Wolf und Abschussforderungen - explizit Die Rufe nach Abschuss- und oder der Forderung nach Bejagung des Wolfes flammen immer wieder im Bereich bestimmter politischer Fraktionen, sowie auf Seiten der Weidetierhalter und der Jägerschaft auf. Wobei es sich dann, wie ich unter „Wolf und Politik...“ bereits erklärte, häufig um sich überschneidende bzw. kongruente Interessengruppen handelt. Die Begründungen für Abschussforderungen sind immer gleichlautend: 1 . Der Wolf ist potentiell für den Menschen gefährlich und man will die Möglichkeit der schnelleren Entnahme eines „verhaltensauffälligen Wolfes“ haben! Und wenn dieser Vorwand nicht reicht, will man ihn im niedersäschischen „Jagdrecht“ haben um auf alle Wölfe anlegen zu können. Natürlich nur, damit die „ausufernde Population“ reguliert und begrenzt werden kann. Egal wie, hauptsache man kann „draufhalten!“ 2 . Der Wolf richtet „immense Schäden“ bei der Weidetierhaltung an. 3 . Der Wolf hat den günstigen Erhaltungszustand von ominösen 1.000 Tieren (niemand kann erklären, wie sich diese Zahl für Deutschland tatsächlich errechnen sollte), erreicht und breitet sich radikal schnell aus. Ein Größenzuwachs von ca. 30 % pro Jahr… dem muss dann ja angesichts von Punkt 1.und 2. dringend Einhalt geboten werden… denn es wird zu vermehrten „Kontakten“ mit dem Menschen kommen und der Wolf muss seine Scheu behalten. Sachlich und fachlich sind diese Aussagen bis auf den letzten Teilsatz nach dem Spiegelstrich so nicht richtig und nicht haltbar, denn: zu 1. Seit seiner selbständigen Rückkehr ist nicht ein Mensch durch einen wilden Wolf zu Schaden gekommen. Regelungen für den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen sind bereits im Bundesnaturzschutzgesetz getroffen. Weiterhin, selbst wenn der Wolf im Jagdrecht wäre, würde eine ganzjährige Schonfrist gelten, die eine Bejagung unmöglich machen würde. Das liegt auch am immens hohen Schutzstatus des Wolfes. zu 2. Das Weidetiere gerissen werden liegt immer noch überwiegend an den gar nicht oder nur unzureichend geschützten Weidegründen selbst, auf denen die Nutztiere stehen müssen. Somit also dem Wolf schutzlos, dank der grobfahrlässigen Untätigkeit der Halter, ausgesetzt sind. Die Quote der Tiere, die dann dort tatsächlich zur Beute des großen Prädators werden, liegt im Schnitt aber lediglich bei knapp über oder unter 1 % zur Gesamtbeute des Wolfes, die aus Wildtieren besteht. Also eine verschwindend geringe Größe die selbst verursacht ist. zu 3. Zumeist werden bei dieser Zahlentrickserei der Populationsgröße, Populationen zusammengerechnet, die nicht zusammengehören, Jahrzehnte des sich langsamen Aufbaus der Wolfspopulation werden zusammengerafft – nur damit man auf die Zahl von 30 % p. a. kommt. Der sogenannte erhaltungsstabile Zustand ist jedoch nicht erreicht, zumal sich dieser Wert, dieser Zustand als theoretische Größe noch an verschiedenen anderen Parametern als der bloßen Anzahl der Individuen messen lassen muss. Erst kürzlich wurde wieder mißbräuchlich für die eigene Lobby, der „erahtlungsstabile Zustand“ schlagend falsch berechnet durch den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU Landtagsfraktion Nds. für die Bereiche Umwelt und Petitionen - Herr Martin Bäumer. Auch hier wurde dabei wieder die nicht unerhebliche Tatsache weggelassen, dass selbst wenn der „erhaltungsstabile Zustand“ erreicht wäre, ein Abschuss nach wie vor aus rechtlichen Gründen unmöglich ist. Das Bundesnaturschutzgesetz gilt nach wie vor. Bei all der unnötigen Panikmache und Aufregung, stellt aber niemand die überhaupt entscheidende Frage: Ist denn eine Bejagung, bzw. ein populationsregulierender Abschuss überhaupt sinnvoll, mal losgelöst betrachtet von der dafür ohnehin fehlenden Rechtslage? Die Antwort ist ein klares „NEIN“ aus folgenden Gründen: - Der Abschuss von Wölfen, die wirklich verhaltensauffällig sind, ist nun bereits mehrfach erwähnt im Bundesnaturschutzgesetz eindeutig und unmissverständlich als wirklich allerletzte Ausnahmemaßnahme geregelt. Bevor diese Ausnahme jedoch in Kraft treten und umgesetzt werden könnte, wären