*** NEWS *** 19.11.19 GW924m ist safe! Die Jagd auf den Rüden in Schleswig-Holstein wird abgebrochen! *** 07.11.19 GW717m - der Rodewalder Leitrüde lebt !!! *** 06.11.19 Die Jagd auf GW924m in SH blockiert sich selbst! Jäger fordern Anonymität und Straffreiheit *** 03.11.19 MdL Schmädeke (CDU) fordert unverfroren und ignorant erneut rechtliche Regelung von Wolfsabschüssen *** 01.11.19 Toter Wolf bei Doerverden offenbar nicht erschossen ***
19.11.19 GW924m ist Safe! Der erste Betonkopfpolitiker Jan Philipp Albrecht (Grüne) 16:00 Uhr UM in Schleswig-Holstein stellt die Jagd ein! Einsicht oder Unvermögen? Unvermögen in absolutistischer Form, kann man dem Umweltminister von Schleswig-Holstein Jan Philipp Albrecht (Grüne) zweifelsfrei und profund beim Umgang mit dem Wolf und dessen Schutz der Art attestieren. Hatte er doch die Jagd auf GW924m wider besseren Wissens als „Problemwolf“ auf ihn eröffnet. GW924m war zu diesem Zeitpunkt kein Problemwolf und ist es auch weiterhin nicht! In Schleswig-Holstein wurde er politisch bewusst dazu proklamiert. Zum einen wegen der dortigen Haltungsbedingungen bei Weidetieren, die in mehr als grobfahrlässiger und fast ausnahmslos keiner Weise einem wolfsabweisenden Schutz entsprachen und entsprechen - und zum anderen um von einem komplett fehlenden Wolfsmanagement abzulenken. Eine Sachlage, wie man sie - und ein Verhalten welches man überall dort vorfindet wo der Wolf sich als neuer Mitbewohner, in seinen ursprünglich altangestammten Gebieten wieder zu etablieren sucht. Arealen, in denen er von uns Menschen einst brutal ausgerottet wurde. Das gilt für Schleswig-Holstein ebenso wie für Niedersachsen oder derzeit auch anderswo in Deutschland. Von daher war diese Abschussverfügung und alle danach vorgenommenen weiteren „Untaten“ des Umweltministeriums (keine Vergrämungsmaßnahmen, kein wissenschaftlicher Nachweis, dass es sich bei GW924m um einen Problemwolf handelt, die illegale Einbindung von Jagdausübungsberechtigten in ausgedehnter Weise etc. …) von vornherein ein illegaler Verwaltungsakt. Nach meiner Rechtsauffassung mindestens die Begünstigung zur Begehung einer Straftat. Artenschutz-Wolf berichtete die letzten Monate ausgiebig sowohl darüber, als auch über die gleichartigen illegalen Aktivitäten hier bei uns in Niedersachsen um Umweltminister Olaf Lies (SPD) in Bezug auf den Rodewalder Leitrüden GW717m. Auch dieser ist und bleibt kein Problemwolf! Das Jagdende auf GW924m, vermeldete nun bereits gestern der NDR in einem Bericht, ebenso wie das UM SH selbst in einer hauseigenen Pressemeldung (ist nicht mehr existent auf der Seite des MELUND - offenbar gezielt herausgelöscht - Artenschutz Wolf 11.01.20)!!! Als Grund für die Einstellung der Jagd wird allerdings die mutmaßliche Abwanderung von GW924m in Richtung Osten nach Mecklenburg- Vorpommern genannt. Dort sei seine DNA an einem Riss festgestellt worden. Somit wäre sein Aufenthalt nicht mehr im Raum Pinneberg, Steinburg und Segeberg, der als begrenzter, illegaler Abschussraum in der illegalen Abschussverfügung ausgewiesen worden war, gegeben! Einsicht wäre nun für die Beendigung der illegalen Jagd allerdings der schönere und wünschenswertere Grund. Diese kann und sollte man jedoch bei egomanisch - lobbyistischen Politikbetonköpfen wie Albrecht und Lies allerdings lieber nicht voraussetzen. Das würde ja bedeuten, dass die von uns seit Monaten immer