31.01.2019
Umweltminister in Schleswig-Holstein (SH) läßt sich aus eigenen Reihen,
selbstgestellten Antrag auf Abschuß des Wolfes GW924m genehmigen!!
Laut
heutiger
Pressekonferenz
des
Umweltministeriums
Schleswig-Holstein,
mit
Jan
Philipp
Albrecht
als
Minister
und
somit
verantwortlich
Handelnden
an
der
Spitze,
hatte
dieses
offenbar
selbst
den
Antrag
auf
Abschussgenehmigung
für
den Wolf GW924m gestellt; dieser wurde dann aus eigenen Reihen genehmigt.
Es
geht
um
den
Wolf
GW924m,
der
im
Raum
Pinneberg
für
mehrere
Risse
verantwortlich
gewesen
sein
soll.
(Sehen
Sie
auch
die
News
vom
23.01.2019
).
Nach
bisheriger
Aussage
des
UMs
geht
es
um
insgesamt
acht
Risse
von
Nutztieren
hinter
angeblich
wolfssicheren
Zäunen.
Bis
zum
23.01.2019
waren
von
den
8
Rissen
lediglich
6
mit
einem
Ergebnis
versehen.
Jedoch
wies
nur
ein
Ergebnis
davon
GW924m
als
Verursacher
aus.
Zwei
Risse
waren
noch
in
Klärung
und
die
restlichen
5
wiesen
lediglich
den
Haplotyp
HW01
auf
-
dies
sagt
aber
nichts
über
das
tatsächliche
Individuum
aus.
Also
kein
Nachweis
dafür
das
GW924m
der
Verursacher
ist!
Und
es
sind
noch
mehr
Wölfe
in
Schleswig-
Holstein
unterwegs.
Heute
nun,
wurden
dann
plötzlich
und
Harry-Potter-like
6
Ergebnisse
mit
GW924m
als
Verusacher
hervorgezaubert.
Fraglich,
wie
und
vor
allem
woher
plötzlich
auch
der
nukleotide
Teil
kommt,
der
für
die
Individuenbestimmung
notwendig
ist,
bisher
aber
bei
den
5
bereits
bewerteten
Proben fehlte. GW924m war da also als Täter nicht zu überführen!
Sicher
ist
und
da
liegt
dankenswerterweise
uns
ein
Schreiben
des
UM
Schleswig-Holstein selbst vor, dass…
…
die
Risse
von
GW924m
hinter
UNZUREICHEND
GESICHERTEN
ZÄUNEN
stattgefunden
haben
und
er
so
den
Vorteil
von
ungesicherter
Nahrung
kennen
und
schätzengelernt
hat…
(…Text
zunächst
absichtlich
nur
im
wortlaut aus taktischem Handlen vorgetragen…)
Dieses Dokument liegt uns im Original vor!!!
Somit
besteht
allein
aufgrund
dieser
Fakten
kein
Ausnahmetatbestand
nach
§
45
(7)
BNatSchG.
Die
jetzt
vom
UM
iniziierten
Maßnahmen
zum
Abschuß von GW924m sind somit widerrechtlicher Natur .
Denn,
lädt
man
den
Wolf
quasi
mit
unzureichend
geschützten
Weidetieren
zum
Essen
ein,
darf
man
sich
nicht
wundern,
wenn
er
als
hochintelligenter,
energieeffizienter
Beutegreifer
die
Einladung
annimmt
und
sich
bedient.
Auch
Medienberichte bestätigen dies.
Weiterhin
und
das
ist
unabdingbar,
fehlt
für
die
Maßnahme
eines
finalen
Abschusses,
die
sogenannte
Vergrämung
die
immer
vorab
und
langfristig
durchgeführt werden muss.
Weiterhin
dürfte
die
geplante
Art
und
Weise
des
Abschußvorhabens
strafrechtlichen
Charakter
haben
denn
dem/den
Schützen
wurde
seitens
des
UMs
zugesichert,
anonym
und
straffrei
zu
bleiben,
sollten
sie
versehentlich
zufällig
einen
anderen
Wolf
als
den
gesuchten
erschießen.
Die
Wahrscheinlichkeit
für
einen
Kollateralschaden
ist
jedoch
derzeit
sehr
groß,
da
wir
derzeit
Wanderzeit
haben,
d.
h.
Jungwölfe
verlassen
ihre
Elternrudel
und
streifen
auf
der
Suche
nach
einem
Partner
oder
Revier
umher.
Auch
sind
bereits
weitere
Wölfe
in
der
Region
nachgewiesen
worden.
Die
Erschießung
eines
„unschuldigen
Wolfes“
bleibt
von
vornherein
eine
Straftat
nach
nationalem
und
europäischem
Recht.
