31.01.2019 Umweltminister in Schleswig-Holstein (SH) läßt sich aus eigenen Reihen, selbstgestellten Antrag auf Abschuß des Wolfes GW924m genehmigen!! Laut heutiger Pressekonferenz des Umweltministeriums Schleswig-Holstein, mit Jan Philipp Albrecht als Minister und somit verantwortlich Handelnden an der Spitze, hatte dieses offenbar selbst den Antrag auf Abschussgenehmigung für den Wolf GW924m gestellt; dieser wurde dann aus eigenen Reihen genehmigt. Es geht um den Wolf GW924m, der im Raum Pinneberg für mehrere Risse verantwortlich gewesen sein soll. (Sehen Sie auch die News vom 23.01.2019 ). Nach bisheriger Aussage des UMs geht es um insgesamt acht Risse von Nutztieren hinter angeblich wolfssicheren Zäunen. Bis zum 23.01.2019 waren von den 8 Rissen lediglich 6 mit einem Ergebnis versehen. Jedoch wies nur ein Ergebnis davon GW924m als Verursacher aus. Zwei Risse waren noch in Klärung und die restlichen 5 wiesen lediglich den Haplotyp HW01 auf - dies sagt aber nichts über das tatsächliche Individuum aus. Also kein Nachweis dafür das GW924m der Verursacher ist! Und es sind noch mehr Wölfe in Schleswig- Holstein unterwegs. Heute nun, wurden dann plötzlich und Harry-Potter-like 6 Ergebnisse mit GW924m als Verusacher hervorgezaubert. Fraglich, wie und vor allem woher plötzlich auch der nukleotide Teil kommt, der für die Individuenbestimmung notwendig ist, bisher aber bei den 5 bereits bewerteten Proben fehlte. GW924m war da also als Täter nicht zu überführen! Sicher ist und da liegt dankenswerterweise uns ein Schreiben des UM Schleswig-Holstein selbst vor, dass… die Risse von GW924m hinter UNZUREICHEND GESICHERTEN ZÄUNEN stattgefunden haben und er so den Vorteil von ungesicherter Nahrung kennen und schätzengelernt hat… (…Text zunächst absichtlich nur im wortlaut aus taktischem Handlen vorgetragen…) Dieses Dokument liegt uns im Original vor!!! Somit besteht allein aufgrund dieser Fakten kein Ausnahmetatbestand nach § 45 (7) BNatSchG. Die jetzt vom UM iniziierten Maßnahmen zum Abschuß von GW924m sind somit widerrechtlicher Natur . Denn, lädt man den Wolf quasi mit unzureichend geschützten Weidetieren zum Essen ein, darf man sich nicht wundern, wenn er als hochintelligenter, energieeffizienter Beutegreifer die Einladung annimmt und sich bedient. Auch Medienberichte bestätigen dies. Weiterhin und das ist unabdingbar, fehlt für die Maßnahme eines finalen Abschusses, die sogenannte Vergrämung die immer vorab und langfristig durchgeführt werden muss. Weiterhin dürfte die geplante Art und Weise des Abschußvorhabens strafrechtlichen Charakter haben denn dem/den Schützen wurde seitens des UMs zugesichert, anonym und straffrei zu bleiben, sollten sie versehentlich zufällig einen anderen Wolf als den gesuchten erschießen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Kollateralschaden ist jedoch derzeit sehr groß, da wir derzeit Wanderzeit haben, d. h. Jungwölfe verlassen ihre Elternrudel und streifen auf der Suche nach einem Partner oder Revier umher. Auch sind bereits weitere Wölfe in der Region nachgewiesen worden. Die Erschießung eines „unschuldigen Wolfes“ bleibt von vornherein eine Straftat nach nationalem und europäischem Recht. Und seit wann kann die Legislative Aufgaben von und für die Judikative übernehmen und irgenwelche Zugeständnisse machen?! Minister Albrecht wurde über diese und andere Umstände vorab bereits durch das W-I-S- Z-V und seinen ersten Vorsitzenden Herrn Jan Olsson mehrfach aufmerksam gemacht und hätte eigentlich so nicht entscheiden können und dürfen. Artenschutz-Wolf und das W-I-S-Z-V