Wolf und Weidetiere
Alte / Neue Problematik
Mit
Rückkehr
des
Wolfes
haben
sich
Weidetierhalter
mit
einem
alten
/
neuen
Problem
zu
befassen. Dem Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen durch den Wolf.
Da
dieser
als
energieeffizienter
Jäger,
seiner
Natur
folgend,
immer
auf
die
am
leichtesten
verfügbare
Beute
zugreifen
wird,
zu
denen
zweifelsohne
auch
oder
vielmehr
gerade,
ungesicherte
Weidetiere
gehören,
müssen
die
Tierhalter
bei
der
Weidehaltung
nachlegen.
Hierbei stellt sich die Frage wie ?
Dies
geht
nur
über
wirksame
Herdenschutzmaßnahmen,
will
man
den
Wolf
davon
abhalten
sich an Nutztieren gütlich zu tun.
Allgemein - Wolfsabweisender Grundschutz (zaunbezogen)
Alle
Schutzmaßnahmen
die
Zäune
betreffen,
haben
bei
bisherigem
Nichtvorhandensein
dahingehend
zielführend
erbracht
zu
werden
das
der
sogenannte
„Wolfsabweisende
Grundschutz“
für
Weidetiere
erreicht
wird.
Dieser
wird
einmal
explizit
in
der
Richtlinie
Wolf
in
Anlage
1
für
Schafe
und
Ziegen,
sowie
in
Anlage
2
für
Gatterwild
beschrieben.
Schauen
Sie mal unter die Rubrik „LINKS“ hier auf der Website.
Das
Vorhandensein
eines
wolfabweisenden
Grundschutzes
ist
unabdingbare
Voraussetzung
für
Entschädigungszahlungen.
Diese
sind
Billigkeitsleistungen
die
vom
Land
freiwillig
geleistet
werden
um
die
Akzeptanz
des
Wolfes
in
der
Bevölkerung
(und
hier
rede
ich
von
Weidetierhaltern)
zu
erhöhen.
Einen
Anspruch
auf
Zahlung
gibt
es
nicht,
da
der
Wolf
ein Wildtier ist, für welches niemand verantwortlich zeichnet.
…Schafe und Ziegen
in der „Förderkulisse Herdenschutz
Nachstehende Voraussetzungen sind gleichzeitig zu erfüllen:
-
Ein vollständig geschlossener und elektrisch geladener Netzgeflecht-
oder Litzenzaun mit bauartbedingter Höhe von mindestens 90 cm.
(Mittlerweile ist dieser Wert auf 1,20 m heraufgesetzt worden).
-
Untergrabeschutz mit mindestens einer stromführenden Litze oder Glattdraht
mit einem Maximalabstand zum Boden von 20 cm.
-
Beim Einsatz von stromführender Litze oder Glattdraht, müssen
Weidezaungeräte eine Entladeenergie von mindestens 1 Joule aufweisen.
-
Weiterhin sind alternativ Maschendrahtzäune oder Knotengeflechte mit einer
Mindesthöhe von 120 cm zulässig, wenn diese bauartbedingt von den Wölfen
nicht
durchschlüpft
werden
können
und
über
einen
sogenannten
Untergrabeschutz verfügen.
Dieser kann darin bestehen, dass der Zaun mind. 20 cm eingegraben wurde oder
auf
der
Außenseite
in
maximal
20
cm
Höhe
und
15
cm
Abstand
durch
eine
stromführende Litze oder einen stromführenden Glattdraht ergänzt wird.
Als
Alternative
zur
knapp
über
dem
Boden
stromführenden
Verdrahtung,
kann
bei
Knotengeflechtzäunen
auch
durch
ein
fest
mit
dem
senkrechten
Zaun
verbundenen
Knotengeflecht
ergänzt
werden,
das
nach
außen
100
cm
breit
auf
dem
Boden
aufliegt.
Dieses
Geflecht
muss
sowohl
an
der
Zaunseite
als
auch
am
Außenrand
durch
mindestens
alle
4
Meter
versetzt
angebrachte
Bodenanker
am
Boden fixiert sein. also mithin alle 2 Meter fixiert ist.