Und
seit
wann
kann
die
Legislative
Aufgaben
von
und
für
die
Judikative
übernehmen
und
irgenwelche
Zugeständnisse
machen?!
Minister
Albrecht
wurde
über
diese
und
andere
Umstände
vorab
bereits
durch
das
W-I-S-
Z-V
und
seinen
ersten
Vorsitzenden
Herrn
Jan
Olsson
mehrfach
aufmerksam
gemacht
und
hätte
eigentlich
so
nicht
entscheiden
können
und
dürfen.
Artenschutz-Wolf
und
das
W-I-S-Z-V
werden
alles
daran
setzen,
diesen
Abschuss
legal
zu
verhindern.
Denn,
wenn
sich
Schützen
auf
die
Spur
des
Wolfes
setzen
sollen,
könnten
sie
ihn
auch
mit
Gummigeschossen
vergrämen.
Er
darf
und
muss
nicht
erschossen
werden.
Auch
hier
gilt
wieder
einmal
-
nutzt
alle
Möglichkeiten
des
Herdenschutzes
und
vor
allem
nutzt
ihn
richtig,
setzt
ihn
richtig um. Herdenschutzhunde sind z. B. auch nicht zum Einsatz gekommen !!!
Sollte
der
Abschuss
von
GW924m
also
dennoch
erfolgen
oder
ein
anderer
Wolf
erschossen
werden
wird
umgehend
Strafanzeige
mit
Strafantrag
gegen
Minister
Albrecht und alle an der Tat beteiligten inkl. der/des Schützen gestellt.
Wir bleiben hautnah dran!!
29.01.2019
Laut einem
NDR-Bericht
will Umweltminister Lies nds. Wölfe jetzt mit
verbotenen
sogenannten
Schlingfallen
fangen
um
sie
zu
besendern.
Um
dem
Minister
in
die
bisher
eingesetzten
Kastenfallen
zu
„tappen“
ist
der
große Beutegreifer einfach zu schlau.
Ein
solches
Vorgehen
bzw.
Verfahren
(fangen
mit
Schlingen)
verstößt
zweifelsfrei
gegen
gültige
Rechtsnormen
nationaler
und
europäischer
Ausprägung.
Daher
übersandte
„Artenschutz-Wolf“
heute
den
untenstehenden
offenen
Brief
an
UM
Lies
als
eindringliche
Ermahnung
sich
an
geltendes
Recht
zu
halten.
Die
Option
auf
Strafanzeige
und
Strafantrag
behält
sich
„Artenschutz-
Wolf“ vor.
Lesen Sie das Schreiben an Minister Lies indem Sie auf das Bild klicken:
24.01.2019
E-Mail-Aktion des W-I-S-Z-V gegen den Abschuss von Wolf GW924m
Das
befreundete
W-I-S-Z-V
(Wolf-Informations-und
Schutz-Zentrum-Vechta
e.
V.)
mit
dem
seit
Jahren
eine
sehr
enge
Kooperation
zum
Schutz
der
Wölfe
und
hervorragende
Zusammenarbeit
im
Wolfsschutz
besteht,
hat
heute
eine
E-
Mailaktion gegen den Abschuss von Wolf GW924m gestartet.
Leute
beteiligt
Euch
alle
daran!
Es
kann
und
darf
nicht
sein,
dass
Politik,
die
anscheinend
nur
noch
in
Lobbyarbeit,
Selbstherrlichkeit,
Egozentrik
und
offenbarer
Ignoranz
gegenüber
geltendem
Recht
erstarrt
ist,
diese
Einflüsse
bei
einer
Entscheidung
in
einer
Angelegenheit
auf
Leben
und
Tod
als
Entscheidungskriterien einsetzt.
Es
geht
um
ein
Leben
das
ausgelöscht
werden
soll,
obwohl
nach
eigenen
Angaben
-
aus
gewonnenen
Erkenntnissen
des
Umweltministeriums
Schleswig-
Holstein,
diesem
Wolf
lediglich
ein
einziger
Riss
über
den
nukleotiden
Teil
und
somit
als
GW924m
(dieser
definiert
das
Lebewesen
selbst
)
als
Individuum
tatsächlich nachgewiesen werden kann.
Es
geht
um
8
Risse!
Für
2
stehen
die
Verursacher-Ergebnisse
noch
aus.
Bei
den
restlichen
sechs
ist
NUR
bei
einem
einzigen
GW924
als
Verursacher
tatsächlich
identifiziert.
Für
die
restlichen
5
wurde
lediglich
der
Haplotyp
HW01
nachgewiesen.
Dieser
lässt
aber
keinen
Rückschluss
auf
das
Individuum
zu.