werden alles daran setzen, diesen Abschuss legal zu verhindern. Denn, wenn sich Schützen auf die Spur des Wolfes setzen sollen, könnten sie ihn auch mit Gummigeschossen vergrämen. Er darf und muss nicht erschossen werden. Auch hier gilt wieder einmal - nutzt alle Möglichkeiten des Herdenschutzes und vor allem nutzt ihn richtig, setzt ihn richtig um. Herdenschutzhunde sind z. B. auch nicht zum Einsatz gekommen !!! Sollte der Abschuss von GW924m also dennoch erfolgen oder ein anderer Wolf erschossen werden wird umgehend Strafanzeige mit Strafantrag gegen Minister Albrecht und alle an der Tat beteiligten inkl. der/des Schützen gestellt. Wir bleiben hautnah dran!! 29.01.2019 Laut einem NDR-Bericht will Umweltminister Lies nds. Wölfe jetzt mit verbotenen sogenannten Schlingfallen fangen um sie zu besendern. Um dem Minister in die bisher eingesetzten Kastenfallen zu „tappen“ ist der große Beutegreifer einfach zu schlau. Ein solches Vorgehen bzw. Verfahren (fangen mit Schlingen) verstößt zweifelsfrei gegen gültige Rechtsnormen nationaler und europäischer Ausprägung. Daher übersandte „Artenschutz-Wolf“ heute den untenstehenden offenen Brief an UM Lies als eindringliche Ermahnung sich an geltendes Recht zu halten. Die Option auf Strafanzeige und Strafantrag behält sich „Artenschutz- Wolf“ vor. Lesen Sie das Schreiben an Minister Lies indem Sie auf das Bild klicken: 24.01.2019 E-Mail-Aktion des W-I-S-Z-V gegen den Abschuss von Wolf GW924m Das befreundete W-I-S-Z-V (Wolf-Informations-und Schutz-Zentrum-Vechta e. V.) mit dem seit Jahren eine sehr enge Kooperation zum Schutz der Wölfe und hervorragende Zusammenarbeit im Wolfsschutz besteht, hat heute eine E- Mailaktion gegen den Abschuss von Wolf GW924m gestartet. Leute beteiligt Euch alle daran! Es kann und darf nicht sein, dass Politik, die anscheinend nur noch in Lobbyarbeit, Selbstherrlichkeit, Egozentrik und offenbarer Ignoranz gegenüber geltendem Recht erstarrt ist, diese Einflüsse bei einer Entscheidung in einer Angelegenheit auf Leben und Tod als Entscheidungskriterien einsetzt. Es geht um ein Leben das ausgelöscht werden soll, obwohl nach eigenen Angaben - aus gewonnenen Erkenntnissen des Umweltministeriums Schleswig- Holstein, diesem Wolf lediglich ein einziger Riss über den nukleotiden Teil und somit als GW924m (dieser definiert das Lebewesen selbst ) als Individuum tatsächlich nachgewiesen werden kann. Es geht um 8 Risse! Für 2 stehen die Verursacher-Ergebnisse noch aus. Bei den restlichen sechs ist NUR     bei   einem   einzigen GW924 als Verursacher tatsächlich identifiziert. Für die restlichen 5 wurde lediglich der Haplotyp HW01 nachgewiesen. Dieser lässt aber keinen Rückschluss auf das Individuum zu. Somit kann niemand und auch nicht das Umweltministerium in Schleswig- Holstein sagen, dass GW924m die Risse verursacht hat. Außerdem dürften wesentlich mehr Wölfe als dieser eine in Schleswig-Holstein und auch im Raum Pinneberg unterwegs sein. Es ist schließlich die Zeit der abwandernden Jungwölfe die ihr elterliches Rudel in der Hoffnung verlassen, eigene Territiorien in Besitz zu nehmen und neue Rudel zu gründen. Und auch diese Tiere können denselben Haplotyp HW01wie GW924m aufweisen! Zusätzlich zu den bereits gestern im untenstehenden Post vom 23.01.2019 ausgeführten Ausschlusskriterien für einen Abschuss dieses Wolfes, dürfte diese Tatsache der nicht „wirklich“ nachgewiesenen Risse hier das Gewicht in der Waagschale zu Gunsten des Wolfes und gegen einen Abschuss nochmals mehr als stark verdeutlichen und beeinflussen. Umweltminister Albrecht hat keinerlei