*** NEWS *** 25.06.2021 EU-Pilotverfahren greift weiter - Niedersächsische Wolfsverordnung nun auch im Visier der EU-Kommission *** 13.06.2021 Famoser Kommentar der DJGT zum Abschussverbot der Fähe "Gloria" in NRW - die haben es verstanden! ***
29.06.2021 Nachtrag zum EU-Pilotverfahren vom 25.06.2021 Hier geht es zur offiziellen EU-Mitteilung im Zusammenhang mit dem Pilotverfahren der EU-Kommission zum Umgang mit dem Wolf in Deutschland und dem BNatSchG! Exemplarsich insbesondere die Tötungsbegehren von Olaf Lies auf den Rodewalder Rüden abzielend, wenn man sich das Bezugsdokument aufruft. Info - EU! Bezugsdokument „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 25.06.2021 Das EU-Pilotverfahren zeigt Wirkung - Jetzt rückt der niedersächsiche Umgang 14.00 Uhr mit dem Wolf ins Visier von EU-Kommissar Sinkevicius! Jutta Paulus, Abgeordnete der „GRÜNEN“ im Europaparlament erhielt auf Ihre schriftliche Anfrage an die EU-Kommission die Antwort, dass nun auch regional geltende Verordnungen wie die „Niedersächsische Wolfsverordnung“ durch das EU- Pilotverfahren gegen Deutschland im Umgang mit dem Wolf unter die Lupe genommen wird. Dies gilt auch für andere regionale Regelungen. Niedersachsen ist dabei besonders von allen gemeldeten Behörden in den Fokus gerückt, da hier die meisten Ausnahmegenehmigungen ausgestellt wurden. Endlich zeigt unsere im März 2020 eingereichte massive und umfangreiche Beschwerde bei der EU-Kommission, die u. a. zur Einleitung des Pilotverfahrens führte, Wirkung! Eine Bewegung in die richtige Richtung und die Mut macht! Weiter gehts! Nur nie nachlassen! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 13.06.2021 Hervorragende Stellungnahme der DJGT zum Urteil des Verwaltungsgerichts 14.00 Uhr Düsseldorf zum Verbot zur Ablehnung des Abschusses der Wölfin „GW954f“ Spitzname „Gloria“ in NRW! Die Quintessenz, ist und bleibt Herdenschutz als das Mittel der Wahl! Eine Tatsache, die ich seit Jahren propagiere. Zudem wird vom Verwaltungsgericht in Düsseldorf der Bereich „ernsthafter Schaden“ und damit „gefestigte Jagdstrategie“ unter die Lupe genommen. Will heissen, das vorab geschaut werden muss ob ein „ernsthafter Schaden“ entstehen könnte und ob tatsächlich eine „gefestigte Jagdstrategie“ dahinter steht! Das ist nämlich selbst im Falle des Rodewalder Rüden mehr als zweifelhaft. Und zunächst muss ohnehin der Herdenschutz her! Ich möchte hier jedoch nach wie vor daran erinnern, dass sich auch das VG Düsseldorf auf das derzeitige BNatSchG bezieht, was nach diesseiteiger Rechtsauffassung „EU- Artenschutzrechtswidrig“ zustandegekommen und damit letztlich rechtswidrig ist. Eine Tatsache, die vom EuGH gekippt werden muss. Da sind wir dran! Dennoch ist die Justiz in NRW beim Thema Wolf nahe am PULS des europäischen Artenschuztes. Und Artenschutz bedeutet den Schutz einer Art! Hier nun aber die famose Stellungnahme des DJGT zum Ablehungsurteil des geforderten Abschusses der Wölfin GW954f - Gloria! Stellungnahme DJGT „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 06.05.2021 NRW ist Spitze! Die Justiz dort hat es begriffen - Angebliche Problemwölfin 17:45 Uhr GW954f, darf nicht geschossen werden! Verwaltungsgericht Düsseldorf weist die Klage von Schäfer Opriel auf Abschuss ab! Offenkundig sind die Richter in Nordrhein-Westfalen zumindest derzeit wesentlich weiser und verstehen ihr Handwerk besser als ihre Amtskollegen in Niedersachsen! Das Verwaltungsgericht lehnte nun in einem Verfahren den Antrag eines Schäfers ab, die angebliche Problemwölfin im Raum Wesel erschiessen zu lassen! BRAVO ! Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung der Naturschutzbehörde Wesel, bei welcher der Schäfer bereits im Vorfeld schon gescheitert war. Hier der Link zur Pressemitteilung des Umweltministeriums NRW zum Urteil! Das Gericht begründete seine Entscheidung auch hauptsächlich damit, dass der Wolf eine streng geschützte Tierart ist! Es verwies darauf, dass vor einem Abschuss eines Wolfes Alternativen zu prüfen sind. Alternativen,    die    sogar    das    derzeit rechtswidrige BNatSchG zwingend vorgibt! Als da wären: - Umsetzung umfassender Herdenschutzmaßnahmen - Insbesondere Zäune Selbst die Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), kommentiert das Urteil dahingehend ergänzend: - „Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde. Dort wo die Zäunung nicht ausgereicht hat, um die Herden zu schützen, sind weitere Alternativen wie der Einsatz von Nachtpferchen und Herdenschutzhunden zu prüfen!“ Ein Statement im Einklang mit dem Urteil - und das von einer CDU-Politikerin! Da möchte man NRW glatt als das Auenland gegenüber Niedersachsen als Mordor vergleichen. Jetzt will ich aber mal nicht übertreiben, wir haben schliesslich „Wahljahr“ !! Dennoch in diesem Sinne: „Orks“ sind nicht wohlgelitten Minister Lies. Nehmen Sie endlich Ihren mit Wolfsblut verschmierten arg zerbeulten Lobbyistenhut und schleichen Sie sich endlich, aber flott, Sie Peife! Bevor Sie noch mehr Unheil anrichten! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
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Archiv Juni 2021