*** 13.05.2022 - Das Ende der "Niedersächsischen Wolfsverordnung und die Mär vom Wolf im Jagdrecht. ***
13.05.2022 Das Ende der „Niedersächsischen Wolfsverordnung NWolfVO und die 14.00 Uhr Mär vom Wolf im Jagdrecht - Ein neuer Taschenspielertrick des nds. Umweltministers Olaf Lies (SPD) Das Umweltministerium Niedersachsens verkündet in seiner Presseinformation PI-61/2022 die Rücknahme und damit das Ende der rechtswidrigen „Niedersächsischen Wolfsverordnung - NWolfVO“ sobald der Wolf ins nds. Jagdrecht aufgenommen wurde. Begründet wird dies mit einer Doppelnorm die dann getroffen wäre und damit unnötig sei, da das jetzt in Novellierung befindliche nds. Jagdrecht, den Umgang mit dem Wolf dann regeln würde. Und das dann vom rechtlichen Status her noch höherwertiger sei! FALSCH! Diese Aussage ist falsch, denn selbst wenn der Wolf ins Jagdrecht käme, würde für ihn eine ganzjährige Schonfrist gelten. Sprich, er dürfte nicht bejagt werden. Nach wie vor und wie bisher schon nicht. Minister Lies in seinem Tötungswahn beim Wolf und damit seinem rechtswidrigen Handeln ist aber nach wie vor nicht belehrbar und versucht nun auf dem Wege des Wahlkampfgeschenkes an die Landesjägerschaft hier wieder einmal erneut Augenwischerei zu betreiben. Es ist schließlich bald Landtagswahl in Niedersachsen! Liest man den bisherigen Entwurf des neuen Jagdrechts, kommt der Wolf dort mit keinem Wort vor! Allerdings sollten die Worte eines weiteren Hetzers gegen den Wolf, dem Präsidenten der Landesjägerschaft Herrn Helmut Dammann-Tamke (CDU), sollten die Ohren von Wolfsfreunden im Alrammodus klingeln, denn dieser erklärte, dass der Wolf wohl in der Lesung zum Gesetz noch irgendwie dazwischen rutschen wird. Wieder mal eine inoffizielle Mauschelei Herr Dammann-Tamke von der die Öffentlichkeit nichts mitbekommen soll ?? Es sind immer wieder dieselben tumben Personen, mit denselben tumben, antiquierten und rechtswidrigen Forderungen, die sich hier versuchen zu profilieren und versuchen Rechtswidrigkeit in vermeintliches Recht zu verkehren. Die Jägerschaft sollte sich jedoch unbedingt generell vor Augen führen, welch großen Nutzen und Vorteil der Wolf gerade ihnen bringt. Gesunde, bejagbare Wildbestände! Das ist doch des Waidmanns Traum! Daher ist die wirklich nur als dumm und rechtswidrig zu bezeichnende Haltung dem Wolf gegenüber in weiten Teilen der Jägerschaft nicht nachzuvollziehen. Das Argument, dass die jagdbaren Wildbestände seit Ankunft des Wolfes gesunken seien, kann ich jederzeit durch eigene Untersuchungen mit Fotos und Videos widerlegen. Es zählt also nicht! Förster hingegen, haben bereits lange erkannt, dass wenn das Schalenwild mehr in Bewegung ist und weniger an einem Ort verharrt, die Schäden an Jungbäumen und Trieben deutlich reduziert und das Pflanzenwachstum gefördert wird. Und diese Bewegung bewirkt die Anwesenheit des Wolfes. Ich möchte an dieser Stelle das alte russische Sprichwort zitieren: „Wo der Wolf lebt, ist der Wald gesund!“ Das kann man sogar noch erweitern, in dem man es wie folgt weiter ausformuliert: „Wo der Wolf lebt, ist der Wald und das Wild gesund!“ Auch sollte die Jägerschaft sich gut überlegen, sich den Wolf wirklich im Jagdrecht zu wünschen, denn jeder Revierinhaber wird dann finanziell für evtl. Schäden die der Wolf verursachen sollte, zur Kasse gebeten werden! Was noch perfide am neuen Jagdgesetz ist, ist dass der Jäger bei versehentlichem Abschuss von nicht bejagbarem Wild straffrei ausgehen soll! Auch war zu lesen, dass ein Waidmann frei darüber entscheiden kann, ob er, wenn er Alttiere von nicht bejagbarem Wild „versehentlich“ erschossen hat, die Jungen gleich mit tötet, da diese ohne Elterntiere nicht überleben würden. Diese Überlegung und Entscheidung, soll der Jägersmann auch selbst und straffrei treffen können! Unglaublich! Hm… der Wolf ist auch nicht bejagbar! Wenn meine vorgenannten Ausführungen tatsächlich zutreffen, haben wir hier wieder einen der hirnlos rechtswidrigen Versuche sich des Wolfes auf diese plumpe Art und Weise zu entledigen! Ein Schelm, wer jetzt Böses dabei denkt! Aber wir kennen unsere Pappenheimer ja nun zur Genüge! Wir haben sie schließlich seit Jahren im Visier! Fakt bleibt, die NWolfVO ist EU-Artenschutzrechtswidrig, ebenso wie das angekündigte, in der Novellierung befindliche nds. Jagdrecht, und ist damit keine rechtssichere Umgangsregelung mit dem Wolf, sofern es so beschlossen wird! Es gilt für den Wolf nach wie vor das EU-Artenschutzrecht, welches seine 1:1 Umsetzung im nationalen Recht wiederfinden muss! Das gilt genauso für die nach EU-Recht gegebene Unmöglichkeit, aber immer wieder geforderte Einrichtung von sogenannten „wolfsfreie Zonen“, sowie die Festlegung des erhalltungsstabilen Zustandes durch einzelne EU-Mitglieder und erst recht nicht durch einzelne Bundesländer wie es auch gefordert wird. Da nützt es auch nichts, nach wie vor nicht, auf das noch immer bestehende derzeitige EU-Artenschutzrechtswidrige Bundesnaturschutzgesetz zu verweisen! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And even beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv Mai 2022