rechtliche Grundlagen für den Abschuss von GW924m! PUNKT! Es riecht förmlich danach, das hier händeringend ein Exempel statuiert werden soll - auf biegen und brechen, unrechtmäßig und zu Lasten des Wolfes! Lasst dies in keinem Fall zu - teilt den Politikern und voreiligen Schützen mit, was ihr von Ihren Vorhaben haltet. Daher beteiligt Euch, knalllhart aber sachlich in großer Zahl an der E-Mail-Aktion des W-I-S-Z-V! Der 1. Vorsitzende Herr Jan Olsson ist der Initiator dieser Aktion über seine zweitgrößte Petition für den Wolf in Deutschland: „Mit dem Menschen - für den Wolf“ ! Helft ihm, helft uns für ein echtes und faires Miteinander von Wolf und Mensch. Lasst nicht zu, dass Lobbyinteressen und Eigennutz die Oberhand über Leben gewinnen! Infos zum Mitmachen findet ihr hier un ter diesem LINK: 23.01.2019 Finger weg vom Abzug Herr Minister Albrecht - Kein Abschuss von GW924m Der schleswigholsteinische Umweltminister Jan-Philpp Albrecht(Grüne), will den Abschuss des Wolfes mit der genetischen Kennung GW924m genehmigen. Dieses Einzeltier soll lt. Umweltministerium angeblich mehrfach „wolfssichere“ Zäune überwunden und dabei dann Schafe getötet und verletzt haben. Ein Antrag dafür liege dem UM / SH seitens eines Weidetierhalters vor. Jetzt wird nach einem oder mehreren geeigneten Jägern gesucht die den Wolf dann erschiessen sollen. Der Jagdverband/SH mit dem das UM in engem Kontakt steht hatte sich diesbzgl wohl dazu bereit erklärt. Sowohl dem Antragsteller als auch dem/den Schützen wird Anonymität zugesichert, da Übergriffe auf diese Person/en befürchtet werden. Die größte Perversität ist jedoch die seitens des UMs geäußerte Vorgehensweise um den Wolf zu töten. Ein oder offenbar mittlerweile mehrere Jäger haben 4 Wochen nach Genehmigung Zeit, das Tier im begrenzten Umfeld zu finden und zu erschiessen. Die Jägerschaft, weiß allerdings nicht wie dieses Tier aussieht. Das UM geht davon aus, dass es aber in dem Gebiet (Pinneberger Raum) sehr wahrscheinlich nur den einen Wolf gibt. Selbst wenn, so das UM, der/die Jäger einen anderen Wolf dabei erschießen sollten, drohe ihnen keine    rechtliche Konsequenz daraus. Dann wird halt solange innerhalb der Frist „geballert“, bis der richtige Todeskandidat erledigt ist. Und diese rechtlich völlig haltlose Vorgehensweise bei einem so umfassend geschützten Tier hält ein Umweltminister, der selbst Jurist ist für legal?! Wie weit rutscht die Politik noch weiter in ihrem handeln ab? Sollte das UM tatsächlich ihr Vorhaben umsetzen, dürfte das ein juristisches Nachspiel immensen Umfangs auslösen, denn auch nach diesseitiger Rechtsauffassung ist das Vorhaben und wäre der Abschuss nach derzeitiger Rechtslage illegal und somit eine Straftat. Nicht nur gegen den verantwortlichen Minister sondern auch gegen den Antragsteller und den/die Schützen, die dann als Täter gelten würden und keinen Schutz in Form von Anonymität für sich in Anspruch nehmen könnten, muss dann ermittlet und ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dies sind die Gründe, warum ein Abschuß von GW924m illegal ist: a) Der beim betroffenen Schäfer überwundene Zaun hatte zunächst nur eine Höhe von 108 cm. Das ist allenfalls „wolfsabweisend“ glit aber nicht als wolfssicher. b) Der Zaun wurde erst nachträglich erhöht, in dem eine Stromlitze auf 120 cm Höhe zusätzlich gespannt wurde. Fraglich ist ob diese auf ganzer Zaunlänge überhaupt und wenn ausreichend stromführend ist und war?! Gab es überhaupt eine stromführenden Untergrabeschutz? Denn auch dies ist ein unabdingbares Kriterium um überhaupt von einem