eine Straftat. Auch Ex- Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) ist hier der Auffassung, dass nicht alles seitens des UMs bedacht wurde und somit nicht alle Kriterien für eine solche Ausnahmegenehmigung erfüllt sind. Lies selbst, macht denselben Fehler, den auch sein Amtsvorgänger Stefan Wenzel (Grüne) im Fall MT06 (Kurti) damals begangen hat. Er schöpft nicht alle unabdingbar notwendigen Maßnahmen vor einem finalen Abschuss aus. Das heißt er unterlässt u. a. den Versuch der Vergrämung! Auch hier kleben wir quasi an dem Fall und werden weiter berichten und vor allem handeln! Gegebenenfalls ebenfalls mit Strafanzeige und Strafantrag gegen den Minister und alle daran betei ligten Personen! Zu diesem Thema
Feb. 2019
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
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