Somit
kann
niemand
und
auch
nicht
das
Umweltministerium
in
Schleswig-
Holstein
sagen,
dass
GW924m
die
Risse
verursacht
hat.
Außerdem
dürften
wesentlich
mehr
Wölfe
als
dieser
eine
in
Schleswig-Holstein
und
auch
im
Raum
Pinneberg
unterwegs
sein.
Es
ist
schließlich
die
Zeit
der
abwandernden
Jungwölfe
die
ihr
elterliches
Rudel
in
der
Hoffnung
verlassen,
eigene
Territiorien
in
Besitz
zu
nehmen
und
neue
Rudel
zu
gründen.
Und
auch
diese
Tiere
können
denselben Haplotyp HW01wie GW924m aufweisen!
Zusätzlich
zu
den
bereits
gestern
im
untenstehenden
Post
vom
23.01.2019
ausgeführten
Ausschlusskriterien
für
einen
Abschuss
dieses
Wolfes,
dürfte
diese
Tatsache
der
nicht
„wirklich“
nachgewiesenen
Risse
hier
das
Gewicht
in
der
Waagschale
zu
Gunsten
des
Wolfes
und
gegen
einen
Abschuss
nochmals
mehr
als stark verdeutlichen und beeinflussen.
Umweltminister
Albrecht
hat
keinerlei
rechtliche
Grundlagen
für
den
Abschuss
von
GW924m!
PUNKT!
Es
riecht
förmlich
danach,
das
hier
händeringend
ein
Exempel
statuiert
werden
soll
-
auf
biegen
und
brechen,
unrechtmäßig
und
zu
Lasten des Wolfes!
Lasst
dies
in
keinem
Fall
zu
-
teilt
den
Politikern
und
voreiligen
Schützen
mit,
was
ihr
von
Ihren
Vorhaben
haltet.
Daher
beteiligt
Euch,
knalllhart
aber
sachlich
in
großer
Zahl
an
der
E-Mail-Aktion
des
W-I-S-Z-V!
Der
1.
Vorsitzende
Herr
Jan
Olsson
ist
der
Initiator
dieser
Aktion
über
seine
zweitgrößte
Petition
für
den
Wolf
in
Deutschland:
„Mit
dem
Menschen
-
für
den
Wolf“
!
Helft
ihm,
helft
uns
für
ein
echtes
und
faires
Miteinander
von
Wolf
und
Mensch.
Lasst
nicht
zu,
dass
Lobbyinteressen und Eigennutz die Oberhand über Leben gewinnen!
Infos zum Mitmachen findet ihr hier un
ter diesem LINK:
23.01.2019
Finger weg vom Abzug Herr Minister Albrecht - Kein Abschuss von
GW924m
Der
schleswigholsteinische
Umweltminister
Jan-Philpp
Albrecht(Grüne),
will
den
Abschuss
des
Wolfes
mit
der
genetischen
Kennung
GW924m
genehmigen.
Dieses
Einzeltier
soll
lt.
Umweltministerium
angeblich
mehrfach
„wolfssichere“
Zäune
überwunden
und
dabei
dann
Schafe
getötet
und
verletzt
haben.
Ein
Antrag
dafür
liege
dem
UM
/
SH
seitens
eines
Weidetierhalters
vor.
Jetzt
wird
nach
einem
oder
mehreren
geeigneten
Jägern
gesucht
die
den
Wolf
dann
erschiessen
sollen.
Der
Jagdverband/SH
mit
dem
das
UM
in
engem
Kontakt
steht hatte sich diesbzgl wohl dazu bereit erklärt.
Sowohl
dem
Antragsteller
als
auch
dem/den
Schützen
wird
Anonymität
zugesichert,
da
Übergriffe
auf
diese
Person/en
befürchtet
werden.
Die
größte
Perversität
ist
jedoch
die
seitens
des
UMs
geäußerte
Vorgehensweise
um
den
Wolf zu töten.
Ein
oder
offenbar
mittlerweile
mehrere
Jäger
haben
4
Wochen
nach
Genehmigung
Zeit,
das
Tier
im
begrenzten
Umfeld
zu
finden
und
zu
erschiessen.
Die
Jägerschaft,
weiß
allerdings
nicht
wie
dieses
Tier
aussieht.
Das
UM
geht
davon
aus,
dass
es
aber
in
dem
Gebiet
(Pinneberger
Raum)
sehr
wahrscheinlich
nur
den
einen
Wolf
gibt.
Selbst
wenn,
so
das
UM,
der/die
Jäger
einen
anderen
Wolf
dabei
erschießen
sollten,
drohe
ihnen
keine
rechtliche
Konsequenz
daraus.