-
Ebenso können Maschendraht- oder Knotengeflechtzäune von mindestens 90
cm
Höhe,
die
bauartbedingt
von
Wölfen
nicht
durchschlüpft
werden
können
und
über einen wie eben beschriebenen, stromführenden Untergrabeschutz verfügen,
durch
Breitbandlitzen
oder
Stacheldrähte
mit
einem
Maximalabstand
von
20
cm
über
dem
Zaun
zueinander
angebracht
werden
und
den
Zaun
insgesamt
auf
mind. 120 cm erhöhen.
…Gatterwild
in der „Förderkulisse Herdenschutz
Nachstehende Voraussetzungen sind gleichzeitig zu erfüllen:
-
Es muss ein Wildzaun aus Knotengitter oder Maschendraht mit eine Höhe von
mindestens 180 cm vorhanden sein, der bauartbedingt einen Durchschlupf des
Wolfes verhindert.
-
Ein Untergrabeschutz mit mindestens einer stromführenden Litze oder Glattdraht
mit
einem
Maximalabstand
zum
Boden
von
20
cm
und
15
cm
Abstand
auf
der
Außenseite muss um den gesamten Zaun gezogen sein.
-
Beim Einsatz von stromführender Litze oder Glattdraht, müssen
Weidezaungeräte eine Entladeenergie von mindestens 1 Joule aufweisen.
-
Eine Schürze aus Knotengeflecht wird außen am Fuß des Zaunes ausgelegt und
in
20
-
30
cm
Höhe
fest
mit
dem
Zaun
verbunden
und
am
Fuß
des
Zauns
mit
Erdankern
befestigt.
Die
restlichen
ca.
100
cm
werden
auf
dem
Boden
ausgebreitet
und
am
äußeren
Rand
mit
Erdankern
fixiert.
Die
Erdanker
am
Fuß
des
Zauns
und
die
am
äußeren
Ende
des
Knotengeflechts
sollten
jeweils
nicht
mehr
als
4
Meter
Abstand
zueinander
haben
und
versetzt
platziert
sein,
sodass
der Zaun insgesamt alle 2 m fixiert ist.
-
Anstelle einer solchen Schürze, kann beim Neubau von Gehegen der Zaun auch
mindestens 30 cm in den Boden eingelassen werden.
Insgesamt
wird
empfohlen
die
Möglichkeiten
zu
kombinieren
um
die
Widerstandskraft
des
Zauns deutlich zu erhöhen.
(Quelle Richtlinie Wolf - freie Wiedergabe)
Elektrozäune (mind. 1,20m Höhe)
Zäune,
wobei
diese
elektrifiziert
und
mit
einer
Spannung
von
mind.
2.500
Volt
entlang
der
gesamten
Zaunlänge
versorgt
sein
sollten,
sind
eine
Möglichkeit
den
Wolf
von
seinen
Tieren
fernzuhalten.
Jedoch
bedingt
das
ein
diszipliniertes
Verhalten
seitens
des
Weidetierhalters.
Sowohl
was
die
Sorgfalt
bei
der
Aufstellung
an
sich
anbelangt,
ebenso
bei
der
notwendigen
regelmäßigen
Kontrolle.
Sprich
der
Grundschutz
muss
strikte
Beachtung
finden. Auch ist das A und O mit der Untergrabeschutz bei einer Zaunabwehr.
Häufig
sind
dabei
noch
zusätzlich
20
cm
oberhalb
der
Zaunkrone
angebrachte
sogenannte
„Lappen“,
die
sich
im
Luftzug
bewegen,
eine
Maßnahme,
die
den
Schutz
noch
erhöhen
kann.
.
Denn
wenn
ein
Zaun
zusätzlich
noch
so
bestückt
ist,
erschwert
es
dem
Wolf
abzuschätzen
wie
hoch
das
zu
überwindende
Hindernis
tatsächlich
ist.
Allerdings,
sollten
die
„Lappen“
dann
turnusmäßig
wieder
abgenommen
werden
um
keine
Gewöhnung
beim
Wolf zu erzielen.
Herdenschutzhunde HSH
Herdenschutzhunde
werden
häufig
vom
Laien
mit
Hütehunden
verwechselt.