wolfssicheren Zaun sprechen zu können! c) Warum sind keine Herdenschutzhunde zum Einsatz gekommen. Dies ist ein absolut zumutbares und auch das wirksamste Mittel als Abwehr gegen Wolfsübergriffe auf Weidetiere! d) Wo bleibt die vorrangige Vergrämung? Eine Vergrämung ist hier absolut sinnvoll, da man, wenn man sich doch so sicher ist, dass der Wolf mehrfach vor Ort war, ihn auch mit Gummigeschossen dort erwarten könnte. Auch wenn der NABU in personam Herr Heydemann eine Vergrämung völlig hanebüchen als „illusorisch“ bezeichnet. Wie kommt jemand wie er dazu, so eine völlig unsachliche und fachlich falsche Aussage zu tätigen, zumal er um die unabdingbare Vorrangigkeit einer solchen Maßnahme weiß? Kann der Wolf mit einer echten „Kugel“ erschossen werden, kann er auch mit Gummigeschossen vergrämt werden. In beiden Fällen muss der Schütze den Wolf direkt vor sich haben. Und Vergrämung kommt immer als langfristig angelegte Maßnahme vor dem Abschuß. Sie gehört zu Maßnahmen die immer vorab ausgeschöpft werden müssen. e) In Schleswig-Holstein zählt der Schafbestand ca. 202.000 Tiere. Ein Wolf, kann nach § 45 (7) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entnommen werden, wenn er einen „erheblichen“ Schaden z. B. bei der Weidetierhaltung anrichtet. Selbige Aussage findet sich auch in Artikel 16 (1) lit. b der FFH- Richtlinie. Dort steht aber „ernster“ Schaden. Nun, beides, weder erheblicher , noch ernster Schaden dürfte hier zutreffen. 202.000 Schafe zu wieviel verletzten und getöteten Tieren??? 30 vielleicht ein paar mehr?! Das schafft definitiv nicht den Ausnahmegrund um den Wolf GW924m zu töten. Und erst recht dann nicht, wenn nicht vorher alle Maßnahmen ausgeschöpft wurden um ihm den Übergriff auf Weidetiere zu verleiden. Und dies ist hier nicht der Fall, weil nicht geschehen !! f) Der vom UM bei dieser geplanten Maßnahme, wissentlich billigend in Kauf genommene Abschuss eines evtl. „unschuldigen Wolfes“ stellt in jedem Fall nach diesseitiger Rechtsauffassung eine Straftat dar. Selbst die Aussage allein, ein solches Vorgehen zu dulden, gar durch Anonymität zu deckeln, könnte nach § 111 StGB einen strafbaren Aufruf zum Rechtsbruch bedeuten und bedarf nach diesseitiger Auffassung so oder so der Ahndung. Sollte also das Umweltministerium/SH tatsächlich den Abschuss genehmigen, was viele Juristen vor Ort ebenfalls als unrechtmäßig sehen wird auch umgehend durch mich persönlich Strafanzeige mit Strafantrag sowohl gegen Minister Albrecht, die Staatssekretärin Erdmann(Grüne), als auch den Antragsteller und in jedem Fall gegen den/die Schützen gestellt werden. Einen Fall „MT06 Version 2“ brauchen wir nicht und werden wir auch nicht hinnehmen bzw. zulassen. 22.01.2019 Holländischer Jagdgast erschiesst Wolf - begründet dies mit Notwehr ??!! In Brandenburg (Landkreis Potsdam-Mittelmark) hat ein holländischer Jagdgast bei einer Drückjagd einen Wolf absichtlich erschossen. Dies ereignete sich bereits am vergangenen Freitag. Begründet wurde die Tat mit Notwehr. Diese Situation soll sich daraus ergeben haben, dass der Wolf zuvor mehrere Jagdhunde angegriffen haben soll und sich auch nach „Zeugenaussage“ nicht vertreiben ließ! Demnach sollen sogenannte „Stöberhunde“ an Fährten von Rehwild gearbeitet haben - dieses war lt. dem Bericht von „JAWINA“ jedoch nicht zum Abschuß freigegeben. Währenddessen, habe ein Wolf das Feld passiert und die Hunde dann, als er sie bemerkte, angegriffen. Vertreiben liess er sich nach dortigen Angaben dann aber weder durch lautes Schreien, Pfeiffen noch durch besagten Warnschuß. Der