allerdings noch vorrangige Maßnahmen durchzuführen. Zum Beispiel, die erhebliche Aufstockung der geforderten Mindestherdenschutzmaßnahmen und vor allem, langfristig angesetzte Vergrämungsmaßnahmen. - Der Abschuss zur Regulierung von Populationen ist unnötig weil: Populationsgrößen regulieren sich u. a. aber hier in jedem Falle primär durch das Nahrungsangebot. (s. auch „Der Wolf… -> Biologie -> Das Rudel - die Familie“. - roter Text ) Daher ist ein Szenario von ausufernden Wolfspopulationen ein gänzlich irrationales Gedankengut, welches aber immer gern zur Untermauerung der Abschussforderung angeführt wird. Der erhaltungsstabile Zustand ist nicht   erreicht. Denn dazu müssten mehrere Sachverhalte als Komplettpaket (siehe „Verbreitung und Population -> Günstige Erhaltungsszustand“ ) gegeben sein. Und selbst wenn, dürfte kein Abschuss erfolgen, weil illegal. Das dies Paket unvollständig bleibt, dafür trägt die Antiwolfsallianz dankenswerter Weise mit ihren Tötungsforderungen, unfreiwillig zwar, aber immerhin, selbst bei. Danke dafür! Wölfe sind hochintelligente Tiere und dort, wo sie bejagt würden, wären sie mit Sicherheit noch weniger zu sehen. Sie würden sich noch scheuer und heimlicher verhalten wie sie es jetzt schon üblicherweise tun. Gleichzeitig würde dies aber lediglich bedeuten, dass der Wolf sich nur nicht zeigt es    bedeutet    aber keinesfalls,    dass    er    nicht    da    ist. Was also würde sich am Gesamtstatus ändern? - Durch den Abschuss oder die Bejagung von Wölfen erreicht man genau das Gegenteil dessen, was man damit zu erlangen sucht. Man schafft sich selbst mehr Probleme, vor allem mehr echte Probleme als zuvor überhaupt vorhanden waren. Ein Gegenteil, welches unsere Jägerschaft nur allzu gut von den Wildschweinen her bekannt ist. Höhere Reproduktionszyklen und beim Wolf zusätzlich, dass junge Fähen dann tendenziell dazu neigen innerhalb eines Rudels und eines Reproduktionszyklusses sogar Mehrfachwürfe nachzulegen. - Wenn dann noch durch eine unüberlegte Bejagung/Abschuss z. B. die Leittiere, und somit wichtige Rudelstrukturen zerstört werden, die für ein natürlich funktionierendes Rudel essentiell und lebensnotwendig sind passiert folgendes Unerfahrene Jungtiere erlernen nicht mehr das Reh und anderes Wild ihre eigentliche natürliche Beute sind und wie man sie erlegt. Was passiert also, diese Tiere sind aus Not gezwungen, sich an ungeschützte Weidetiere zu halten, die nicht flüchten können. Das dem so ist, sehen wir derzeit (Stand Juni 2018) am Beispiel des Cuxhavener Rudels oder was von ihm noch übrig ist. Die Leitfähe wurde ermordet, der Leitrüde seit Anfang 2017 nicht mehr gesehen. Auch der niedersächsische Umweltminister Lies teilte unsere Befürchtung in dem mit ihm kürzlich persönlich geführten Gespräch, dass auch der Rüde illegal getötet wurde. Der Effekt daraus trat überdeutlich zu Tage: Die Jungtiere vergreifen sich an ungesicherten „Weidetieren“ dort in der Region. Schuldlos! Ein solches Verhalten des Wolfes durch eigenes Fehlverhalten (Abschuss) zu generieren, kann wohl kaum seitens z. B. der Schaf- und/oder Rinderhalter erwünscht sein. Aber genau dies, wurde durch die illegale Tötung der Leittiere dort erreicht. Und trotzdem schreit man immer noch danach den wahrscheinlich kläglichen Rest des Rudels auch noch zu killen. Es gibt unter folgendem Link einen Artikel mit dem Titel „Wölfe töten, rächt sich!“ zu einer Langzeitstudie aus den USA (2014), die sich genau mit dieser Gesamtproblematik befasst hat und es nochmals auf den Punkt bringt und genau das bestätigt, was ich hier formuliere: Hier nun der Link zum Artikel „Wölfe töten rächt sich !“ Als letztes noch ein Hinweis, eine Warnung: Der illegale Abschuss eines Wolfes kann mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet werden. Weiterhin zieht eine solche Starftat den Verlust des Jagdscheins, des Reviers, sowie der Waffen etc. nach sich. Und ich werde von meiner Seite aus alles daran setzen, dass man die Täter solcher Verbrechen vor Gericht stellt und schwer bestraft.
Artenschutz-Wolf
Abschuss - Jagd auf Wölfe
© Jens Feeken