Dann
wird
halt
solange
innerhalb
der
Frist
„geballert“,
bis
der
richtige
Todeskandidat erledigt ist.
Und
diese
rechtlich
völlig
haltlose
Vorgehensweise
bei
einem
so
umfassend
geschützten
Tier
hält
ein
Umweltminister,
der
selbst
Jurist
ist
für
legal?!
Wie
weit
rutscht die Politik noch weiter in ihrem handeln ab?
Sollte
das
UM
tatsächlich
ihr
Vorhaben
umsetzen,
dürfte
das
ein
juristisches
Nachspiel
immensen
Umfangs
auslösen,
denn
auch
nach
diesseitiger
Rechtsauffassung
ist
das
Vorhaben
und
wäre
der
Abschuss
nach
derzeitiger
Rechtslage
illegal
und
somit
eine
Straftat.
Nicht
nur
gegen
den
verantwortlichen
Minister
sondern
auch
gegen
den
Antragsteller
und
den/die
Schützen,
die
dann
als
Täter
gelten
würden
und
keinen
Schutz
in
Form
von
Anonymität
für
sich
in
Anspruch
nehmen
könnten,
muss
dann
ermittlet
und
ein
Strafverfahren
eingeleitet werden.
Dies sind die Gründe, warum ein Abschuß von GW924m illegal ist:
a)
Der
beim
betroffenen
Schäfer
überwundene
Zaun
hatte
zunächst
nur
eine
Höhe
von
108
cm.
Das
ist
allenfalls
„wolfsabweisend“
glit
aber
nicht
als
wolfssicher.
b)
Der Zaun wurde erst nachträglich erhöht, in dem eine Stromlitze auf 120
cm
Höhe
zusätzlich
gespannt
wurde.
Fraglich
ist
ob
diese
auf
ganzer
Zaunlänge
überhaupt
und
wenn
ausreichend
stromführend
ist
und
war?!
Gab
es
überhaupt
eine
stromführenden
Untergrabeschutz?
Denn
auch
dies
ist
ein
unabdingbares
Kriterium um überhaupt von einem wolfssicheren Zaun sprechen zu können!
c)
Warum
sind
keine
Herdenschutzhunde
zum
Einsatz
gekommen.
Dies
ist
ein
absolut
zumutbares
und
auch
das
wirksamste
Mittel
als
Abwehr
gegen
Wolfsübergriffe auf Weidetiere!
d)
Wo
bleibt
die
vorrangige
Vergrämung?
Eine
Vergrämung
ist
hier
absolut
sinnvoll,
da
man,
wenn
man
sich
doch
so
sicher
ist,
dass
der
Wolf
mehrfach
vor
Ort
war,
ihn
auch
mit
Gummigeschossen
dort
erwarten
könnte.
Auch
wenn
der
NABU
in
personam
Herr
Heydemann
eine
Vergrämung
völlig
hanebüchen
als
„illusorisch“
bezeichnet.
Wie
kommt
jemand
wie
er
dazu,
so
eine
völlig
unsachliche
und
fachlich
falsche
Aussage
zu
tätigen,
zumal
er
um
die
unabdingbare
Vorrangigkeit
einer
solchen
Maßnahme
weiß?
Kann
der
Wolf
mit
einer
echten
„Kugel“
erschossen
werden,
kann
er
auch
mit
Gummigeschossen
vergrämt
werden.
In
beiden
Fällen
muss
der
Schütze
den
Wolf
direkt
vor
sich
haben.
Und
Vergrämung
kommt
immer
als
langfristig
angelegte
Maßnahme
vor
dem
Abschuß.
Sie
gehört
zu
Maßnahmen
die
immer
vorab
ausgeschöpft
werden müssen.
e)
In
Schleswig-Holstein
zählt
der
Schafbestand
ca.
202.000
Tiere.
Ein
Wolf,
kann
nach
§
45
(7)
Nr.
1
Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG)
entnommen
werden,
wenn
er
einen
„erheblichen“
Schaden
z.
B.
bei
der
Weidetierhaltung
anrichtet.
Selbige
Aussage
findet
sich
auch
in
Artikel
16
(1)
lit.
b
der
FFH-
Richtlinie. Dort steht aber
„ernster“
Schaden.
Nun,
beides,
weder
erheblicher
,
noch
ernster
Schaden
dürfte
hier
zutreffen.
202.000
Schafe
zu
wieviel
verletzten
und
getöteten
Tieren???
30
vielleicht
ein
paar
mehr?!
Das
schafft
definitiv
nicht
den
Ausnahmegrund
um
den
Wolf
GW924m
zu
töten.