wieder teils auch sehr harsch vorgetragenen Kritiken und Fakten zum und um das Thema Wolf gefruchtet hätten. Das ist in der verkommenen Welt der Politik und des Lobbyismus wohl kaum anzunehmen. Obwohl die Einsicht präsent sein sollte! Man hat nämlich den Herren Ministern auch von anderer Seite, nämlich seitens der EU nun mehrfach verdeutlicht wann ein Wolf ein Problemwolf ist und wann dieses bestimmte Individuum denn dann als absolute Ausnahme und Einzelfallentscheidung aufgrund von nachgewiesenen (wissenschaftlich nachgewiesenen) Sachverhalten evtl. geschossen werden dürfte. Dies haben die beiden erst kürzlich zur Kenntnis und hinnehmen müssen, als sie offenbar gemeinsam als „diabolische Antiwolfszwillinge“ auf einer „Wolfsabschusswerbetour“ in Brüssel unterwegs waren. Der hohe, bleibende Schutzstatus des Wolfes wurde seitens der EU-Politik nochmals besonders bekräftigt. Ebenso die weitere nochmals erhöhte Finanzierung von aktiven und progressiven Herdenschutzmaßnahmen durch EU-Fördermittel als Zuschüsse! Nicht zuletzt konkretisiert und bestätigt nun die klar und eindeutig definierten Bedingungen eines Abschusses als absolute Ausnahme vom BNatSchG das bahnbrechende Urteil des „Europäischen Gerichtshofs vom 10.10.2019. Hier nochmals zum nachlesen: Urteil-EuGH . Offiziell endet nun lt. dem Umweltministerium in SH die Jagd auf GW924m am 02.12.2019. Alle Bemühungen der Jagdausübungsberechtigten diesbezüglich sind jedoch sofort einzustellen! Sollte dies nicht der Fall sein ist ein dann evtl. erfolgender Abschuss eines anderen Wolfes ein ebenfalls illegaler Abschuss und somit eine Straftat! Die Gefahr dahingehend ist groß, denn die Wanderzeit der Jungwölfe hat bereits begonnen - und damit wäre eine Straftat vorprogrammiert! Wie auch immer GW924m lebt! Ich hoffe es zumindest sehr und wünsche ihm alles Gute auf seiner Reise und ein langes Leben in einem tollen Rudel!!! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 07.11.19 GW717m - der Rodewalder Leitrüde lebt !!! Das Ergebnis steht fest!! 18:00 Uhr Der NDR vermeldet: Nach einer Mitteilung des nds. Umwetlministeriums vom heutigen Donnerstag, handelt es sich bei dem in der vergangenen Woche bei Doerverden / Landkreis Nienburg, tot aufgefundenen Wolf NICHT um den Kadaver des Rodewalder Leitrüden. Der aufgefundene Wolf stamme lt. Untersuchung vom Truppenübungsplatz (TÜP) Bergen im Landkreis Celle. Auch die Todesursache stehe fest. Bisse eines Hundes oder anderen Wolfes sind demnach ursächlich für den Tod des alten Rüden. Dies wird aber derzeit noch genetisch weiter bestimmt. GW717m lebt !! Und damit hat UM Lies (SPD) jetzt die Chance sein bisheriges Fehlverhalten zu korrigieren durch: - Sofortige Rücknahme seiner rechtswidrigen Abschussverfügung und… - …unterlassen des gleichen Fehlers den sein „Grüner“ Amtskollege in Schleswig-Holstein Jan Philipp Albrecht bereits begangen hat: (…nämlich die lokale Jägerschaft per rechtswidriger Allgemeinverfügung auf den dortigen Wolf GW924m zu hetzen bzw. hetzen zu wollen. Ein ähnliches Ansinnen hatte Lies in einem Interview mit einem kleinen Lokalblatt auch für hier geäußert. Das es nicht funktionieren wird und vor allem nicht kann, steht im Post vom 06.11.19 direkt unter diesem Text.) - Schnelle Hilfe und Unterstützung, für die Weidetierhalter, die sich an die Rechtsnormen halten und ihre Tiere „wolfssicher“ schützen. - Klare Kante - Keine Hilfe und Unterstützung dann bei allen anderen Weidetierhaltern, die sich nicht an die Rechtsnormen halten! Das bedeutet dann ebenso ein klares :„Nein zum Wolfsabschuss als Ausnahme“, solange es nicht tatsächlich ein Problemwolf nach gültigem Recht (FFH-Richtlinie / BNatSchG) ist. Siehe auch EuGH - Urteil vom 10.10.2019 und die Stellungnahme der DJGT!! Spiegelstrich zwei wäre ohnehin obsolet, wenn der erste, die Rücknahme der rechtswidrigen Abschussverfügung erfolgt! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 06.11.19 Die Jagd auf GW924m in SH blockiert sich selbst! Jäger fordern Anonymität 22:30 Uhr und Straffreiheit - allein diese Forderung ist schon vielsagend!!! Hatte der schleswig-holsteinische Umweltminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) noch zu Beginn seiner rechtswidrigen Jagd auf den Wolf GW924m der Jägerschaft Straffreiheit und Anonymität direkt zugesichert, sollte einer der von IHM „Legitimierten“ angehenden Wolfskiller den Wolf oder einen zufällig anwesenden töten, so ist jetzt offenbar keine Rede mehr davon. Laut einem NDR-Bericht von gestern fordern eben jene Grünröcke genau dieses: „Anonymität und Rechtsschutz“!! Zusätzlich noch, dass alle örtlichen Jagdberechtigten das Recht zum Abschuss bekommen sollen. Sicher Jungs! In der Gruppe ist man stärker - nicht wahr?! Eine ebenso vermessene wie rechtswidrige Forderung innerhalb der rechtswidrigen Abschussangelegenheit! Ich weiß nicht ob ich es schon erwähnte? (Rhetorische Frage!) Das EuGH - Urteil vom 10.10.2019 und die fulminante Stellungnahme der DJGT!! (Der Leser möge es mir bitte verzeihen! Ich werde diese Quellen solange wiederholen müssen, bis auch der letzte Politbetonschädel und uneinsichtige Weidetierhalter sowie Waidmann es begriffen hat! Wölfe erschießen muss schon sehr, sehr, sehr, sehr gut begründet werden. Es muss wissenschaftlich nachgewiesen sein, dass es sich um einen sogenannten Problemwolf handelt außerdem müssen alle Mittel zum Schutz der Weidetiere ausgeschöpft sein und es muss immer die absolute   Ausnahme bleiben! Also sehen Sie es mir bitte nach, wenn ich diesen verqueren Adressaten damit auf die Nerven gehen werde! Es ist schließlich für die Wölfe in Deutschland! Wie schrieb die DJGT Der EuGH fordert ein strenges Schutzsystem für den Wolf, nicht vor dem Wolf Bravo!!! ) I ch rate wie seit jeher jedem Grünrock den Finger weg vom Abzug zu lassen. Lassen Sie sich nicht vor den Karren eines Ministers spannen, der genau weiß, dass seine Abschussverfügung rechtswidriger Natur ist. Auch wenn er vorige Woche in einer Allgemeinverfügung noch 175 weiteren Jägern die „Erlaubnis zur Tötung des Wolfes GW924m in SH“ ebenso rechtswidrig erteilt hat. Stellen Sie, ja ich rede mit Ihnen sie Waidmann, stellen Sie sich vor sie erwischen den falschen Wolf - und die Chance ist groß, denn die Wanderzeit der Wölfe beginnt. Dann haben Sie so oder so die sogenannte „A-Karte“ und das in Goldausführung - wahrscheinlich sogar Platin! Keine Angst, diese gilt dann aber auch für den „vermeintlich rechtens zum Abschuss freigegebenen Wolf“ durch den Artenschutzmurksminister Albrecht im Umweltministerium in SH. Ebenso gilt dies alles natürlich auch für den Umweltminister Niedersachsens Olaf Lies (SPD) und seinen Abschusswahn, was den Wolf GW717m oder Rodewalder Leitwolf anbelangt! Das Umweltministerium und ein Umweltminister, ist rechtlich nicht in der