Wolf und Weidetiere

Alte / Neue Problematik

Mit Rückkehr des Wolfes haben sich Weidetierhalter mit einem alten / neuen Problem zu befassen. Dem Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen durch den Wolf. Da dieser als energieeffizienter Jäger, seiner Natur folgend, immer auf die am leichtesten verfügbare Beute zugreifen wird, zu denen zweifelsohne auch oder vielmehr gerade, ungesicherte Weidetiere gehören, müssen die Tierhalter bei der Weidehaltung nachlegen. Hierbei stellt sich die Frage wie ? Dies geht nur über wirksame Herdenschutzmaßnahmen, will man den Wolf davon abhalten sich an Nutztieren gütlich zu tun. Allgemein - Wolfsabweisender Grundschutz (zaunbezogen) Alle Schutzmaßnahmen die Zäune betreffen, haben bei bisherigem Nichtvorhandensein dahingehend zielführend erbracht zu werden das der sogenannte „Wolfsabweisende Grundschutz“ für Weidetiere erreicht wird. Dieser wird einmal explizit in der Richtlinie   Wolf in   Anlage   1   für   Schafe   und   Ziegen,   sowie   in   Anlage   2   für   Gatterwild   beschrieben.   Schauen Sie mal unter die Rubrik „LINKS“ hier auf der Website. Das Vorhandensein eines wolfabweisenden Grundschutzes ist unabdingbare Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Diese sind Billigkeitsleistungen die vom Land freiwillig geleistet werden um die Akzeptanz des Wolfes in der Bevölkerung (und hier rede ich von Weidetierhaltern) zu erhöhen. Einen Anspruch auf Zahlung gibt es nicht, da der Wolf ein Wildtier ist, für welches niemand verantwortlich zeichnet. …Schafe und Ziegen in der „Förderkulisse Herdenschutz Nachstehende Voraussetzungen sind gleichzeitig zu erfüllen: - Ein vollständig geschlossener und elektrisch geladener Netzgeflecht- oder Litzenzaun mit bauartbedingter Höhe von mindestens 90 cm. (Mittlerweile ist dieser Wert auf 1,20 m heraufgesetzt worden). - Untergrabeschutz mit mindestens einer stromführenden Litze oder Glattdraht mit einem Maximalabstand zum Boden von 20 cm. - Beim Einsatz von stromführender Litze oder Glattdraht, müssen Weidezaungeräte eine Entladeenergie von mindestens 1 Joule aufweisen. - Weiterhin sind alternativ Maschendrahtzäune oder Knotengeflechte mit einer Mindesthöhe von 120 cm zulässig, wenn diese bauartbedingt von den Wölfen nicht durchschlüpft werden können und über einen sogenannten Untergrabeschutz verfügen. Dieser kann darin bestehen, dass der Zaun mind. 20 cm eingegraben wurde oder auf der Außenseite in maximal 20 cm Höhe und 15 cm Abstand durch eine stromführende Litze oder einen stromführenden Glattdraht ergänzt wird. Als Alternative zur knapp über dem Boden stromführenden Verdrahtung, kann bei Knotengeflechtzäunen auch durch ein fest mit dem senkrechten Zaun verbundenen Knotengeflecht ergänzt werden, das nach außen 100 cm breit auf dem Boden aufliegt. Dieses Geflecht muss sowohl an der Zaunseite als auch am Außenrand durch mindestens alle 4 Meter versetzt angebrachte Bodenanker am Boden fixiert sein. also mithin alle 2 Meter fixiert ist. - Ebenso können Maschendraht- oder Knotengeflechtzäune von mindestens 90 cm Höhe, die bauartbedingt von Wölfen nicht durchschlüpft werden können und über einen wie eben beschriebenen, stromführenden Untergrabeschutz verfügen, durch Breitbandlitzen oder Stacheldrähte mit einem Maximalabstand von 20 cm über dem Zaun zueinander angebracht werden und den Zaun insgesamt auf mind. 120 cm erhöhen. …Gatterwild in der „Förderkulisse Herdenschutz Nachstehende Voraussetzungen sind gleichzeitig zu erfüllen: - Es muss ein Wildzaun aus Knotengitter oder Maschendraht mit eine Höhe von mindestens 180 cm vorhanden sein, der bauartbedingt einen Durchschlupf des Wolfes verhindert. - Ein Untergrabeschutz mit mindestens einer stromführenden Litze oder Glattdraht mit einem Maximalabstand zum Boden von 20 cm und 15 cm Abstand auf der Außenseite muss um den gesamten Zaun gezogen sein. - Beim Einsatz von stromführender Litze oder Glattdraht, müssen Weidezaungeräte eine Entladeenergie von mindestens 1 Joule aufweisen. - Eine Schürze aus Knotengeflecht wird außen am Fuß des Zaunes ausgelegt und in 20 - 30 cm Höhe fest mit dem Zaun verbunden und am Fuß des Zauns mit Erdankern befestigt. Die restlichen ca. 100 cm werden auf dem Boden ausgebreitet und am äußeren Rand mit Erdankern fixiert. Die Erdanker am Fuß des Zauns und die am äußeren Ende des Knotengeflechts sollten jeweils nicht mehr als 4 Meter Abstand zueinander haben und versetzt platziert sein, sodass der Zaun insgesamt alle 2 m fixiert ist. - Anstelle einer solchen Schürze, kann beim Neubau von Gehegen der Zaun auch mindestens 30 cm in den Boden eingelassen werden. Insgesamt wird empfohlen die Möglichkeiten zu kombinieren um die Widerstandskraft des Zauns deutlich zu erhöhen. (Quelle Richtlinie Wolf - freie Wiedergabe) Elektrozäune (mind. 1,20m Höhe) Zäune, wobei diese elektrifiziert und mit einer Spannung von mind. 2.500 Volt entlang der gesamten Zaunlänge versorgt sein sollten, sind eine Möglichkeit den Wolf von seinen Tieren fernzuhalten. Jedoch bedingt das ein diszipliniertes Verhalten seitens des Weidetierhalters. Sowohl was die Sorgfalt bei der Aufstellung an sich anbelangt, ebenso bei der notwendigen regelmäßigen Kontrolle. Sprich der Grundschutz muss strikte Beachtung finden. Auch ist das A und O mit der Untergrabeschutz bei einer Zaunabwehr. Häufig sind dabei noch zusätzlich 20 cm oberhalb der Zaunkrone angebrachte sogenannte „Lappen“, die sich im Luftzug bewegen, eine Maßnahme, die den Schutz noch erhöhen kann. . Denn wenn ein Zaun zusätzlich noch so bestückt ist, erschwert es dem Wolf abzuschätzen wie hoch das zu überwindende Hindernis tatsächlich ist. Allerdings, sollten die „Lappen“ dann turnusmäßig wieder abgenommen werden um keine Gewöhnung beim Wolf zu erzielen.