Waidmann sah dann angeblich wohl keine andere Möglichkeit mehr die Hunde vor Verletzung und oder Tod zu schützen, als auf den Wolf gezielt zu schiessen. Das Ende - Wolf tot!! Der Jagdleiter erklärt die Handlung des Holländers damit, dass dieser wohl einen gerechtfertigten Notstand in der Situation gesehen habe. Weiterhin erklärt dieser, dass ein Nachbarschütze den Vorfall genauso aus dem lichten Altholz heraus beobachtet und bestätigt habe. Die Polizei wurde verständigt und nahm den Vorfall auf. Die erste Frage, die sich mir hier aufdrängt ist die, warum die Jäger die Hunde nicht abzogen für ihre eigentliche Aufgabe? Offenbar liess man die Hunde, wie bei einer Drückjagd üblich frei stöbern. Das man dies in einem Wolfsrevier nicht macht, ist jedem Jäger bewußt. Und die dortige „Waidmannschaft“, kann sich nicht damit herausreden, dass sie nicht wußten dass Wölfe vor Ort sind. Denn, bereits Ende 2017, hatte damals bereits ein dänischer Jagdgast, im selben Landkreis (Potsdam-Mittelmark) einen Wolf mit Absicht erschossen. Das Verfahren wurde später gegen die Zahlung einer angeblich hohen vierstelligen Summe gegen den Jäger eingestellt. Notwehr nach § 32 StGB dürfte hier wohl kaum vorgelgen haben, da dafür der Rechtsgrundlage nach eine sogenannte Notwehrlage - ein rechtswidriger Angriff vorliegen müßte. Darunter versteht man: Jede durch „menschliches“ Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter oder Interessen. Der Angriff MUSS von einem MENSCHEN ausgehen. Das reicht also schon aus, den Tatbestand der Notwehr auszuräumen, denn der Wolf ist glücklicherweise kein Mensch! Ebenso wenig, dürfte der § 34 StGB „Rechtfertigender Notstand“ zum tragen kommen, da weder Gefahr für Leib und Leben des Jägers noch eines anderen Jagdteilnehmers bestand. Auch waren weder die Freiheit oder Ehre einer dieser Personen bedroht. Selbst das Eigentum, hier die Hunde, dürften wohl kaum über den Rechtsstatus des Wolfes nach internationalem, europäischen oder nationalen Recht gestellt werden können, denn: Auch diese Rechtsgrundlage bezieht sich auf menschliches Handeln. Zum Schluß mal kurz nachgedacht… „Aber Wildschweine dürfen Hunde bei der Jagd verletzen ? Nur der Wolf, in dessen Territorium die Menschen eindringen und sich falsch verhalten darf dies nicht ?!“ Die Redaktion erwartet somit auch i n diesem Fall einen strengen Durchgriff seitens der Justiz! Den Originalartikel finden Sie hier . 15.01.2019 SEK - Sondereinsatzkommando gegen „Problemwölfe“ „Jäger-SEK soll Wolf erlegen“ - so titelt heute das „Schwäbische Tagblatt“. Dabei geht es um einen offenbaren Kooperationszusammenschluss von Baden- Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Diese Kooperation sieht vor, dass beim auftreten von „Problemwölfen“ ein gemeinsames „Entnahme-Team“ ausgesandt wird den „verhaltensauffälligen Problemwolf“ abzuknallen. Dabei muss man berücksichtigen dass evtl. nur ein einziger Wolf bis heute in Baden-Württemberg vorkommt. Und selbst das ist nicht mehr sicher, denn dass Tier mit der genetischen Kennung „GW852m“ hat lt. dem Bericht selbst, seit Monaten kein „Lebenszeichen“ mehr von sich abgegeben. Hier besteht aber nach wie vor die Frage, wann ist denn ein Wolf verhaltensauffällig und wird somit zum Problemwolf? Diese Frage ist nicht durch eine klare Antwort definiert. Im Bericht wird dazu folgende Aussage des Umweltministeriums erklärt: „…das ist z. B. dann der Fall, wenn ein Wolf die Nähe des Menschen sucht oder wiederholt einen korrekt aufgestellten, zumutbaren Herdenschutz überwindet und Nutztiere verletzt oder tötet…“ - dann