Lage Ihnen, den Jägern oder irgendjemandem Absolution bei rechtswidriger Handlung zu erteilen! Der Abschuss eines Wolfes ist und bleibt eine Straftat solange es kein echter Problemwolf ist! Und diese Situationen haben wir weder in SH, Nds. noch in Deutschland!!! Na vielleicht wird der „Grüne Jan Philipp“ aber ja auch tatsächlich langsam dahingehend einsichtig, dass er rechtlich derzeit völlig daneben liegt, denn selbst die „Bild-Zeitung“ spricht von einer „Wolfs-Jagd im Schafspelz“! Dazu führt sie aus, dass es die Rahmenbedingungen sind (nicht jeder Jäger und die meisten seien über sechzig Jahre alt - oh Wunder hätten z. B. ein Smartphone, was Bedingung für die Jagd sei… natürlich, glauben wir sofort… und was ist mit Strafmöglichkeiten?!), welche die Jäger dazu veranlasst, skeptisch und vorsichtig- zurückhaltend zu reagieren - und so die „Bild“ weiter: „…sich die wenigsten wohl an der Jagd beteiligen werden“!! Wollen wir es denn hoffen: So schlau sollten die Grünröcke in SH sein!! FINGER WEG VOM ABZUG!! Denken Sie immer daran, Minister kommen und gehen und diesen Leute geschieht in der Regel nichts. Die rechtswidrige Drecksarbeit, der Dreck und das Blut würde in diesem Fall an Ihren Händen kleben bleiben, ebenso wie die Straftat und die Konsequenzen!!! Kurzfristig schockierend, und überraschend war die Bildunterschrift des Fotos in der Bildzeitung. Soweit Artenschutz-Wolf informiert ist, ist oder war zumindest der ehemalige   Vorsitzende des „Freundeskreises freilebender Wölfe“ für das MELUND tätig. Lesen Sie den Untertitel des in der Bild veröffentlichten Fotos, welches GW924m zeigen soll noch einmal selbst. Siehe Link weiter oben oder aber hier: Ich betone hierbei ausdrücklich, dass dies eine Aussage der „Bild-Zeitung“ und NICHT von Artenschutz-Wolf ist!! Fotounterschrift Artikel Bildzeitung - online: „Nachdem die anonyme Eingreiftruppe ( viele    von    ihnen    sollen    Mitglieder    im Freundeskreis   freilebender   Wölfe   sein ) neun Monate versucht haben „GW924m“ zu jagen, müssen es jetzt die Jäger richten! Sollte diese Bildunterschrift jedoch der Wahrheit entsprechen, muss sich jedem Wolfsschützer automatisch die Frage stellen: Was will ein Verein, der noch nicht vor so langer Zeit sogar zum Naturschutzverband avancierte, dem Wolf / den Wölfen in Deutschland noch an Gutem tun? Vor allem dann, wenn man sich tatsächlich, wie nach Aussage der Bildzeitung, an einer solchen nach diesseitiger Rechtsauffassung, rechtswidrigen Jagd beteiligt haben soll? Umso mehr rückt diese Frage dann in den Fokus, weil gerade der „Freundeskreis freilebender Wölfe“ sich dieses rechtlichen Umstandes bewusst ist, denn sie selbst Klagen derzeit, gegen die ebenso rechtswidrige Abschussverfügung von Umweltminister Lies (SPD), den Rodewalder Leitwolf GW717m betreffend! Für mich macht dies alles keinen Sinn! Was also jetzt? Auf der einen Seite schießen wollen? Auf der anderen Seite gegen einen solchen Abschuss klagen?! Es wäre so jedenfalls, eine in keiner Weise nachzuvollziehende Aktion, wenn diese Meldung der Bild-Zeitung den Tatsachen entsprechen sollte. In meiner Betrachtung wäre es dann eine massive Eigendiskreditierung beim Schutz des Wolfes / der Wölfe in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Deutschland und weltweit!! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 03.11.19 Eine unverfrorene Scheinheiligkeit und Ignoranz hoch zehn…! - 21:45 Uhr Frank Schmädeke (CDU) MdL Niedersachsen fordert: „Wolfsabschüsse rechtlich regeln“… Nach wie vor, ist auch der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Frank Schmädeke ebenso wie die UM Lies (SPD / Niedersachsen) und Albrecht (Grüne / Schleswig- Holstein), einer der unzähligen, unbelehrbaren Polit- und Artenschutzrecht- Ignoranten, sowie offenkundiger Huldiger eines eiskalten Lobbyismuskultes in Sachen „Wolf - Mensch - Weidetierhaltung/Kulturlandschaft“ gegen den Wolf. Beim Thema Wolfsabschuss und gerade in Bezug auf den Leitrüden des Rodewalder Rudels, war es doch gerade er, Schmädeke, der sich als „Primus   inter   pares“ (Erster unter Gleichen) im Raum Nienburg beim Umweltminister Olaf Lies (SPD) für die Tötung des Rüden, der kein Problemwolf ist, stark gemacht hatte. Davon ist er bis heute trotz eigentlich zumutbaren und anzunehmenden besseren Wissens, erwartungsgemäß nicht abgewichen. Dies beweist ein Artikel zum vermeindlich erschossenen   Wolf bei Doerverden in der Tageszeitung „Die Harke“ vom 31.10.2019 eindeutig. Ein Blatt, welches sich ebenfalls nicht unbedingt durch Wolfsfreundlichkeit bisher hervorgetan hat! Hier geht es zum Artikel: LINK Schmädeke fordert in dem Artikel erneut die „rechtliche Absicherung eines effektiven Wolfsmanagements“ bei „auffälligen Wölfen“. (Effektiv bedeutet hier den Abschuss!) - Diesbzgl. fragte er den aktuellen Sachstand bei UM Lies zur Änderung des BNatSchG in Form der Novelle „Lex Wolf“ nach. - Er zeigte sich danach offenbar, so in einer eigenen Pressemitteilung optimistisch, dass die Novelle auf einem guten Weg sei und erklärte, dass das UM eine Wolfsmanagementverordnung für Niedersachsen derzeit erarbeite. - Offenbar war Schmädeke dabei in Vorfreude dahingehend, so zumindest die Interpretation seiner Aussage, dass „…uns auch die notwendige Allgemeinverfügung gelingen wird, die den Einsatz von Jägern absichert…“ (Eine rechtswidirge Verfügung im Übrigen, die der schleswig-holsteinische UM Jan Philipp Albrecht -Grüne- gerade fährt um den Wolf GW924m ebenfalls kein Problemwolf zu töten). Diese Aussagen extrahierte Schmädeke offenbar aus den Mitteilungen des Umweltministeriums in Hannover, die aber nichts Neues erkennen ließen. Allerdings geht Lies wohl demnach davon aus, das „Lex Wolf“, also der Erlass des Gesetzes Anfang 2020 kommen könne. Im Artikel wird Schmädeke dann absolut unglaubwürdig-heuchlerisch weiter zitiert: Wenig   Verständnis zeigte der CDU-Abgeordnete für den wahrscheinlich illegalen Abschuss eines Wolfsrüden an der Landkreisgrenze. „Aber soweit hätte es nicht kommen müssen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen rechtzeitig geschaffen und vernünftig umgesetzt worden wären.“ Selbst gegen den Wolf agieren d. h. seinen Tod fordern und bei Lies ungeduldig nachfragen „Wann ist es denn endlich soweit?“ - und gleichzeitig heuchlerisch das Wort „Verständnis“ - in diesem Fall als „Unverständnis zu verstehen - zu verwenden, wenn etwaige Straftäter vielleicht durch die offen zur Schau getragene Ignoranz gegenüber geltendem Recht seitens der Politik ermutigt werden, evtl. illegale Handlungen durchzuführen? Der Landtagsabgeordnete ignoriert und verkennt hier ganz augenscheinlich und vorsätzlich die eindeutige Rechtslage - entsprechend wie Umweltminister Olaf Lies (SPD) in Niedersachsen und UM Albrecht (Grüne) in Schleswig-Holstein