*** NEWS *** 30.01.20 "DJGT" seziert und demontiert juristisch akribisch die thüringische Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Fähe als - RECHTSWIDRIG !!! *** 29.01.20 Offene Aufforderung von Artenschutz-Wolf an den Bundesrat: "Lex-Wolf - Ein vorsätzliches Verbrechen am Artenschutz und am Wolf muss gestoppt werden! *** 21.01.20 "Jäger erschiesst im Januar 2019 während einer Jagd einen Wolf absichtlich - Jetzt kommt er vor Gericht" *** 14.01.20 "Schafzuchtverband in Brandenburg erkennt stolz den Erfolg des Herdenschutzes"- deutlich weniger Nutztierrisse - ohne Lex Wolf *** 02.01.20 " Lex - Wolf" muss kippen - Wolfsschutz notwendiger denn je! ***
30.01.2020 Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) „seziert und 21:45 Uhr demontiert“ juristisch akribisch in einer 33-seitigen Stellungnahme die thüringische Abschussgenehmigung für die Ohrdrufer Fähe GW267f als RECHTSWIDRIG!! Die Stellungnahme der „DJGT“ zur Abschussgenehmigung des thüringischen Umweltministeriums ist vernichtend. Liest man dieses geradezu chirurgisch-präzise juristisch breitest aufgefächerte Dokument, so wird schnell deutlich, „Lex-Wolf“ hat bereits vor seinem rechtswidrigen Erlass Einzug beim Umgang mit dem Wolf gehalten. Zumindest in Thüringen offen zu Tage tretend in allen Einzelheiten. Hier der LINK zur Stellungnahme der „DJGT“ zur „Ausnahmeabschussgenehmigung für die Ohrdrufer Fähe!“ Nicht nur die Ohrdrufer Wölfin soll demnach der rechtswidrigen Abschussgenehmigung zum Opfer fallen, nein gleichzeitig ruft die thüringische Umweltministerin (und dies ebenso völlig unbegründet) zum Abschuss des Gefährten der Fähe, dem Rüden GW1264m auf. Erweitert wird die Verwerflichkeit dahingehend, dass die Formulierung für den Abschuss jeden   x-beliebigen   Wolf im Gebiet im wahrsten Sinne des Wortes treffen kann, solange der Tod der Fähe GW267f nicht einwandfrei (z. B. durch Genetik) nachgewiesen wird. Das ist „LEX-WOLF“ in Reinkultur! Die Krönung dieses kriminellen Politstückes, dass Sahnehäubchen sozusagen, ist dann aber, dass dieses Tötungsvorhaben teils explizites FFH-Gebiet betrifft, welches zum Streifgebiet der Wölfin gehört. Der Status des Wolfes, nicht nur als streng geschützte Art im Sinne des BNatSchG sondern zusätzlich auch als prioritäre Art in dem vorliegenden ausgewiesenen FFH-Gebiet wird komplett seitens der Politik missachtet u.s.w.. Die Liste der Verfehlungen ist lang. Alles was der EuGH im vergangenen Oktober in seinem Grundsatzurteil (hier noch mal der LINK: Urteil-EuGH) zu Ausnahmegenehmigungen zum töten von Wölfen ganz unmissverständlich formulierte wie z. B. notwendige wissenschaftlich geführte Individualnachweise, findet in Thüringen keine Anwendung. Der „DJGT“ bezieht dies Urteil explizit nochmals mit in seine Stellungnahme ein. Das Handeln der thüringischen Landesregierung in Gestalt des Umweltministeriums ist somit, wen wundert es, komplett rechtswidrig. DAS, DASS IST „LEX-WOLF“, „LEX-KRIMINELL“ IN REINKULTUR! Wo ist jetzt also hier die Rechtsstaatlichkeit?! Lesen Sie unbedingt die grandiose Stellungnahme der „DJGT“ „LEX-WOLF“ darf niemals den Bundesrat passieren!!! Dies wird hier eindeutig bis ins Kleinste belegt! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 29.01.2020 „Lex-Wolf“ ist ein vorsätzliches Verbrechen am Artenschutz und am Wolf! 20:15 Uhr Offenes Anschreiben von Artenschutz-Wolf an den Bundesrat und den Umweltausschuss des Bundesrates. Artenschutz-Wolf fordert mit heutigem Datum den Bundesrat auf: „Unterbinden Sie Lex-Wolf und damit das Verbrechen am Artenschutz und am Wolf“ Die von der Bundesregierung mehrheitlich verabschiedete Gesetzesvorlage „Lex- Wolf“, die eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes u. a. dahingehend vorsieht, dass Wölfe auch Rudelweise erschossen werden können, muss jetzt noch den Bundesrat passieren. Dies dürfte allerdings nur eine pro forma-Angelegenheit sein, schaut man sich allein an, wer im Umweltausschuss des Bundesrates den Vorsitz hat. Kein geringerer, als der Umweltminister des Landes Niedersachsen Olaf Lies (SPD), der seit über einem Jahr in wahnwitziger Manier rechtswidrig versucht den Leitrüden des Rodewalder Rudels erschiessen zu lassen und dafür Steuergelder in immensen Summen verschwendet, anstatt sie in innovativen Herdenschutz zu investieren. Weiterhin befinden sich 10 Personen in diesem Ausschuss, die der Fraktion der „Grünen“ angehören. Deren Umweltminister in Schleswig-Holstein und Thüringen haben sich ebenso wie Minister Lies durch Wolfstötungsabsichten schon massiv hervor getan. Man fragt sich wirklich wofür die Grünen antreten und ob sie dies selbst noch wissen?! Gehört es jetzt zum Partei-(rahmen)programm dieser Fraktion, den Artenschutz mit samt dem Wolf als Opfer zu Grabe zu tragen? Am 30.01.20 findet jedenfalls eine Vorabstimmung zum geplanten illegalen „Wolfs- overkill“ in eben diesem Umweltausschuss statt. Hässliche historische Gedanken beschleichen mich dabei (MT06). Die eigentliche Abstimmung im Bundesrat selbst, erfolgt dann mutmaßlich am 14.02.20. Der Bundesrat hat die Möglichkeit dieses gegen EU-Recht unsäglich verstoßende rechtswidrige Machwerk noch zu kippen und den Massenmord an der eigentlich höchstmöglich geschützten Art dem „Wolf“ zu verhindern. Artenschutz-Wolf und seine Unterstützer setzen alles daran, dass dieses Gesetz nicht die Realität erreicht. Sollte dies doch geschehen, so sieht sich die Bundesrepublik Deutschland nicht nur wieder EU-Vertragsverletzungsverfahren gegenüber sondern auch einem massiven Widerstand seitens derer die für einen rechtmäßigen Umgang mit dem Wolf einstehen. Für ein Miteinander von Mensch und Wolf nach jetzigem Recht! Das offene Anschreiben von Artenschutz-Wolf finden Sie hier unter diesem Link: 2020-01-29_ASW - Bundesrat - Lex.Wolf_final.pdf oder unter der Rubrik Sonstiges - Downloads . „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 21.01.2020 Jäger erschießt im Januar 2019 während einer Jagd absichtlich einen Wolf weil 14:40 Uhr dieser seinen Hund bzw. Hunde angegriffen haben soll. Diese Angelegenheit kommt jetzt zurecht vor Gericht Dies berichtet die „BZ“. Dazu der Link zur „BZ“. Der Vorfall ereignete sich bereits im Januar 2019 während einer Drückjagd in einem Waldgebiet im Landkreis Potsdam Mittelmark (Ortschaft Rädigke). Unsere grünen Naturburschen, die in einem Wolfsgebiet leben und jagen, sollten es doch eigentlich besser wissen! Wissen, dass man in einem Wolfsgebiet keine Hunde frei laufen lässt. Zumindest nicht weit und nicht, wenn man sie nicht unter Kontrolle hat. Sprich dass der Hund jeder Zeit abrufbar ist. Und das ist ein Hund im Jagdfieber niemals. Ebenso sollten sie wissen, wie ein Wolf einen Hund betrachten kann, wenn er in das Wolfsrevier eindringt. Da gibt es nicht viele Möglichkeiten als da wären… - als Spiel- und oder Sexualpartner - als Feind - als Futter. Bei letzteren Betrachtungsweisen des Wolfes dem Hund als Eindringling gegenüber, ist ein Angriff auf diesen nicht