Und
erst
recht
dann
nicht,
wenn
nicht
vorher
alle
Maßnahmen
ausgeschöpft
wurden
um
ihm
den
Übergriff
auf
Weidetiere
zu
verleiden. Und dies ist hier nicht der Fall, weil nicht geschehen !!
f)
Der
vom
UM
bei
dieser
geplanten
Maßnahme,
wissentlich
billigend
in
Kauf
genommene
Abschuss
eines
evtl.
„unschuldigen
Wolfes“
stellt
in
jedem
Fall
nach
diesseitiger
Rechtsauffassung
eine
Straftat
dar.
Selbst
die
Aussage
allein,
ein
solches
Vorgehen
zu
dulden,
gar
durch
Anonymität
zu
deckeln,
könnte
nach
§
111
StGB
einen
strafbaren
Aufruf
zum
Rechtsbruch
bedeuten
und
bedarf
nach
diesseitiger Auffassung so oder so der Ahndung.
Sollte
also
das
Umweltministerium/SH
tatsächlich
den
Abschuss
genehmigen,
was
viele
Juristen
vor
Ort
ebenfalls
als
unrechtmäßig
sehen
wird
auch
umgehend
durch
mich
persönlich
Strafanzeige
mit
Strafantrag
sowohl
gegen
Minister
Albrecht,
die
Staatssekretärin
Erdmann(Grüne),
als
auch
den
Antragsteller und in jedem Fall gegen den/die Schützen gestellt werden.
Einen
Fall
„MT06
Version
2“
brauchen
wir
nicht
und
werden
wir
auch
nicht
hinnehmen bzw. zulassen.
22.01.2019
Holländischer Jagdgast erschiesst Wolf - begründet dies mit Notwehr ??!!
In
Brandenburg
(Landkreis
Potsdam-Mittelmark)
hat
ein
holländischer
Jagdgast
bei
einer
Drückjagd
einen
Wolf
absichtlich
erschossen.
Dies
ereignete
sich
bereits am vergangenen Freitag.
Begründet wurde die Tat mit Notwehr. Diese Situation soll sich daraus ergeben
haben,
dass
der
Wolf
zuvor
mehrere
Jagdhunde
angegriffen
haben
soll
und
sich
auch nach „Zeugenaussage“ nicht vertreiben ließ!
Demnach
sollen
sogenannte
„Stöberhunde“
an
Fährten
von
Rehwild
gearbeitet
haben
-
dieses
war
lt.
dem
Bericht
von
„JAWINA“
jedoch
nicht
zum
Abschuß
freigegeben.
Währenddessen,
habe
ein
Wolf
das
Feld
passiert
und
die
Hunde
dann,
als
er
sie
bemerkte,
angegriffen.
Vertreiben
liess
er
sich
nach
dortigen
Angaben
dann
aber
weder
durch
lautes
Schreien,
Pfeiffen
noch
durch
besagten
Warnschuß.
Der
Waidmann
sah
dann
angeblich
wohl
keine
andere
Möglichkeit
mehr
die
Hunde
vor
Verletzung
und
oder
Tod
zu
schützen,
als
auf
den
Wolf
gezielt
zu
schiessen.
Das Ende - Wolf tot!!
Der
Jagdleiter
erklärt
die
Handlung
des
Holländers
damit,
dass
dieser
wohl
einen
gerechtfertigten
Notstand
in
der
Situation
gesehen
habe.
Weiterhin
erklärt
dieser,
dass
ein
Nachbarschütze
den
Vorfall
genauso
aus
dem
lichten
Altholz
heraus beobachtet und bestätigt habe.
Die Polizei wurde verständigt und nahm den Vorfall auf.
Die
erste
Frage,
die
sich
mir
hier
aufdrängt
ist
die,
warum
die
Jäger
die
Hunde
nicht abzogen für ihre eigentliche Aufgabe?
Offenbar liess man die Hunde, wie bei einer Drückjagd üblich frei stöbern.
Das
man
dies
in
einem
Wolfsrevier
nicht
macht,
ist
jedem
Jäger
bewußt.
Und
die
dortige
„Waidmannschaft“,
kann
sich
nicht
damit
herausreden,
dass
sie
nicht
wußten dass Wölfe vor Ort sind.
Denn,
bereits
Ende
2017,
hatte
damals
bereits
ein
dänischer
Jagdgast,
im
selben
Landkreis
(Potsdam-Mittelmark)
einen
Wolf
mit
Absicht
erschossen.
Das
Verfahren
wurde
später
gegen
die
Zahlung
einer
angeblich
hohen
vierstelligen
Summe gegen den Jäger eingestellt.