Herdenschutzhunde HSH

Herdenschutzhunde werden häufig vom Laien mit Hütehunden verwechselt. Beide haben aber eine völlig andere Aufgabe. Während Hütehunde die Aufgabe haben, die Herde zu treiben und oder zusammenzuhalten, ist die Aufgabe der Herdenschutzhunde, ihre Herde und damit ihr „Rudel“ gegen jeden Eindringling zu verteidigen. Oftmals werden Pyrenäenberghunde eingesetzt. Diese verbleiben von Geburt an innerhalb der Herde und bauen so einen natürlichen Bezug zu den Schafen oder Ziegen auf. Ihre Familie, ist die Herde (das Rudel), und diese werden sie notfalls sogar mit ihrem Leben verteidigen. Auch und gerade gegen Wölfe. Häufig werden Herdenschutzhunde in Italien und Frankreich in Gebirgsregionen eingesetzt, wo es aufgrund des montanen Untergrunds oftmals ungleich schwerer wäre einen wolfsabweisenden Zaun zu errichten wie in unseren Regionen hier. Ein Herdenschutzhund in der Regel sind es mehrere bringt sich bei Gefahr für die Herde / das Rudel immer zwischen seine Schützlinge und die Gefahrenquelle in Stellung. Selten kommt es tatsächlich zum Kampf, da in den meisten Fällen die imposante Größe und das massive Verbellen ausreicht einen einzelnen Wolf oder zwei, drei in die Flucht zu schlagen. Sollten diese Drohgebärden jedoch nicht fruchten, gehen die Herdenschutzhunde zum direkten Angriff über. Dies kann und kommt allerdings auch dann nicht selten vor, dass sie selbst im Kampf schwer verletzt oder sogar getötet werden.

