*** NEWS ***22.04.21 Wolfsmörder Olaf Lies fordert sein viertes Opfer - wieder junge Fähe ohne Abschussgenehmigung ermordet! *** 07.04.2021 Dritter, durch das Umweltministerium illegal erschossener Wolf im Bereich des Rodewalder Rudels! *** 05.04.2021 Illegal vom UM Nds. im Februar erschossene Wolfsfähen von Herzlake und Ebstorf waren keine Problemwölfe - es waren noch Welpen!! ****
22.04.2021 Wolfsmörder Olaf Lies fordert sein viertes Opfer in kurzer Folge! Wieder wurde 23.00 Uhr eine junge Fähe - diesmal des Burgdorfer Rudels auf Schießbefehl von Lies ohne gültige Abschußgenehmigung ermordet. Blutigstes Lobbyistenhurentum - Umweltminister Olaf Lies hat wieder tödlich kriminell zugeschlagen! Hier zunächst der Link zur PI-52-2021 des Nds. Umweltministeriums. Wieder wurde eine junge Fähe ohne gültige   Abschussverfügung , von einem feigen, jagdausübungsberechtigten Hirntoten, bei Nacht hinterhältig erschossen. Dabei war darauf zu achten, so die Presseinformation, dass kein Welpe oder eine laktierende Fähe erschossen wird. Was für ein Hohn und Spott für den Artenschutz und vor allem für das Opfer! Und drei Welpenfehlabschüsse hat Lies ja schon auf seinem Kerbholz! Wie will man solche Merkmale bei Nacht auf Distanz erkennen? Richtig! Gar nicht! Die Schizophrenie und der blanke Wolfshass zeigt sich nun hier besonders darin, das Lies die Ermordung des Wolfes ohne Abschussverfügung dennoch   wieder   damit begründet,    dass    eine    sichere    Identifizierung    im    Gelände    nicht    zweifelsfrei möglich gewesen sei! Aha! - jetzt nochmal zum mitdenken: „Der schießende Vollpfosten von Blödmannsgehilfe hat aber bei Nacht sicher erkannt, dass er ein Tier erschießt welches kein Welpe ist und nicht laktiert?!!“ Vorsatzlicher Fehlabschuss würde ich sagen! Eine Straftat! Denn es galt nur für den Leitrüden und die Fähe eine „Abschussverfügung“! Wie abartig hinterfotzig hier die Wortwahl dann tatsächlich letztlich dabei auch noch gewählt ist, wird daran deutlich, dass hier nur von Welpen und laktierend also milchgebend gesprochen wird. Laktierend - ein Umstand der sein könnte aber nicht sein muss! Die Welpen kommen normalerweise erst ab Mai / Juni zur Welt! Und genau da liegt jetzt der abartige Knackpunkt! Dass die Fähe, die hier nun erschossen wurde aber durchaus tragend sein konnte interessierte diesen menschlichen Abschaum von einem Minister und Schützen in keinster Weise! Und dies aus gutem Grund! Sollte die Fähe nämlich tragend gewesen sein, hat dies für unseren mordlüsternen Minister den willkommenen Effekt, gleich im Vorfeld eine neue Generation des Burgdorfer Rudels quasi präventiv mit ausgerottet zu haben! Uppps! Präventivabschüsse sind aber ebenso verboten und damit ebenso eine Straftat! Was für ein unglaublich verlogener ab- und bösartiger, menschlicher Bastard von einem Minister! Zeitgleich, schmiert Lies seinen schießwütigen Helfern aber immer noch die Lüge der Rechtssicherheit um ihre widerwärtigen Visagen und gewährt ihnen scheinbare Immunität - aus Angst vor Situationsübergriffen auf dieses, auf sein agieren hin, vorsätzlich kriminell handelnde lichtscheue Geschmeiß! Situationen, die Lies allein durch seine völlig rechtswidrige, rachsüchtig wahnsinnige Wolfspolitk geradezu heraufbeschwört und alleinig verschuldet indem er selbst von Beginn an hochkriminell agiert hat und jetzt noch dreisterweise, andere