auch. Und damit natürlich auch die bereits   sehr   guten   und   ausreichenden   Regelungen   im Umgang (die Entnahme ist inkludiert) mit Problemwölfen, so denn welche da wären. Es ist alles bereits bestens im vorrangigen europäischen Recht der FFH-Richtlinie und dem derzeitigen BNatSchG als dessen nationale Umsetzung verankert und geregelt. Es besteht bereits ein „effektives Wolfsmanagement“, welches auf aktiven und progressiven Herdenschutz anstatt auf den Tod eines Wolfes setzt! Wenn dieser vom Land/Staat gesponserte Schutz dann endlich mal von den zum großen Teil unverantwortlich handelnden Weidetierhaltern (der Wolf ist nicht erst seit jetzt da) umgesetzt würde, dann hätten wir nämlich Leben anstatt Tod. Und das auf beiden Seiten des Zauns! Nicht dass meine geneigten Leser nunmehr glauben, meine Platte hätte einen Sprung, aber ich erwähne hier gerne nochmals das EuGH-Urteil zu dieser Thematik vom 10.10.2019 und die wirklich exquisite Kommentierung dieses Urteils der DJGT. Und Herr Schmädeke, mal so unter uns… seien Sie froh, dass ich nur Ignoranz und Lobbyismus bei Ihnen annehmen kann, denn den akademischen Titel eines Doktors bekommt man nicht “umsonst“ oder?! Also, Sie wissen schon ganz genau was Sie da tun und was das bedeutet nicht wahr? Das Wort „Vorsatz“ sagt Ihnen sicher etwas! Dennoch übersende ich gern das Urteil und den LINK zum Kommentar des DJGT dazu, damit Politiker wie MdL Schmädeke niemals mehr behaupten können: „Ich habe davon nichts gewusst, dass ist mir nicht bekannt!“ Gerne Informationen allgemein zum Wolf und hier speziell darüber, dass der EuGH ganz eindeutig klargestellt hat: „Wann ein Wolf entnommen werden kann und zu welchen Konditionen. Die im Übrigen VOR einer Abschussverfügung nachweislich / u. a. wissenschaftlich belegt, erfüllt sein müssen. Die Hürden für einen Wolfsabschuss sind sehr    hoch und das hat der EuGH eindeutig nochmals herausgestellt und sie werden es auch bleiben! Diese Vorabvoraussetzungen wurden aber weder in Niedersachsen noch in Schleswig-Holstein auch nur annähernd angekratzt oder erfüllt. Daher wäre ich an Ihrer Stelle Herr Schmädeke nicht ganz so optimistisch, was die „Wolfsabschüsse und Lex-Wolf“ anbelangt! Denn mit dem Fehlen der notwendigen Voraussetzungen, was nun mal Tatsache in den beiden Bundesländern ist, sind bereits die erlassenen beiden Abschussverfügungen Ihrer „Freunde“ Lies und Albrecht von Anfang an rechtswidrig! Das ist den beiden Herren im Übrigen bekannt und auch bewusst! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 01.11.19 Tot aufgefundener Wolf bei Doerverden offenbar nicht erschossen 15:00 Uhr Der NDR vermeldet heute in einem Bericht, dass der vorgestern bei Doerverden auf einer Wiese aufgefundene tote Wolf wohl nicht erschossen worden sein soll! Das man einen illegalen Abschuss mittlerweile widerlegen kann, erklärte eine Sprecherin des UM in Hannover. Laut UM Lies, so der Bericht, wies das Tier starke Verletzungen durch Bisse auf. Man bezieht sich dabei auf eine erste Untersuchung des IZW in Berlin, wohin der Kadaver zu Untersuchungen verbracht wurde. Ob es nun der Rodewalder Leitrüde ist oder nicht, untersucht gerade das Senckenberg- Institut in Gelnhausen/Hessen. Egal wie der Wolf zu Tode kam, ob nun durch die Tötung eines Artgenossen, was durchaus bei Wölfen vorkommen kann oder durch den Schuss eines schießwilligen Straftäters - es bleibt Pech