könne er auf der „Grundlage des Naturschutzrechts - und hier ist der „§ 47 BNatSchG“ gemeint erschossen werden. Eine Erklärung die eine „zu kurz gesprungene Wiedergabe“ dessen ist, was eigentlich dahinter steht“! Ein Wolf der die Nähe des Menschen sucht…“ Damit sind z. B. nicht gemeint: Jungwölfe die neugierig ihre Umgebung erkunden und die dabei auch schon mal einem Menschen hinterherlaufen können. Dies ist keine vom Grunde her gefährliche oder unnatürliche, verhaltensauffällige Situation und bedingt somit auch keinen Abschuss. Ebensowenig dass Wölfe menschliche Strukturen wie Gebäude, Straßen und Dörfer nicht meiden. Somit kann es auch schon einmal vorkommen, dass ein Wolf auch am helllichten Tag eine Dorfstraße als Wegung nutzt. Wir leben schließlich nicht in Parallelwelten. „…wiederholt einen korrekt aufgestellten, zumutbaren Herdenschutz überwindet und Nutztiere verletzt oder tötet…“ Hier stellt sich wohl die Frage, was denn ein korrekt aufgestellter und zumutbarer Herdenschutz ist der überwunden wird. Bestimmt kein Zaun von 1,08 m Höhe, so wie es derzeit bei Hamburg als KO-Kriterium für den Wolf propagiert wird. Empfohlen sind derzeit Zaunhöhen von 1,20 m mit zusätzlicher Flatterbandlitze 20 cm oberhalb der Zaunkrone angebracht. Dazu stromführend im oberen Bereich und am unteren Ende des Zaunes als Untergrabeschutz. Damit der Zaun auch genügend Strom führen kann, muss natürlich die Vegetation gestutzt werden um einen zu starken Spannungsverlust zu vermeiden und damit die Wirksamkeit zu erhalten. Ferner ist der Einsatz von Herdenschutzhunden notwendig. Das sind alles KEINE unzumutbaren Anforderungen. Schließlich werden Zaun und Hunde etc. mittlerweile zu 100 % bezuschusst d. h. VOLLFINANZIERT! Evtl. sollte man einmal darüber nachdenken HIER den französischen oder italienischen Modellen traditioneller Weidetierhaltung zu folgen und für die Herde(n) wieder einen Hirten etablieren. Denn eine Kombination aus Herdenschutzhund, stromführenden Zaun und Mensch, ist der wirksamste Schutz gegen einen Wolfsübergriff! Jedenfalls soll dem Bericht nach, bei auftreten eines verhaltensauffälligen Tieres eine Gruppe von Berufsjägern und Wildtierspezialisten die Erfahrung im Umgang mit Wölfen aufweisen können“ ausrücken und dem Geschöpf den Garaus machen. Solche Leute haben wir aber nicht!! Die jeweils lokale grüne Zunft soll dabei aber außen vor bleiben, wird jedoch darüber informiert. Dieses wird in dem Artikel damit begründet, dass sich Jäger in Sachsen nicht einmal am Abschuss eines kranken Wolfes beteiligen wollen, obwohl der Wolf im Jagdrecht dort aufgenommen wurde. Dies, weil es angeblich im Internet Morddrohungen gegen Jägerschaft und Behördenmitarbeiter gegeben hätte, die mit „legalen Wolfstötungen“ in Zusammenhang stünden. Hierzu muss ausgeführt werden, dass auch wenn der Wolf in Sachsen im Jagdrecht ist generell eine ganzjährige Schonfrist, also ein Abschussverbot für Wölfe gilt. Daher ist die ewig dumme Diskussion um dieses Thema in Niedersachsen auch so überflüssig wie ein Kropf, denn hier würde das gleiche gelten. Ferner, dürfen Wölfe nur von speziell geschulten Personen bei einem Unfall letztlich erlöst werden. Ein Amtsveterinär könnte dies übernehmen Zum legalen Abschuss von Wölfen - so ist mir kein einziger bekannt, der tatsächlich legal erfolgt ist. Weder damals bei MT06 (Kurti), noch bei den Abschüssen in Sachsen - da hat es bei allen Aktionen dieser Couleur Strafanzeigen gegen den dortigen Umweltminister und die entsprechenden Landräte zurecht gehagelt. Und sofern der Redaktion bekannt ist, sind