Mythos - Herdenschutzesel

Dieser Mythos zur Abwehr von Wolfsattacken, wird zwar immer wieder gern propagiert, aber Fakt ist, dass bisher niemand je gesehen hat, dass ein Esel einen Wolfsangriff auf z. B. Schafe abgewehrt hat. Oft beruht eine solche „Tat“ nur auf Erzählungen und Hörensagen. Bewiesen ist ein solcher Fall jedoch nicht. Auch nicht und eigentlich erst recht nicht in angeblich darüber erstellten Studien oder Erfahrungsberichten aus dem Ausland stammend. Immerhin und darauf kamen die hiesigen Schäfer sehr schnell, sie sind billiger als „wolfssichere“ Zäune oder Herdenschutzhunde, die mal locker das dreifache dessen kosten was für so ein kleines Eselchen hingeblättert werden muss. Die Studien stellten sich jedoch offenbar als nicht haltbar heraus, da die dort benannten Tiere unter artgerechten Bedingungen lebten - d. h. trockene, harte Böden mit magerem Futterangebot. Unsere Tiere hier tun dies aber nicht. Hier eingesetzte Esel wurden sehr schnell wieder abgeschafft, da die Tiere auf für sie nicht artgerechtem Untergrund standen. Die Böden waren zu nass, was Hufrehe zur Folge hatte, dass viel zu fette Futter ließ die Fettpolster an den Eseln gedeihen und ließ sie verfetten. Weitere gesundheitliche Probleme traten auf. Außerdem zeigten die Esel gerade beim Lammen ein echtes Problemverhalten. Sie verhielten sich den Lämmern gegenüber aggressiv und traten die kleinen mit den Hufen. Also alles in allem doch keine Lösung zur Abwehr von Wolfsattacken.

Mythos - Rinderherden

schützen

sich ausreichend selbst - nur bedingt!

Es ist mir schleierhaft wie man in die irrige Annahme verfallen kann, dass eine genügende Anzahl von gesunden Rindern auf einer Weide einen ausreichenden Schutz vor einem Wolfsübergriff darstellen kann. Ohne zusätzliche Herdenschutzmaßnahmen?! Wohl kaum! Das Bild hier zeigt ein Kalb im Hintergrund, dass sich durch den Stacheldrahtzaun (nicht elektrifiziert) gedrängt hat und sich nun ausserhalb der Weide und dem „Schutz der Herde“ mitten im Wolfsgebiet befindet. Keine 10 Minuten nach dieser Aufnahme sind wir damals nur knapp 300 Meter entfernt auf das dort ortsansässige Wolfsrudel gestossen. Das Kalb hat seinen Ausflug überlebt. Es wurde nicht gerissen! Dies zeigt aber das Zäune auch dann in Ordnung und als Rückhalt für die Weidetiere notwendig sind, wenn keine Wölfe ansässig sind. Denn eine ausgebrochene Herde kann zu immensen Schäden auch an Personen führen. Und die Pflichtversicherung zahlt nur einmal. Zurück zum Mythos Herdenschutz durch die Herde selbst. Sicher, einen gewissen Schutz bietet eine Herde. Aber wir reden hier von Hausrindern - „Schlaffies“ was die Verteidigung gegen große Beutegreifer wie den Wolf anbelangt! Die können zwar zuweilen auch ganz gut austeilen, aber gegen ein Wolfsrudel, welches es tatsächlich auf eine Herde (Kälber der Herde) abgesehen hat, die sonst durch nichts weiter geschützt ist, als durch die Herde, reicht dies nicht aus. Selbst weitaus wehrhaftere Tiere wie Bisons und Moschusochsen, die bei einem Angriff durch einen großen Beutegreifer, teils in Verteidigungslinien übergehen, die antiker Schlachtenordnungen gleichen, zahlen ihren Tribut an den Wolf. Besonders dann, wenn sie alte, schwache oder Jungtiere dabei haben. Und diese Tiere sind wirklich wehrhaft. Also, auch für Rinder gilt: Es muss ein ausreichend hoher und elektrifizierter Schutzzaun vorhanden sein. Wenn der Wolf dann einen „gefunkt“ bekommt, wird er kaum noch Lust verspüren sich evtl. auch noch mit den rasiermesserscharfen Klauen und spitzen Hörnern der Kühe anlegen zu wollen.