für den armen alten und großen Kerl. Glück hingegen für Olaf Lies (SPD). Sollte der Wolf tatsächlich nicht erschossen worden sein - so klebt NOCH kein Wolfsblut an seinen Händen. Damit sich dieses aber schnellstmöglich ändert, arbeitet der ignorante Minister selbst daran mit Hochdruck daraufhin, denn die illegale Abschussverfügung gegen GW717m wurde gerade erst wieder bis Ende November verlängert. Unfassbar! Weiterhin rechtswidriges Handeln eines Minister und das bei eindeutiger Rechtslage. Auch hier bemühe ich gerne wieder das erst kürzlich ergangene mehr als aufsehenerregende Urteil des „Europäischen Gerichtshof“ - Wann und unter welchen Konditionen ein Wolf geschossen werden darf vom 10.10.2019. Hier das Urteil des EuGH oder die Ausführungen im Archiv vom 11.10.19 Eine wirklich exzellente Kommentierung im Übrigen zu diesem Meilenstein-Urteil des EuGH finden Sie bei der Deutschen juristischen Gesellschaft für Tierrechte e.V. Hier der LINK: Kommentierung DJGT EuGH-Urteil 10.10.19 Und noch anderweitig wurde unsere Politik über die Rechtslage aufgeklärt, denn UM Lies war mit seinem schleswig-holsteinischen Amtskollegen Jan Philipp Albrecht (Grüne), der die gleichen Wolfstötungsabsichten in SH beim Wolf GW924m hegt (ebenfalls kein Problemwolf wie GW717m hier in Nds.), erst vor kurzem bei der EU- Kommission in Brüssel unterwegs. Die Themen: Generelle Wolfsabschüsse für „wolfsfreie Zonen“ (z. B. an Deichen) sowie Fehlabschüsse bei Entnahmen mit Ausnahmegenehmigung. So eine Pressemitteilung des UM SH. Hierzu ein Auszug aus der PM: „Einer   generellen   Forderung   nach   „wolfsfreien   Zonen“   in   Küstenregionen   erteilte   die Kommission   eine   Absage Eine   generelle   Abschussgenehmigung   von   Wölfen ist   in   keiner   Form   von   geltendem   EU-Recht   gedeckt. Vielmehr geht es darum, verhältnismäßigere Möglichkeiten des Herdenschutzes zu nutzen. Die EU- Kommission zeigte sich hier offen und will die Nutztierhalterinnen und -halter zukünftig stärker unterstützen…" Die Kommission erteilte den „feinen Herrschaften“ bezgl. deren Forderung also eine klare Absage. Gerade mit dem Urteil des EuGH ist es daher in Bezug auf die beiden Umweltminister nicht nachzuvollziehen, dass sie ihre von Beginn an illegalen Wolfstötungsabsichten in Bezug auf GW717m und GW924m weiterhin ungehindert vorantreiben und vorantreiben können. Gerade der Schleswig-Holsteiner, der es jetzt mit einer Allgemeinverfügung zur Tötung von GW924m - zusätzlichen 175 Jägern gestattet hat, den Wolf zu jagen und zu töten. Da sind Kollateralschäden - Fehlabschüsse - direkt vorprogrammiert, weil demnächst wieder die Wanderzeit der Jungwölfe, die ihr Elternterritorium verlassen um ein eigenes Revier zu finden, beginnt. Und um sich da sicher zu sein, falls man das falsche Tier erschießt, kam auch die Anfrage des „sauberen Ministers aus SH“ nach Fehlabschüssen und Konsequenzen. Diesen beiden Herren Politikern ist es absolut bewusst, dass sie illegal handeln! Sie stellen aber sich und ihr Handeln mit einer derartigen Arroganz über das Gesetz, die schon ihresgleichen suchen muss! Und dieses Verhalten soll den Tod von zwei Wölfen, die in keinster Weise Problemwölfe sind zur Folge haben ??? Schluss jetzt - aber endgültig! Stoppt dieses widerwärtige Handeln sofort! Politiker stehen NICHT über dem Gesetz!!! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv November 2019