Beide
haben
aber eine völlig andere Aufgabe.
Während
Hütehunde
die
Aufgabe
haben,
die
Herde
zu
treiben
und
oder
zusammenzuhalten,
ist
die
Aufgabe
der
Herdenschutzhunde,
ihre
Herde
und
damit
ihr
„Rudel“
gegen
jeden
Eindringling
zu
verteidigen.
Oftmals
werden
Pyrenäenberghunde
eingesetzt.
Diese
verbleiben
von
Geburt
an
innerhalb
der
Herde
und
bauen
so
einen
natürlichen
Bezug
zu
den
Schafen
oder
Ziegen
auf.
Ihre
Familie,
ist
die
Herde
(das
Rudel),
und
diese
werden
sie
notfalls
sogar mit ihrem Leben verteidigen. Auch und gerade gegen Wölfe.
Häufig
werden
Herdenschutzhunde
in
Italien
und
Frankreich
in
Gebirgsregionen
eingesetzt,
wo
es
aufgrund
des
montanen
Untergrunds
oftmals
ungleich
schwerer
wäre
einen
wolfsabweisenden
Zaun
zu
errichten
wie
in
unseren
Regionen
hier.
Ein
Herdenschutzhund
in
der
Regel
sind
es
mehrere
bringt
sich
bei
Gefahr
für
die
Herde
/
das
Rudel
immer
zwischen seine Schützlinge und die Gefahrenquelle in Stellung.
Selten
kommt
es
tatsächlich
zum
Kampf,
da
in
den
meisten
Fällen
die
imposante
Größe
und
das
massive
Verbellen
ausreicht
einen
einzelnen
Wolf
oder
zwei,
drei
in
die
Flucht
zu
schlagen.
Sollten
diese
Drohgebärden
jedoch
nicht
fruchten,
gehen
die
Herdenschutzhunde
zum
direkten
Angriff
über.
Dies
kann
und
kommt
allerdings
auch
dann
nicht
selten
vor,
dass
sie selbst im Kampf schwer verletzt oder sogar getötet werden.
Mythos - Herdenschutzesel
Dieser
Mythos
zur
Abwehr
von
Wolfsattacken,
wird
zwar
immer
wieder
gern
propagiert,
aber
Fakt
ist,
dass
bisher
niemand
je
gesehen
hat,
dass
ein
Esel
einen
Wolfsangriff
auf
z.
B.
Schafe
abgewehrt
hat.
Oft
beruht
eine
solche
„Tat“
nur
auf
Erzählungen
und
Hörensagen.
Bewiesen
ist
ein
solcher
Fall
jedoch
nicht.
Auch
nicht
und
eigentlich
erst
recht
nicht
in
angeblich
darüber
erstellten
Studien
oder
Erfahrungsberichten
aus
dem
Ausland stammend.
Immerhin
und
darauf
kamen
die
hiesigen
Schäfer
sehr
schnell,
sie
sind
billiger
als
„wolfssichere“
Zäune
oder
Herdenschutzhunde,
die
mal
locker
das
dreifache
dessen
kosten was für so ein kleines Eselchen hingeblättert werden muss.
Die
Studien
stellten
sich
jedoch
offenbar
als
nicht
haltbar
heraus,
da
die
dort
benannten
Tiere
unter
artgerechten
Bedingungen
lebten
-
d.
h.
trockene,
harte
Böden
mit
magerem
Futterangebot. Unsere Tiere hier tun dies aber nicht.
Hier
eingesetzte
Esel
wurden
sehr
schnell
wieder
abgeschafft,
da
die
Tiere
auf
für
sie
nicht
artgerechtem
Untergrund
standen.
Die
Böden
waren
zu
nass,
was
Hufrehe
zur
Folge
hatte,
dass
viel
zu
fette
Futter
ließ
die
Fettpolster
an
den
Eseln
gedeihen
und
ließ
sie
verfetten.
Weitere gesundheitliche Probleme traten auf.
Außerdem
zeigten
die
Esel
gerade
beim
Lammen
ein
echtes
Problemverhalten.
Sie
verhielten sich den Lämmern gegenüber aggressiv und traten die kleinen mit den Hufen.