Wirksamer Schutz

Als wirksamsten Schutz gegen den Wolf sollte man eine Kombination einsetzen. Die Kombination aus elektrifiziertem Zaun von 1,20 Meter Höhe mit Untergrabeschutz und gut ausgebildeten Herdenschutzhunden ist der wirksamste Schutz vor einen Wolfsübergriff auf Nutztiere. Zumindest hat sich diese Tandemverbindung als äußerst wirksam gezeigt.

Herdenschutz durch den WOLF

Nein, ich bin nicht verrückt und es liegt mir fern, sie bei diesem ernsten Thema verulken zu wollen. Also, weder noch! Es geht hierbei um einen indirekten Schutz den Weidetiere durch Wölfe erhalten können. Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben Weidetiere z. B. Schafe, die in einem Wolfsgebiet zur Landschaftspflege eingesetzt werden. Sie nutzen vorschriftsmäßig Elektrozäune und Herdenschutzhunde zur Abwehr des meinetwegen ortsansässigen, territorialen Wolfsrudels. Dieses hat inzwischen aus den Erfahrungen sowohl mit dem elektrifizierten Zaun als auch mit den Herdenschutzhunden heraus gelernt ihre Tiere in Ruhe zu lassen. Damit bildet dieses ausserhalb des eingefriedeten Bereichs lebende Rudel einen Schutzwall, ein Bollwerk zum Schutz vor z. B. anderen durchwandernden Wölfen oder Rudeln. Ihre Tiere sind zusätzlich „safe.“ Sie glauben immer noch ich habe nicht alle Sinne beisammen?! Nun denn, ein Beispiel: Der Schäfer Frank N. aus Sachsen. Bei ihm richteten damals die Wölfe als erstes einen Riesenschaden an. 27 gerissene Mutterschafe auf einen Schlag. Wenige Tage nach dem ersten Übergriff erneut, diesmal weniger Tiere! Danach schaffte sich Herr Neumann Herdenschutzhunde an und seither gibt es keine Übergriffe mehr auf seine Schafe und er selbst tätigte in einem Interview die Aussage, dass das lokale Rudel jetzt zusätzlich seine Schafe schützt. Eben situationsbedingt, wie zuvor beschrieben.

Förderung(en)