Notwehr
nach
§
32
StGB
dürfte
hier
wohl
kaum
vorgelgen
haben,
da
dafür
der
Rechtsgrundlage
nach
eine
sogenannte
Notwehrlage
-
ein
rechtswidriger
Angriff
vorliegen müßte. Darunter versteht man:
Jede durch „menschliches“ Verhalten drohende Verletzung rechtlich
geschützter Güter oder Interessen. Der Angriff MUSS von einem
MENSCHEN ausgehen.
Das reicht also schon aus, den Tatbestand der Notwehr auszuräumen,
denn der Wolf ist glücklicherweise kein Mensch!
Ebenso
wenig,
dürfte
der
§
34
StGB
„Rechtfertigender
Notstand“
zum
tragen
kommen,
da
weder
Gefahr
für
Leib
und
Leben
des
Jägers
noch
eines
anderen
Jagdteilnehmers
bestand.
Auch
waren
weder
die
Freiheit
oder
Ehre
einer
dieser
Personen
bedroht.
Selbst
das
Eigentum,
hier
die
Hunde,
dürften
wohl
kaum
über
den
Rechtsstatus
des
Wolfes
nach
internationalem,
europäischen
oder
nationalen Recht gestellt werden können, denn:
Auch diese Rechtsgrundlage bezieht sich auf menschliches Handeln.
Zum Schluß mal kurz nachgedacht…
„Aber Wildschweine dürfen Hunde bei der Jagd verletzen ? Nur der Wolf,
in dessen Territorium die Menschen eindringen und sich falsch verhalten
darf dies nicht ?!“
Die
Redaktion
erwartet
somit
auch
i
n
diesem
Fall
einen
strengen
Durchgriff
seitens der Justiz!
Den Originalartikel finden Sie hier
.
15.01.2019
SEK - Sondereinsatzkommando gegen „Problemwölfe“
„Jäger-SEK soll Wolf erlegen“ - so titelt heute das „Schwäbische Tagblatt“.
Dabei
geht
es
um
einen
offenbaren
Kooperationszusammenschluss
von
Baden-
Württemberg,
Hessen,
Rheinland-Pfalz
und
dem
Saarland.
Diese
Kooperation
sieht
vor,
dass
beim
auftreten
von
„Problemwölfen“
ein
gemeinsames
„Entnahme-Team“
ausgesandt
wird
den
„verhaltensauffälligen
Problemwolf“
abzuknallen.
Dabei muss man berücksichtigen dass evtl. nur ein einziger Wolf bis heute in
Baden-Württemberg vorkommt. Und selbst das ist nicht mehr sicher, denn dass
Tier
mit
der
genetischen
Kennung
„GW852m“
hat
lt.
dem
Bericht
selbst,
seit
Monaten kein „Lebenszeichen“ mehr von sich abgegeben.
Hier
besteht
aber
nach
wie
vor
die
Frage,
wann
ist
denn
ein
Wolf
verhaltensauffällig
und
wird
somit
zum
Problemwolf?
Diese
Frage
ist
nicht
durch
eine
klare
Antwort
definiert.
Im
Bericht
wird
dazu
folgende
Aussage
des
Umweltministeriums erklärt:
„…das
ist
z.
B.
dann
der
Fall,
wenn
ein
Wolf
die
Nähe
des
Menschen
sucht
oder
wiederholt
einen
korrekt
aufgestellten,
zumutbaren
Herdenschutz
überwindet
und
Nutztiere
verletzt
oder
tötet…“
-
dann
könne
er
auf
der
„Grundlage
des
Naturschutzrechts
-
und
hier
ist
der
„§
47
BNatSchG“
gemeint
erschossen
werden.
Eine
Erklärung
die
eine
„zu
kurz
gesprungene
Wiedergabe“
dessen
ist,
was
eigentlich dahinter steht“!
„
Ein Wolf der die Nähe des Menschen sucht…“
Damit
sind
z.
B.
nicht
gemeint:
Jungwölfe
die
neugierig
ihre
Umgebung
erkunden
und
die
dabei
auch
schon
mal
einem
Menschen
hinterherlaufen
können.
Dies
ist
keine
vom
Grunde
her
gefährliche
oder
unnatürliche,
verhaltensauffällige
Situation
und
bedingt
somit
auch
keinen
Abschuss.
Ebensowenig
dass
Wölfe
menschliche
Strukturen
wie
Gebäude,
Straßen
und
Dörfer
nicht
meiden.
Somit
kann
es
auch
schon
einmal
vorkommen,
dass
ein
Wolf
auch
am
helllichten
Tag
eine
Dorfstraße
als
Wegung
nutzt.
Wir
leben
schließlich nicht in Parallelwelten.