auszuschließen, es sei denn der Hund wird am Mann geführt. Dies ist für einen Hund im Wolfsgebiet der beste Schutz. Interessant an dieser Situation ist, dass der Wolf mehrere Hunde angegriffen und verletzt haben soll! Wirklich?! - fragen wir uns da!!! Wölfe sind im Gegensatz zur Mehrzahl der meisten zweibeinigen grünen Jagdkonkurenz immer hoch intelligent - und ein einzelner Wolf wird es daher niemals riskieren mehrere sich im Jagdmodus befindende Hunde anzugreifen. Die Gefahr der Verletzung oder das er dabei selbst zu Tode kommt ist zu groß! Ein Risiko, welches ein Wolf als Einzeltier und als ein vom Jagderfolg und energieeffizientem Handeln abhängiger Beutegreifer niemals eingehen wird. Allein deswegen dürfte die vom Beschuldigten vorgetragene Darstellung lediglich eine Schutzbehauptung sein, die er mit einer Handlung in Notwehr, bzw. im rechtfertigenden Notstand untermauern möchte. Wobei diese Tatbestände gibt es zur Rechtfertigung beim Abschuss eines Wolf nicht. Sie sind nicht definiert! Der illegale Abschuss eines Individuums einer so streng geschützten Art, kann mit bis zu 5 Jahren Haft dem Verlust des Reviers, des Jagdscheins, der Waffen und hohen Geldstrafen von bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden. Hoffen wir mal, dass hier das Gericht der Auffassung der Staatsanwaltschaft folgt und im Sinne des Wolfes die Tat als Straftat verurteilt. Damit die grüne Schießwut da Draußen endlich Ihre Grenzen aufgezeigt bekommt. Das ist beim Thema Wolf schon lange überfällig! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 14.01.2020 Geht doch: Schafzuchtverbandsvorsitzender in Brandenburg erkennt stolz: 15:15 Uhr Herdenschutz ist verantwortlich für deutlichen Rückgang von Wolfsrissen Die Berliner Morgenpost berichtete bereits am 12.01.2020 zu diesem Thema in ihrer Ausgabe. Hierzu der LINK - Ber-Mopo_12.01.20 Sie zitiert dabei den Schafzuchtverbandsvorsitzenden Knut Kucznik mit den Worten: „Das macht mich richtig stolz…“ „…Das sei ein Erfolg der konsequenten Herdenschutzmaßnahmen seiner Berufskollegen. In den vergangenen zwei Jahren habe kein Wolf diesen Schutz überwunden und getötet werden müssen…Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch das Land hat sich gelohnt.“ Geht doch! Selbst Schäfer scheinen lernfähig zu sein?! Zumindest in Brandenburg. Die haben es vielleicht endlich begriffen. Obwohl auch Brandenburg eins der initiierenden Brandstiftungsbundesländer Richtung „Lex Wolf“ war und ist. Nun, es wäre der erste richtige Schritt wenn hier eine tatsächliche Erkenntnis stattgefunden hätte. Dann müsste sie nur noch weitere und weite, sehr weite Kreise ziehen. Wer es in Brandenburg immer noch nicht wirklich verstanden hat, scheint die Politik zu sein. So erklärte die Ministeriumssprecherin Frauke Zelt: „Die vom Bundestag beschlossenen neuen Regelungen stützen unsere Wolfsverordnung“. Das ist IMMER noch FALSCH, denn auch ohne diesen Gesetzes-Todes-Wahnsinn den Lex-Wolf beherbergt, ist ein Umgang mit einem echten Problemwolf bereits genau EU-Rechtskonform geregelt. Sprich auch hier wäre letztlich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten ein Abschuss eines Individuums möglich. Im Gegensatz dazu der, der Illegalität huldigende Auswuchs „Lex Wolf“ der die Tötung ganzer Rudel ermöglichen würde, solange bis Risse ausbleiben ohne Rücksicht auf irgendein Individuum! Was für ein vorsätzlich abartiger und rechtswidriger Wahnsinn! Ich hoffe dies hat für die Verantwortlichen Konsequenzen. Immerhin erklärt die Sprecherin in dem Artikel zum Erfolg des Herdenschutzes zusätzlich: - „…es sind weiterhin, man beachte die Wortwahl, „Einzelfallentscheidungen“, ob Wölfe geschossen würden.