(Beschrieben unter III Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf in Niedersachsen) in der Richtlinie Wolf Auch Zuwendungen zur Vermeidung von wirtschaftlichen Belastungen durch den Wolf in Niedersachsen. Einen Anspruch auf Zuwendungen besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Als Präventionsmaßnahmen wird folgendes in Niedersachsen gefördert: - Vorrichtungen zum vorbeugenden Schutz von Nutztieren vor Wolfsübergriffen - Herdenschutzhunde bei Haltung von Nutztieren. - Erstmalige Nachrüstung oder Neuanschaffung von Zäunen und Anlagen nebst Zubehör zur Umsetzung eines wolfsabweisenden Grundschutzes von Schafen, Ziegen und Gatterwild… Es können auch darüber hinausgehende Schutzmaßnahmen beantragt werden, die sich in der Anlage 1 als förderfähig betrachtet werden. - Erstmalige Anschaffung von wolfsabweisenden Pferchen oder Nachtgattern. (NICHT förderfähig sind Folgekosten für Zaunaufbau und Unterhaltung der Präventionsmaßnahmen, hier z. B. (Personal- und Sachkosten) - Bei „Schafherden“ mit einer Mindestgröße von 100 Tieren werden die Anschaffungskosten von zwei Herdenschutzhunden übernommen. - Bei einer Herdengröße ab 200 Tieren kann für jeweils weitere 100 Schafe ein weiterer Herdenschutzhund gefördert werden. - Bei allen anderen „Nutztieren“ kann die Anschaffung von zwei oder mehr HSH gefördert werden, sofern die Zweckmäßigkeit des Einsatzes von HSH im Einzelfall unter Berücksichtigung der Herdengröße gegeben ist. - Gefördert werden ausschließlich Hunde der Rassen „Pyrenäen-Berghund“ oder Hunde der Rasse „Maremmano-Abruzzese“ sowie Mischungen aus diesen beiden Rassen. Die Hunde müssen aus bewährten sogenannten „Arbeitslinien“ stammen (Gebrauchszucht für den Zweck des Herdenschutzes) oder es muss die individuelle Tauglichkeit als HSH durch Prüfungszeugnis nachgewiesen werden. - Im Ausnahmefall können auch andere Herdenschutzrassen gefördert werden, wenn dazu alle Voraussetzungen erfüllt sind und diese Hunde nachweislich keine Aggressivität gegenüber Menschen zeigen. (NICHT förderfähig sind Folgekosten, insbesondere Futter, Hundesteuer, Versicherung oder Tierarztkosten sowie die Ausbildung der Hunde deren Halterinnen und oder Halter.) Der Förderumfang von Zäunen und Zaunelementen richtet sich nach der jeweiligen Herden- bzw. Gruppengröße und wird im Einzelfall fachlich festgelegt. Bei der Förderung von Herdenschutzhunden, sind noch andere Faktoren mit ausschlaggebend. Wie z. B. die Befähigung zum halten solcher Hunde. etc.. Die Höhe an Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen zum Herdenschutz ist auf maximal 30.000 Euro / Jahr an den jeweiligen Empfänger/in oder Betrieb begrenzt. Sie stellen einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung dar. Ein riesiger Meilenstein wurde erst vor kurzem gelegt. Die 100 % -ige Förderung, geltend sowohl für Weidetierhalter im Voll- und Nebenerwerb PLUS inkludierend auch die Hobbyhalter!!

Entschädigungen Billigkeitsleistungen

Auch Entschädigungszahlungen bei Rissen sind Billigkeitsleistungen die an eine ganze Reihe von Voraussetzungen zur Gewährung geknüpft sind. Ich zähle hier mal exemplarisch einige auf: - Amtliche Rissprotokollierung der beim Wolfsangriff getöteten Tiere - Die Protokollierung erfolgt durch Wolfsbeauftragte der LJN e. V., den/die vom MU bestellte regionale Wolfsberater/in oder durch andere vom MU bestimmte Personen. - Unmittelbar nach vermuteter Rissfeststellung durch den Halter ist eine zur Protokollierung befugte Person zur Protokollierung des Risses einzuschalten. - … Liste wird hier nicht abschließend aufgeführt. Die vollständige Liste kann in der „Richtlinie“ Wolf unter Punkt „Voraussetzungen der Gewährung von Billigkeitsleistungen“ nachgelesen werden. - Die Höhe der maximalen Billigkeitsleistungen beträgt auch hier pro Jahr 30.000 Euro für die/den jeweilige/n Tierhalter/in unter Beachtung der Tierwertgrenze. Dies ist ein Meilenstein, denn bisher wurde immer seitens der Weidetierhalter bemängelt, dass zu wenig Geld zur Verfügung gestellt würde. Bisher waren es nur 15.000 Euro auf drei Steuerjahre verteilt. Jetzt sind es 30.000 Euro im Jahr !!! Das Bestehen eines wolfabweisenden Grundschutzes ist unabdingbare Voraussetzung für Entschädigungszahlungen. Diese sind Billigkeitsleistungen die vom Land geleistet werden um die Akzeptanz des Wolfes zu erhöhen. Einen Anspruch auf Zahlung gibt es nicht, da der Wolf ein Wildtier ist für welches niemand verantwortlich zeichnet.
(C) Jens Feeken
(C) Jens Feeken
...ein Kalb hat sich schon durch den Zaun nach Aussen gedrängt.  Und das mitten im Wolfsrevier!

Artenschutz-Wolf

Wolf und Weidetiere
© Jens Feeken