diese noch nicht abgearbeitet. Zumal ganz eindeutig im Fall des Abschusses des räudigen Wolfes in Sachsen gegen das eigenen Wolfsmanagement verstoßen wurde. Fazit: Hier werden Länder aufgescheucht wie kopflose Hühner. In blinden Aktionismus gedrängt oder gar sich selbst drängend, ohne dass überhaupt eine Wolfspopulation ansässig ist. Es wird eine Taskforce eingerichtet, die wohl sehr lange auf einen Einsatz warten dürfte. Jedenfalls, wenn Administration und Politik endlich einmal geltendes Recht anerkennen und damit aufhören würden zu versuchen, immer und immer wieder trotz besseren Wissens, geltendes Recht zu umgehen oder sich dreist darüber hinwegsetzen zu wollen. Das würde man dann nämlich als strafbaren Rechtsbruch bezeichnen. Den Originalartikel finden Sie hier: 14.01.2019 Wolf vom Güterzug überrollt Am Samstag den 12.01.2019 wurde ein Wolfsrüde bei Burgdorf in der Nähe von Hannover von einem Güterzug überfahren und getötet. Es ist in diesem Jahr bereits der zweite tot aufgefundene Wolf in Niedersachsen. Der Kadaver des Caniden wurde in das Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin zu weiteren Untersuchungen verbracht. In Niedersachsen wurden bisher insgesamt 55 Wölfe tot aufgefunden. Bei den meisten Tieren waren Unfälle die Todesursache. Insgesamt leben derzeit 21 Wolfsrudel hier bei uns. 10.01.2019 Klatsche für Ministerin Julia Klöckner (CDU) wegen „Brandbrief“ Die Umweltministerin des Bundes Svenja Schulze (SPD) erteilt den Forderungen die Ministerin Klöckner in einem „Brandbrief“ an sie gestellt hat eine klare Abfuhr. Klöckner hatte in diesem Schreiben Schulze darin aufgefordert: …mehr rechtliche Möglichkeiten zur Umgehung des Artenschutzes zu schaffen, damit Jäger Wölfe einfacher abschießen können.“ Allein in diesem Satz könnte man geradezu eine Aufruf zur Begehung einer Straftat sehen, denn Frau Klöckner ist sich durchaus der gültigen Rechtslage bewusst. Ihr ist klar, dass es keine weiteren Möglichkeiten außer denen, nach derzeit gültigem Recht möglichen Handlungsvorgaben gibt. Und andere sind auch nicht notwendig. Allein die Formulierung: „… mehr Möglichkeiten zur Umgehung des Artenschutzes schaffen..“ ist eine Dreistigkeit sondergleichen. Diese Einzelpassage zeigt unmissverständlich das gestörte und ignorante Rechtsempfinden einer Bundesministerin für Agrarwirtschaft. Und das in unserer Demokratie. Aber mit dieser zum x-ten Male von ihr abgesonderten abstrusen und irrwitzigen Forderung bleibt Frau Klöckner sich zumindest bei ihrer bisherigen Tötungsforderung den Wolf betreffend treu. Eine absolut substanzlose und widerrechtliche Sichtweise die sich leider nur zu häufig in der aktuellen Politik, vor allem in den Reihen der CDU, FDP und AfD findet. Diese offensichtlich ignorant gestörte Haltung und Forderung entspringt mutmaßlich dem Empfinden von Bewohnern ländlicher Gebiete, die sich durch die zunehmende Zahl von Wölfen geschädigt oder aber auch nur gestört fühlen! Gestört ist da wohl offenbar einiges! Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums teilte nun jedenfalls zum Brandbrief Klöckners mit: Es gebe bereits genügend „nützliche   und   effektive Maßnahmen“ nach der derzeitigen Gesetzeslage. Verdeutlicht wurde dies an der Nennung von Beispielen wie der Sicherung der Weidetiere durch den Bau von Elektrozäunen aber auch mit dem Hinweis auf Möglichkeiten eines gezielten Abschusses, wenn ein Wolf tatsächlich verhaltensauffällig wäre. Eine Aussage, die ich nur unterstützen und bestätigen kann!
Jan. 2019
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Januar 2019