dann für seine Ultraverfehlungen als Kriminelle hinstellen will! Dabei bezieht er sich auf ein „Recht“, welches er sich selbst zurechtgebogen hat. Ein rechtswidriges Winkeladvokaatenstück namens „Lex-Wolf“ auf dass der Bürger keinen Einfluss hatte und was hochgradig EU-Artenschutzrechtswidrig, vorsätzlich durch die gesamten Gesetzgebungsinstanzen, gepeitscht wurde. Das dürfen wir hier nie vergessen. Lies handelt vorsätzlich rechtswidrig! Eine Sachlage, welche die EU unverzüglich rückgängig machen muß, in dem sie Deutschland vor dem EuGH verklagt! Zusätzlich erwarte ich von der deutschen Judikative, dass sie geltendes EU- Artenschutzrecht endlich anwendet und damit Lies hochkriminellem Handeln ein Ende setzt! Selbst die oberste finnische Verwaltungsjustiz hat dies getan und damit EU- Artenschutzrechtskonform gehandelt! Die deutsche Justiz hat aber offenkundig bei Politikern in gewohnter Manier, vor lauter Obrigkeitshörigkeit mal wieder die Hosen gestrichen voll! Es fällt einem wirklich schwer zu entscheiden, wer erbärmlicher und widerlicher in seinem (Nicht-)Handeln und damit in seiner Verhaltensauffälligkeit ist! Eines steht aber in jedem Fall fest: Der Artenschutzverbrecher Olaf Lies muss legal gestoppt werden - sofort - und das nicht erst an und mit der Wahlurne! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 07.04.2021 Dritter, durch das Umweltministerium illegal erschossener Wolf im Bereich 23.00 Uhr des Rodewalder Rudels! Olaf Lies´ abartig pathologische Lust am Töten scheint grenzenlos und setzt sich in einer erneuten, dritten, illegalen Wolfstötung fort! Trotz der beiden rechtswidrigen Fehlabschüsse von zwei Welpen erst im Februar (Herzlake und Ebstorf,) wurde heute, in der Nacht zum 07.04.2021 im Raum des Rodewalder Rudels wieder eine Fähe, die DRITTE in knapp zwei Monaten, rechtswidrig erschossen! Angeblich diesmal eine ein- bis zweijährige Wölfin! Wer es glaubt! Hier der Link zur Presseinformation des UMs: PI 044/2021 Bereits mehrfach hatte der Minister für Wolfabschlachtungen - Olaf Lies, heimlich auf den Leitrüden des Rodewalder Territoriums Jagd machen lassen! Wir berichteten. Diesmal musste, weil „Minister Abartig“ erneut zwanghaft seine eigene Unfähigkeit und die seiner dummen Handlanger dahingehend unter Beweis stellen wollte, dass sie nicht in der Lage waren, im Feld das richtige Tier zu identifizieren, eine Fähe des Rodewalder Rudels stellvertretend illegal ihr Leben lassen! Dies gibt das UM in seiner eigenen PI unumwunden sogar zu und erklärt als Rechtfertigung für den Abschuss wieder nur den illegalen räumlich-zeitlichen Zusammenhang auf angebliche Rissvorkommen im März 2021 im Heidekreis! Von extrem wenig Intelligenz zeugt in dieser PI dann auch die folgende Aussage, ich zitiere: „Mit   dieser   Ausnahmegenehmigung   wurde   insbesondere   die   Gefahr   der   Fortführung und     Weitergabe     von     in     der     Kulturlandschaft     untypischen     und     inakzeptablen Jagdtechniken    von    Wölfen    in    Bezug    auf    ausreichend    geschützte    große    Huftiere gewürdigt.