Also alles in allem doch keine Lösung zur Abwehr von Wolfsattacken.
Mythos - Rinderherden
schützen
sich ausreichend selbst - nur bedingt!
Es
ist
mir
schleierhaft
wie
man
in
die
irrige
Annahme
verfallen
kann,
dass
eine
genügende
Anzahl
von
gesunden
Rindern
auf
einer
Weide
einen
ausreichenden
Schutz
vor
einem
Wolfsübergriff
darstellen
kann.
Ohne
zusätzliche
Herdenschutzmaßnahmen?!
Wohl
kaum!
Das
Bild
hier
zeigt
ein
Kalb
im
Hintergrund,
dass
sich
durch
den
Stacheldrahtzaun
(nicht
elektrifiziert)
gedrängt
hat
und
sich
nun
ausserhalb
der
Weide
und
dem
„Schutz
der
Herde“
mitten
im
Wolfsgebiet
befindet.
Keine
10
Minuten
nach
dieser
Aufnahme
sind
wir
damals
nur
knapp
300
Meter
entfernt
auf
das
dort
ortsansässige
Wolfsrudel
gestossen.
Das
Kalb
hat
seinen
Ausflug
überlebt.
Es
wurde
nicht
gerissen!
Dies
zeigt
aber
das
Zäune
auch
dann
in
Ordnung
und
als
Rückhalt
für
die
Weidetiere
notwendig
sind,
wenn
keine
Wölfe
ansässig
sind.
Denn
eine
ausgebrochene
Herde
kann
zu
immensen
Schäden
auch
an
Personen
führen.
Und
die
Pflichtversicherung
zahlt
nur
einmal.
Zurück
zum
Mythos
Herdenschutz durch die Herde selbst.
Sicher,
einen
gewissen
Schutz
bietet
eine
Herde.
Aber
wir
reden
hier
von
Hausrindern
-
„Schlaffies“
was
die
Verteidigung
gegen
große
Beutegreifer
wie
den
Wolf
anbelangt!
Die
können
zwar
zuweilen
auch
ganz
gut
austeilen,
aber
gegen
ein
Wolfsrudel,
welches
es
tatsächlich
auf
eine
Herde
(Kälber
der
Herde)
abgesehen
hat,
die
sonst
durch
nichts
weiter
geschützt ist, als durch die Herde, reicht dies nicht aus.
Selbst
weitaus
wehrhaftere
Tiere
wie
Bisons
und
Moschusochsen,
die
bei
einem
Angriff
durch
einen
großen
Beutegreifer,
teils
in
Verteidigungslinien
übergehen,
die
antiker
Schlachtenordnungen
gleichen,
zahlen
ihren
Tribut
an
den
Wolf.
Besonders
dann,
wenn
sie
alte,
schwache
oder
Jungtiere
dabei
haben.
Und
diese
Tiere
sind
wirklich
wehrhaft.
Also,
auch
für
Rinder
gilt:
Es
muss
ein
ausreichend
hoher
und
elektrifizierter
Schutzzaun
vorhanden
sein.
Wenn
der
Wolf
dann
einen
„gefunkt“
bekommt,
wird
er
kaum
noch
Lust
verspüren
sich
evtl.
auch
noch
mit
den
rasiermesserscharfen
Klauen
und
spitzen
Hörnern
der Kühe anlegen zu wollen.
Wirksamer Schutz
Als
wirksamsten
Schutz
gegen
den
Wolf
sollte
man
eine
Kombination
einsetzen.
Die
Kombination
aus
elektrifiziertem
Zaun
von
1,20
Meter
Höhe
mit
Untergrabeschutz
und
gut
ausgebildeten
Herdenschutzhunden
ist
der
wirksamste
Schutz
vor
einen
Wolfsübergriff
auf
Nutztiere. Zumindest hat sich diese Tandemverbindung als äußerst wirksam gezeigt.
Herdenschutz durch den WOLF
Nein,
ich
bin
nicht
verrückt
und
es
liegt
mir
fern,
sie
bei
diesem
ernsten
Thema
verulken
zu
wollen.
Also,
weder
noch!