„…wiederholt
einen
korrekt
aufgestellten,
zumutbaren
Herdenschutz
überwindet und Nutztiere verletzt oder tötet…“
Hier
stellt
sich
wohl
die
Frage,
was
denn
ein
korrekt
aufgestellter
und
zumutbarer
Herdenschutz
ist
der
überwunden
wird.
Bestimmt
kein
Zaun
von
1,08
m
Höhe,
so
wie
es
derzeit
bei
Hamburg
als
KO-Kriterium
für
den
Wolf
propagiert
wird.
Empfohlen
sind
derzeit
Zaunhöhen
von
1,20
m
mit
zusätzlicher
Flatterbandlitze
20
cm
oberhalb
der
Zaunkrone
angebracht.
Dazu
stromführend
im
oberen
Bereich
und
am
unteren
Ende
des
Zaunes
als
Untergrabeschutz.
Damit
der
Zaun
auch
genügend
Strom
führen
kann,
muss
natürlich
die
Vegetation
gestutzt
werden
um
einen
zu
starken
Spannungsverlust
zu
vermeiden und damit die Wirksamkeit zu erhalten.
Ferner
ist
der
Einsatz
von
Herdenschutzhunden
notwendig.
Das
sind
alles
KEINE
unzumutbaren
Anforderungen.
Schließlich
werden
Zaun
und
Hunde
etc.
mittlerweile
zu
100
%
bezuschusst
d.
h.
VOLLFINANZIERT!
Evtl.
sollte
man
einmal
darüber
nachdenken
HIER
den
französischen
oder
italienischen
Modellen
traditioneller
Weidetierhaltung
zu
folgen
und
für
die
Herde(n)
wieder
einen Hirten etablieren.
Denn
eine
Kombination
aus
Herdenschutzhund,
stromführenden
Zaun
und
Mensch, ist der wirksamste Schutz gegen einen Wolfsübergriff!
Jedenfalls
soll
dem
Bericht
nach,
bei
auftreten
eines
verhaltensauffälligen
Tieres
eine
Gruppe
von
Berufsjägern
und
Wildtierspezialisten
die
Erfahrung
im
Umgang
mit
Wölfen
aufweisen
können“
ausrücken
und
dem
Geschöpf
den
Garaus
machen.
Solche
Leute
haben
wir
aber
nicht!!
Die
jeweils
lokale
grüne
Zunft
soll
dabei
aber
außen
vor
bleiben,
wird
jedoch
darüber
informiert.
Dieses
wird
in
dem
Artikel
damit
begründet,
dass
sich
Jäger
in
Sachsen
nicht
einmal
am
Abschuss
eines
kranken
Wolfes
beteiligen
wollen,
obwohl
der
Wolf
im
Jagdrecht
dort
aufgenommen
wurde.
Dies,
weil
es
angeblich
im
Internet
Morddrohungen
gegen
Jägerschaft
und
Behördenmitarbeiter
gegeben
hätte,
die
mit
„legalen
Wolfstötungen“ in Zusammenhang stünden.
Hierzu
muss
ausgeführt
werden,
dass
auch
wenn
der
Wolf
in
Sachsen
im
Jagdrecht
ist
generell
eine
ganzjährige
Schonfrist,
also
ein
Abschussverbot
für
Wölfe
gilt.
Daher
ist
die
ewig
dumme
Diskussion
um
dieses
Thema
in
Niedersachsen
auch
so
überflüssig
wie
ein
Kropf,
denn
hier
würde
das
gleiche
gelten.
Ferner,
dürfen
Wölfe
nur
von
speziell
geschulten
Personen
bei
einem
Unfall letztlich erlöst werden. Ein Amtsveterinär könnte dies übernehmen
Zum
legalen
Abschuss
von
Wölfen
-
so
ist
mir
kein
einziger
bekannt,
der
tatsächlich
legal
erfolgt
ist.
Weder
damals
bei
MT06
(Kurti),
noch
bei
den
Abschüssen
in
Sachsen
-
da
hat
es
bei
allen
Aktionen
dieser
Couleur
Strafanzeigen
gegen
den
dortigen
Umweltminister
und
die
entsprechenden
Landräte
zurecht
gehagelt.
Und
sofern
der
Redaktion
bekannt
ist,
sind
diese
noch
nicht
abgearbeitet.
Zumal
ganz
eindeutig
im
Fall
des
Abschusses
des
räudigen
Wolfes
in
Sachsen
gegen
das
eigenen
Wolfsmanagement
verstoßen
wurde.
Fazit:
Hier
werden
Länder
aufgescheucht
wie
kopflose
Hühner.
In
blinden
Aktionismus
gedrängt
oder
gar
sich
selbst
drängend,
ohne
dass
überhaupt
eine
Wolfspopulation ansässig ist.