“ Wer so etwas wie hier Minister Lies äußert, ist ein hochgradig ignoranter Vollidiot! Und dies gleich aus mehreren Gründen: 1. Es stellt sich nämlich zunächst die Frage, wie Lies denn „untypische Jagdtechniken“ definiert - was er tatsächlich darunter versteht? Was hat das mit Kulturlandschaft zu tun? Glaubt er wirklich daran, , dass der Wolf, seine - des Ministers kranke Auffassung diesbzgl. mit Einsicht, durch Abschuß eingebleut zeigen wird? Wie krank ist das? Was meint er also nun mit untypisch? Das ein Wolf seine Beute nicht erschiesst, erdrosselt oder was? Natürlich nicht, der Minister meint das, was ich unter Punkt 4 erläutern werde. Aber allein die Wortwahl hier, zeigt schon pathogene von einem fulminanten Nullwissen flankierte, auf den Wolf geprägte Hasszüge. 2. Lies bezichtigt seit jeher unrechtmäßig den Leitrüden, ein „abartiges Jagdverhalten“ zu zeigen und dies an die Rudelmitglieder weiterzugeben. Damit dies nicht weitergegeben wird soll der Rüde getötet werden. Geschossen wurde jetzt aber eine Fähe! Upps! 3. Wie kann man Wolfsübergriffe, die nach wie vor auf ungeschützte (keine Zäunung    mit    Strom    etc.) Weidetiere (Lies nennt sie jedoch ausreichend geschützte, große Huftiere) geschehen, als untypisch und inakzeptabel in unserer Kulturlandschaft bezeichnen? Der Wolf jagt energieeffizient - wenn man ihm Rinder und Pferde auf dem Silbertablett ungeschützt wie gerade exemplarisch erwähnt serviert, handelt der Wolf, auch in unserer Kulturlandschaft, biologisch absolut richtig und artentypisch, wenn er die „Essenseinladung“ dankend annimmt! 4. Das UM und damit Minister Lies hält dennoch nach wie vor an der irrigen Annahme fest, dass Pferde und vor allem gesunde Rinder in ausreichender Anzahl auf einer Weide, allein    durch    ihre    Anzahl,    einen    ausreichenden Schutz gegen Wolfsübergriffe darstellen. Sollten hier Wolfsübergriffe stattfinden hält es der Minister für untypisch und inakzeptabel. Offenkundig ist seine Annahme aber falsch! Es sind schließlich keine Bisons, Wisente oder Moschusochsen, die sich tatsächlich wehren könnten. Pferde sind Fluchttiere! Es sind alles zahme Haustiere, die trotz evtl. größerer Anzahl auf der Weide ungeschützt sind und einem Wolfsübergriff, gerade durch ein komplettes Rudel, nichts entgegenzusetzen hätten. Wir haben hier also wieder mal Vollidiotentum pur! Geradezu zynisch, ist die dann noch die folgende Aussage in der PI - ich zitiere: „Aus Gründen des Tierschutzes ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet bis zum 15. April 2021.“ Dazu möchte ich anmerken, dass in den Niederlanden bereits Mitte März eine Fähe bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam die schon 8 Welpen im Laib trug. Jetzt, zwei Wochen später erschiesst so ein hirnloser Schütze eine Fähe, die evtl. auch tragend war! Aber, man nimmt hier den Tierschutz dreisterweies, als Schutzschild für die eigene begangenen Straftat! Abstrus ist dann auch der Erklärungsversuch zur Rechtfertigung für die illegale Abschussgenehmigung und den jetzt erfolgten illegalen Abschuß über die Kosten von 1,25 Millionen Euro, die man dem Rudel anlasten will! Die hat der Minister nämlich zum großen Teil selbst verursacht. Und das allein schon durch die illegalen Jagdaktivitäten eines von ihm gedungenen Meuchelmörders in personam eines südeuropäischen Trappers, der über Monate versucht hat den Rodewalder Leitrüden mit Fallen zu fangen und zu töten! Was ist dieser Minister doch für ein widerlicher Heuchler und Lügner! Trotz allem versucht er nach wie vor, sein ekelhaftes, widerrechtliches Handeln und dass seiner kriminellen Spießgesellen durch das derzeit geltende rechtswidrige BNatSchG zu deckeln! Dafür, dass dies nicht funktionieren wird, werden wir sorgen. Diese Straftat kann letztlich für alle daran Beteiligten nur eines bedeuten, harte Strafen! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 05.04.2021 Die im Auftrag von Umweltminister Olaf Lies im Februar illegal erschossenen 13:40 Uhr zwei Fähen waren lt. DBBW noch WELPEN! - und KEINE Problemwölfe! Nicht schon schlimm genug, dass es für diese beiden Fähen weder eine legale noch überhaupt eine Abschussgenehmgiung gab, nein der kriminielle Wolfskiller aus Hannover hat es durch diese Tat vorsätzlich damit auch noch zugelassen, dass hier Wölfe erschossen wurden, die ihrem Alter nach immer noch Welpen waren. Also zusätzlich, noch ein massiver Verstoß gegen höherrangiges EU-Recht, denn hier wird massiv rechtswidrig in die Populationsentwicklung des Wolfes eingegriffen und damit der ohnehin schon nicht als gut bewertete Wolfspopulationszustand in Deutschland, vorsätzlich weiter gefährdet! Dieses rechtswidrige Handeln, diese Tat zeigt somit überdeutlich das Totalversagen und die absolute Hilflosigkeit von Minister Olaf Lies im Umgang mit dem Wolf. Denn genau das kommt dabei heraus, wenn man die nicht umsonst seitens der EU vorgeschriebenen und vom EuGH laufend ausgeurteilten sehr strengen und hohen rechtlichen EU-Vorgaben zum Schutz des Wolfes umsetzt, sondern vorsätzlich missachtet, so wie Olaf Lies es beim Wolf immer und immer wieder ungestraft getan hat und weiterhin tut! Gedeckelt von einer derzeit EU-rechtswidrigen Gesetzeslage, die umgehend auf den Status vor der Novellierung des BNatSchG im Jahr 2019 zurückgestellt werden muss. Die am 11. Februar 2021 bei Herzlake / Landkreis Osnabrück und am 26. Februar 2021 bei Ebstorf / Landkreis Uelzen illegal durch das Umweltministerium Niedersachsen erschossenen Wolfsfähen waren jedenfalls definitiv keine Probelmwölfe! Es waren immer noch Welpen! Dies Ergebnis ist offiziell auf der Website der Deutschen Beratungsstelle des Bundes zum Wolf - DBBW in der Liste der „Totfunde von Wölfen“ unter nachstehendem LINK nachzulesen: Totfunde von Wölfen - Tabelle (DBBW) Ich hoffe sehr, dass die ermittelnden Staatsanwaltschaften und Gerichte dies verschärft erschwerend mit aufgreifen und (be-)urteilen werden! Entsprechend habe ich diese zusätzlichen Sachverhaltsinformationen den Ermittlungsbehörden, zu meinen dort bereits vorliegenden Strafanzeigen, zukommen lassen. „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 14.03.2020 Strafanzeigen gegen Lies & Co. liegen wegen der illegalen Wolfsabschüsse 13:30 Uhr von Löningen und Uelzen bei den jeweiligen Staatsanwaltschaften vor! Entgegen der vom UM, einer Waidmannspropagandakolumne gegenüber geäußerten Unkenntnis, zu bereits gestellten Strafanzeigen gegen Minister Lies und aller Beteiligten an diesen beiden Straftaten, kann ich meinen Lesern versichern, dass entsprechende Anzeigen definitiv vorliegen. Die von mir gefertigten Strafanzeigen inklusive jeweiligem Strafantrag sind mit Datum vom 03. + 10.03.2021 an die jeweils zuständigen Staatsanwaltschaften Oldenburg (Eingang dort - 06.03.2021) und Lüneburg (Eingang noch nicht bestätigt) ergangen. Ich erwarte auch noch die Mitteilung der jeweiligen Aktenzeichen unter denen die Verfahren dort geführt werden. „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
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