Es
geht
hierbei
um
einen
indirekten
Schutz
den
Weidetiere
durch
Wölfe erhalten können. Stellen Sie sich folgende Situation vor:
Sie
haben
Weidetiere
z.
B.
Schafe,
die
in
einem
Wolfsgebiet
zur
Landschaftspflege
eingesetzt
werden.
Sie
nutzen
vorschriftsmäßig
Elektrozäune
und
Herdenschutzhunde
zur
Abwehr
des
meinetwegen
ortsansässigen,
territorialen
Wolfsrudels.
Dieses
hat
inzwischen
aus
den
Erfahrungen
sowohl
mit
dem
elektrifizierten
Zaun
als
auch
mit
den
Herdenschutzhunden
heraus
gelernt
ihre
Tiere
in
Ruhe
zu
lassen.
Damit
bildet
dieses
ausserhalb
des
eingefriedeten
Bereichs
lebende
Rudel
einen
Schutzwall,
ein
Bollwerk
zum
Schutz
vor
z.
B.
anderen
durchwandernden
Wölfen
oder
Rudeln.
Ihre
Tiere
sind
zusätzlich
„safe.“
Sie
glauben
immer
noch
ich
habe
nicht
alle
Sinne
beisammen?!
Nun
denn,
ein
Beispiel:
Der
Schäfer
Frank
N.
aus
Sachsen.
Bei
ihm
richteten
damals
die
Wölfe
als
erstes
einen
Riesenschaden
an.
27
gerissene
Mutterschafe
auf
einen
Schlag.
Wenige
Tage
nach
dem
ersten
Übergriff
erneut,
diesmal
weniger
Tiere!
Danach
schaffte
sich
Herr
Neumann
Herdenschutzhunde
an
und
seither
gibt
es
keine
Übergriffe
mehr
auf
seine
Schafe
und
er
selbst
tätigte
in
einem
Interview
die
Aussage,
dass
das
lokale
Rudel
jetzt
zusätzlich
seine
Schafe schützt. Eben situationsbedingt, wie zuvor beschrieben.
Förderung(en)
(Beschrieben
unter
III
Zuwendungen
zur
Vermeidung
von
wirtschaftlichen
Belastungen
durch den Wolf in Niedersachsen) in der Richtlinie Wolf
Auch
Zuwendungen
zur
Vermeidung
von
wirtschaftlichen
Belastungen
durch
den
Wolf
in
Niedersachsen.
Einen
Anspruch
auf
Zuwendungen
besteht
nicht.
Die
Bewilligungsbehörde
entscheidet
aufgrund
ihres
pflichtgemäßen
Ermessens
im
Rahmen
der
verfügbaren
Haushaltsmittel.
Als Präventionsmaßnahmen wird folgendes in Niedersachsen gefördert:
-
Vorrichtungen zum vorbeugenden Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen
-
Herdenschutzhunde bei Haltung von Nutztieren.
-
Erstmalige Nachrüstung oder Neuanschaffung von Zäunen und Anlagen nebst
Zubehör zur Umsetzung eines wolfsabweisenden Grundschutzes von Schafen,
Ziegen und Gatterwild…
Es können auch darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen beantragt werden,
die sich in der Anlage 1 als förderfähig betrachtet werden.
-
Erstmalige Anschaffung von wolfsabweisenden Pferchen oder Nachtgattern.
(NICHT förderfähig sind Folgekosten für Zaunaufbau und Unterhaltung der
Präventionsmaßnahmen, hier z. B. (Personal- und Sachkosten)
-
Bei „Schafherden“ mit einer Mindestgröße von 100 Tieren werden die
Anschaffungskosten von zwei Herdenschutzhunden übernommen.
-
Bei einer Herdengröße ab 200 Tieren kann für jeweils weitere 100 Schafe ein
weiterer Herdenschutzhund gefördert werden.
-
Bei allen anderen „Nutztieren“ kann die Anschaffung von zwei oder mehr HSH
gefördert
werden,
sofern
die
Zweckmäßigkeit
des
Einsatzes
von
HSH
im
Einzelfall unter Berücksichtigung der Herdengröße gegeben ist.