“ - Das ist und war nie anders! - „…Prävention steht weiter an erster Stelle… Tötungen der unter Schutz stehenden Wölfe, könne es nur geben, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft sind“… - Wie bisher auch schon!!! Muss nur angewandt werden!!! - „…der Wolf dürfe nicht gejagt werden… - Anpassung der Brandenburgischen Wolfsverordnung müsse geprüft werden. - Eine Bejagung ist ohnehin ausgeschlossen. Offenbar sitzen die, zwar immer noch stark verbesserungs- aber vielleicht doch einsichtsfähigeren Köpfe in Brandenburg. In Niedersachsen mit ihrem egomanisch, beratungsresistent schiess- und tollwütig gegen den Wolf agierenden Umweltminister Olaf Lies (SPD) jedenfalls nicht. Nehmen Sie sich endlich ein Beispiel an Brandenburg Sie Katastrophe für den Wolfsartenschutz, denn nur… …echter und guter Herdenschutz war, ist und wird immer das A und O für ein Miteinander von Wolf und Mensch sein und nicht der Abschuss! Vielleicht ist Brandenburg ja nun der Initialfunke für dieses Miteinander - denn ganz offensichtlich geht es dort ja. Und das: OHNE LEX-WOLF!!! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 02.01.2020 Ein neues Wolfsschutzjahr bricht an!! 17:00 Uhr „Lex - Wolf“ muss kippen - Wolfsschutz ist notwendiger denn je! Liebe Wolfsfreunde, zunächst wünsche ich Euch / Ihnen allen ein gesundes und glückliches neues Jahr 2020 und möge die Macht im Wolfsschutz mit uns sein! Das letzte, von Wolfshass, Opportunismus, Lobbyismus, Intoleranz und Unwillen zum Miteinander mit dem Wolf geprägte Jahr, hielt für den Arten- und damit auch für den Wolfsschutz einen Jahreswechsel mit sehr düsteren Vorzeichen in Gestalt von „Lex - Wolf“ am Horizont bereit. ABER so etwas spornt Wolfs- und Artenschützer nur noch mehr an, sich für die Rückkehr und den Verbleib des Wolfes hier bei uns einzusetzen. Das Inkrafttreten dieses unsagbar unselig rechtswidrigen und überflüssigen Gesetzesentwurfs von Bundesumweltministerin „Svenja Schulze“ (SPD) - „LEX-WOLF“ muss verhindert werden ! - Sei es dadurch, dass der Bundesrat in seiner Weisheit diesem rechtswidrigen Pamphlet mit dem „Unrecht“ in anscheinendes „Recht“ verkehrt werden soll, noch eine Abfuhr erteilt - oder sollte der Bundesrat „Lex - Wolf“ doch passieren lassen muss… - …durch die Europäische Union unmittelbar, der Bundesrepublik Deutschland gegenüber eindeutig mit einem massiven Vertragsverletzungsverfahren klargestellt werden, dass hier in „diesem unseren“ Land vorsätzlich   rechtswidrig , politisch gewollt und verabschiedet, teils aus niedersten Beweggründen, EU-Recht / Artenschutzrecht missachtet und vorsätzlich gebrochen wird. Und das nur um die Macht und die Pfründe einer unwilligen aber hoch lobbyistisch und opportunistisch agierenden Minderheit zu sichern. - Weiter sind dann diejenigen gefragt, die formalrechtlich gesehen berechtigt sind gegen ein solch illegales politisches Handeln juristisch mit Klagen in diesem Bereich vorzugehen. Dies wären z. B. die großen sogenannten „Naturschutzverbände“ wie NABU, IFAW, BUND etc.. Zu diesen Institutionen gleich am Ende noch ein paar Worte. - Aber auch jeder andere mündige Wähler / Bürger kann die Verantwortlichen via Strafanzeige- mit Strafantrag zur Verantwortung zu ziehen suchen. Zu stellen bei jeder Dienststelle der Polizei oder einer