Es
wird
eine
Taskforce
eingerichtet,
die
wohl
sehr
lange
auf
einen
Einsatz
warten
dürfte.
Jedenfalls,
wenn
Administration
und
Politik
endlich
einmal
geltendes
Recht
anerkennen
und
damit
aufhören
würden
zu
versuchen,
immer
und
immer
wieder
trotz
besseren
Wissens,
geltendes
Recht
zu
umgehen
oder
sich
dreist
darüber
hinwegsetzen
zu
wollen.
Das
würde
man
dann
nämlich
als
strafbaren Rechtsbruch bezeichnen.
Den Originalartikel finden Sie hier:
14.01.2019
Wolf vom Güterzug überrollt
Am
Samstag
den
12.01.2019
wurde
ein
Wolfsrüde
bei
Burgdorf
in
der
Nähe
von
Hannover von einem Güterzug überfahren und getötet.
Es
ist
in
diesem
Jahr
bereits
der
zweite
tot
aufgefundene
Wolf
in
Niedersachsen.
Der
Kadaver
des
Caniden
wurde
in
das
Institut
für
Zoo-
und
Wildtierforschung
nach
Berlin
zu
weiteren
Untersuchungen
verbracht.
In
Niedersachsen
wurden
bisher
insgesamt
55
Wölfe
tot
aufgefunden.
Bei
den
meisten
Tieren
waren
Unfälle die Todesursache. Insgesamt leben derzeit 21 Wolfsrudel hier bei uns.
10.01.2019
Klatsche für Ministerin Julia Klöckner (CDU) wegen „Brandbrief“
Die
Umweltministerin
des
Bundes
Svenja
Schulze
(SPD)
erteilt
den
Forderungen
die
Ministerin
Klöckner
in
einem
„Brandbrief“
an
sie
gestellt
hat
eine
klare
Abfuhr.
Klöckner hatte in diesem Schreiben Schulze darin aufgefordert:
„
…mehr
rechtliche
Möglichkeiten
zur
Umgehung
des
Artenschutzes
zu
schaffen, damit Jäger Wölfe einfacher abschießen können.“
Allein
in
diesem
Satz
könnte
man
geradezu
eine
Aufruf
zur
Begehung
einer
Straftat
sehen,
denn
Frau
Klöckner
ist
sich
durchaus
der
gültigen
Rechtslage
bewusst.
Ihr
ist
klar,
dass
es
keine
weiteren
Möglichkeiten
außer
denen,
nach
derzeit
gültigem
Recht
möglichen
Handlungsvorgaben
gibt.
Und
andere
sind
auch nicht notwendig.
Allein
die
Formulierung:
„…
mehr
Möglichkeiten
zur
Umgehung
des
Artenschutzes
schaffen..“
ist
eine
Dreistigkeit
sondergleichen.
Diese
Einzelpassage
zeigt
unmissverständlich
das
gestörte
und
ignorante
Rechtsempfinden
einer
Bundesministerin
für
Agrarwirtschaft.
Und
das
in
unserer
Demokratie.
Aber
mit
dieser
zum
x-ten
Male
von
ihr
abgesonderten
abstrusen
und
irrwitzigen
Forderung
bleibt
Frau
Klöckner
sich
zumindest
bei
ihrer
bisherigen Tötungsforderung den Wolf betreffend treu.
Eine
absolut
substanzlose
und
widerrechtliche
Sichtweise
die
sich
leider
nur
zu
häufig
in
der
aktuellen
Politik,
vor
allem
in
den
Reihen
der
CDU,
FDP
und
AfD
findet.
Diese
offensichtlich
ignorant
gestörte
Haltung
und
Forderung
entspringt
mutmaßlich
dem
Empfinden
von
Bewohnern
ländlicher
Gebiete,
die
sich
durch
die
zunehmende
Zahl
von
Wölfen
geschädigt
oder
aber
auch
nur
gestört
fühlen!
Gestört ist da wohl offenbar einiges!
Eine
Sprecherin
des
Bundesumweltministeriums
teilte
nun
jedenfalls
zum
Brandbrief
Klöckners
mit:
„
Es
gebe
bereits
genügend
„nützliche
und
effektive
Maßnahmen“
nach der derzeitigen Gesetzeslage.
Verdeutlicht
wurde
dies
an
der
Nennung
von
Beispielen
wie
der
Sicherung
der
Weidetiere
durch
den
Bau
von
Elektrozäunen
aber
auch
mit
dem
Hinweis
auf
Möglichkeiten
eines
gezielten
Abschusses,
wenn
ein
Wolf
tatsächlich
verhaltensauffällig wäre.
Eine Aussage, die ich nur unterstützen und bestätigen kann!
Jan. 2019