-
Gefördert werden ausschließlich Hunde der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder
Hunde
der
Rasse
„Maremmano-Abruzzese“
sowie
Mischungen
aus
diesen
beiden
Rassen.
Die
Hunde
müssen
aus
bewährten
sogenannten
„Arbeitslinien“
stammen
(Gebrauchszucht
für
den
Zweck
des
Herdenschutzes)
oder
es
muss
die
individuelle
Tauglichkeit
als
HSH
durch
Prüfungszeugnis
nachgewiesen
werden.
-
Im Ausnahmefall können auch andere Herdenschutzrassen gefördert werden,
wenn
dazu
alle
Voraussetzungen
erfüllt
sind
und
diese
Hunde
nachweislich
keine
Aggressivität gegenüber Menschen zeigen.
(NICHT
förderfähig
sind
Folgekosten,
insbesondere
Futter,
Hundesteuer,
Versicherung
oder
Tierarztkosten
sowie
die
Ausbildung
der
Hunde
deren
Halterinnen und oder Halter.)
Der
Förderumfang
von
Zäunen
und
Zaunelementen
richtet
sich
nach
der
jeweiligen
Herden-
bzw. Gruppengröße und wird im Einzelfall fachlich festgelegt.
Bei
der
Förderung
von
Herdenschutzhunden,
sind
noch
andere
Faktoren
mit
ausschlaggebend. Wie z. B. die Befähigung zum halten solcher Hunde. etc..
Die
Höhe
an
Zuwendungen
für
Präventionsmaßnahmen
zum
Herdenschutz
ist
auf
maximal
30.000
Euro
/
Jahr
an
den
jeweiligen
Empfänger/in
oder
Betrieb
begrenzt.
Sie
stellen
einen
nicht
zurückzuzahlenden
Zuschuss
in
Form
einer
Anteilsfinanzierung
dar.
Ein
riesiger
Meilenstein
wurde
erst
vor
kurzem
gelegt.
Die
100
%
-ige
Förderung,
geltend
sowohl
für
Weidetierhalter
im
Voll-
und
Nebenerwerb
PLUS
inkludierend
auch
die
Hobbyhalter!!
Entschädigungen Billigkeitsleistungen
Auch Entschädigungszahlungen bei Rissen sind Billigkeitsleistungen die an eine ganze
Reihe von Voraussetzungen zur Gewährung geknüpft sind. Ich zähle hier mal exemplarisch
einige auf:
-
Amtliche Rissprotokollierung der beim Wolfsangriff getöteten Tiere
-
Die Protokollierung erfolgt durch Wolfsbeauftragte der LJN e. V., den/die vom
MU bestellte regionale Wolfsberater/in oder durch andere vom MU bestimmte
Personen.
-
Unmittelbar nach vermuteter Rissfeststellung durch den Halter ist eine zur
Protokollierung befugte Person zur Protokollierung des Risses einzuschalten.
-
… Liste wird hier nicht abschließend aufgeführt. Die vollständige Liste kann
in der „Richtlinie“ Wolf unter Punkt „Voraussetzungen der Gewährung von
Billigkeitsleistungen“ nachgelesen werden.
-
Die Höhe der maximalen Billigkeitsleistungen beträgt auch hier pro Jahr
30.000 Euro für die/den jeweilige/n Tierhalter/in unter Beachtung der
Tierwertgrenze.
Dies ist ein Meilenstein, denn bisher wurde immer seitens der Weidetierhalter bemängelt,
dass zu wenig Geld zur Verfügung gestellt würde. Bisher waren es nur 15.000 Euro auf drei
Steuerjahre verteilt. Jetzt sind es 30.000 Euro im Jahr !!!
Das
Bestehen
eines
wolfabweisenden
Grundschutzes
ist
unabdingbare
Voraussetzung
für
Entschädigungszahlungen.
Diese
sind
Billigkeitsleistungen
die
vom
Land
geleistet
werden
um
die
Akzeptanz
des
Wolfes
zu
erhöhen.
Einen
Anspruch
auf
Zahlung
gibt
es
nicht,
da
der
Wolf ein Wildtier ist für welches niemand verantwortlich zeichnet.