Staatsanwaltschaft. Dabei muss es sich nicht um die tatsächlich zuständige Behörde handeln. Die annehmende Behörde ist verpflichtet die eingereichten Anzeigen und Anträge unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten. - Dann haben wir noch Artikel 20 (4) des Grundgesetzes (GG) . Der „zivile Ungehorsam“! Das Grundgesetz sieht diese Möglichkeit ausdrücklich vor, wenn eine andere Abhilfe nicht möglich ist. In Anwendung käme dann evtl. Art. 20 (4) GG in Bezug auf Art. 20 (3) GG . Hierzu der nachstehende LINK zum Art. 20 des Grundgesetzes. „Der zivile Ungehorsam kann die unterschiedlichsten und vielfältigsten Ausprägungen annehmen!“ Ihr/Sie seht/sehen, wir sind noch lange nicht am Ende mit unseren Möglichkeiten. 2020 wir ein hartes Jahr! Aber nicht unbedingt für uns! Ein paar Worte noch zu den sogenannten großen Umweltschutzverbänden. Anscheinend rührt sich da jetzt endlich auch mal etwas im Gedankengetriebe dieser teils „abhängigen Verwaltungsmonster“. So hat die internationale Tierschutzvereinigung „IFAW - International Fund for Animal Welfare“ anscheinend nun auch endlich erkannt, das „Lex-Wolf“ ein rechtswidriges Kabinettstück ist und sich diesbzgl. dazu geäußert. LINK zum IFAW . Wäre schön, wenn diese Tendenz in solchen Organisationen endlich Einzug und auch anhielte. Denn seit Rückkehr des Wolfes sind die „Großen“ allenfalls dadurch aufgefallen, dass man immer dann, wenn bereits das „Kind in den Brunnen“ gefallen war unisono die „Tat(en)“   gegen   den Wolf    abnickte. Ich erinnere hierbei an das Trauerspiel um den zu Unrecht erschossenen Wolfsrüden „MT06 alias Kurti“. Das, was nun an Auffassung scheinbar doch aufkeimt und in zumindest einer Organisation diffundiert, ist zumindest im Ansatz das, was Artenschutz-Wolf, das W-I- S-Z-V und etliche andere bereits seit Jahr und Tag immer wieder propagieren und gegen die Verantwortlichen ins Feld führen. Anders als der IFAW, sieht man beim NABU mit der neuen Version von „Lex-Wolf“ den „Angriff auf den Artenschutz“ als abgewehrt . Bei einem solchen Statement kann man sich als Wolfsschützer nur an den Kopf fassen und sich fragen: „Ist dies eine ernsthafte Meinungsäußerung des NABU“ ? Selbst hatte man den Gesetzentwurf dort in erster Lesung kritisiert - und begrüßt die Änderungen nunmehr nach der zweiten und dritten Lesung - und damit „Lex - Wolf“ insgesamt? Da staunt der Laie und lacht der Fachmann! Wie geht das? Offenbar ist dem NABU völlig entgangen, dass es einer solch kruden Gesetzesnovelle wie „Lex - Wolf“, ja einer Gesetzesnovelle zum Umgang mit dem Wolf überhaupt nicht bedarf - sie ist unnötig, überflüssig und zudem rechtswidrig. Dieses Machwerk von Entwurf dürfte es bei der aktuell gültigen und vollkommen ausreichenden Rechtslage gar nicht geben! Das scheint dem NABU aber offenbar nicht eingängig und bewusst zu sein! Unglaublich! Vielleicht wacht man beim NABU endlich mal auf und erkennt… es gibt nichts zu bereden oder zu beraten im Rahmen einer Gesetzesnovelle. „Artenschutz-Wolf“ jedenfalls wird alles nur erdenkliche daransetzen, dass dieses widerwärtige Ansinnen sich nicht durchsetzt. Denn es wird hier in eklatanter, augenwischender Weise versucht, einem für den Wolf die Wölfe, tödlichen Unrecht via vorgegaukelter durch nichts belegter Notwendigkeit, den Anschein von „Rechtmäßigkeit“ zu geben! Und das, wider besseren Wissens mit Vorsatz! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
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Archiv Januar 2020