30.01.2020
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) „seziert und
21:45 Uhr
demontiert“ juristisch akribisch in einer 33-seitigen Stellungnahme die
thüringische
Abschussgenehmigung
für
die
Ohrdrufer
Fähe
GW267f
als
RECHTSWIDRIG!!
Die
Stellungnahme
der
„DJGT“
zur
Abschussgenehmigung
des
thüringischen
Umweltministeriums
ist
vernichtend.
Liest
man
dieses
geradezu
chirurgisch-präzise
juristisch
breitest
aufgefächerte
Dokument,
so
wird
schnell
deutlich,
„Lex-Wolf“
hat
bereits
vor
seinem
rechtswidrigen
Erlass
Einzug
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
gehalten. Zumindest in Thüringen offen zu Tage tretend in allen Einzelheiten.
Hier
der
LINK
zur
Stellungnahme
der
„DJGT“
zur
„Ausnahmeabschussgenehmigung
für die Ohrdrufer Fähe!“
Nicht
nur
die
Ohrdrufer
Wölfin
soll
demnach
der
rechtswidrigen
Abschussgenehmigung
zum
Opfer
fallen,
nein
gleichzeitig
ruft
die
thüringische
Umweltministerin
(und
dies
ebenso
völlig
unbegründet)
zum
Abschuss
des
Gefährten
der Fähe, dem Rüden GW1264m auf.
Erweitert
wird
die
Verwerflichkeit
dahingehend,
dass
die
Formulierung
für
den
Abschuss
jeden
x-beliebigen
Wolf
im
Gebiet
im
wahrsten
Sinne
des
Wortes
treffen
kann,
solange
der
Tod
der
Fähe
GW267f
nicht
einwandfrei
(z.
B.
durch
Genetik)
nachgewiesen wird. Das ist „LEX-WOLF“ in Reinkultur!
Die
Krönung
dieses
kriminellen
Politstückes,
dass
Sahnehäubchen
sozusagen,
ist
dann
aber,
dass
dieses
Tötungsvorhaben
teils
explizites
FFH-Gebiet
betrifft,
welches
zum
Streifgebiet
der
Wölfin
gehört.
Der
Status
des
Wolfes,
nicht
nur
als
streng
geschützte
Art
im
Sinne
des
BNatSchG
sondern
zusätzlich
auch
als
prioritäre
Art
in
dem
vorliegenden
ausgewiesenen
FFH-Gebiet
wird
komplett
seitens
der
Politik
missachtet u.s.w.. Die Liste der Verfehlungen ist lang.
Alles
was
der
EuGH
im
vergangenen
Oktober
in
seinem
Grundsatzurteil
(hier
noch
mal
der
LINK:
Urteil-EuGH)
zu
Ausnahmegenehmigungen
zum
töten
von
Wölfen
ganz
unmissverständlich
formulierte
wie
z.
B.
notwendige
wissenschaftlich
geführte
Individualnachweise,
findet
in
Thüringen
keine
Anwendung.
Der
„DJGT“
bezieht
dies
Urteil
explizit
nochmals
mit
in
seine
Stellungnahme
ein.
Das
Handeln
der
thüringischen
Landesregierung
in
Gestalt
des
Umweltministeriums
ist
somit,
wen
wundert es, komplett rechtswidrig.
DAS, DASS IST „LEX-WOLF“, „LEX-KRIMINELL“ IN REINKULTUR!
Wo ist jetzt also hier die Rechtsstaatlichkeit?!
Lesen Sie unbedingt die grandiose
Stellungnahme der „DJGT“
„LEX-WOLF“ darf niemals den Bundesrat passieren!!! Dies wird hier eindeutig
bis ins Kleinste belegt!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
29.01.2020
„Lex-Wolf“ ist ein vorsätzliches Verbrechen am Artenschutz und am Wolf!
20:15 Uhr
Offenes Anschreiben von Artenschutz-Wolf an den Bundesrat und den
Umweltausschuss des Bundesrates.
Artenschutz-Wolf fordert mit heutigem Datum den Bundesrat auf:
„Unterbinden Sie Lex-Wolf und damit das Verbrechen am Artenschutz
und am Wolf“
Die
von
der
Bundesregierung
mehrheitlich
verabschiedete
Gesetzesvorlage
„Lex-
Wolf“,
die
eine
Änderung
des
Bundesnaturschutzgesetzes
u.
a.
dahingehend
vorsieht,
dass
Wölfe
auch
Rudelweise
erschossen
werden
können,
muss
jetzt
noch
den
Bundesrat
passieren.
Dies
dürfte
allerdings
nur
eine
pro
forma-Angelegenheit
sein,
schaut
man
sich
allein
an,
wer
im
Umweltausschuss
des
Bundesrates
den
Vorsitz hat.
Kein
geringerer,
als
der
Umweltminister
des
Landes
Niedersachsen
Olaf
Lies
(SPD),
der
seit
über
einem
Jahr
in
wahnwitziger
Manier
rechtswidrig
versucht
den
Leitrüden
des
Rodewalder
Rudels
erschiessen
zu
lassen
und
dafür
Steuergelder
in
immensen
Summen verschwendet, anstatt sie in innovativen Herdenschutz zu investieren.
Weiterhin
befinden
sich
10
Personen
in
diesem
Ausschuss,
die
der
Fraktion
der
„Grünen“
angehören.
Deren
Umweltminister
in
Schleswig-Holstein
und
Thüringen
haben
sich
ebenso
wie
Minister
Lies
durch
Wolfstötungsabsichten
schon
massiv
hervor
getan.
Man
fragt
sich
wirklich
wofür
die
Grünen
antreten
und
ob
sie
dies
selbst
noch
wissen?!
Gehört
es
jetzt
zum
Partei-(rahmen)programm
dieser
Fraktion,
den
Artenschutz mit samt dem Wolf als Opfer zu Grabe zu tragen?
Am
30.01.20
findet
jedenfalls
eine
Vorabstimmung
zum
geplanten
illegalen
„Wolfs-
overkill“
in
eben
diesem
Umweltausschuss
statt.
Hässliche
historische
Gedanken
beschleichen
mich
dabei
(MT06).
Die
eigentliche
Abstimmung
im
Bundesrat
selbst,
erfolgt dann mutmaßlich am 14.02.20.
Der
Bundesrat
hat
die
Möglichkeit
dieses
gegen
EU-Recht
unsäglich
verstoßende
rechtswidrige
Machwerk
noch
zu
kippen
und
den
Massenmord
an
der
eigentlich
höchstmöglich
geschützten
Art
dem
„Wolf“
zu
verhindern.
Artenschutz-Wolf
und
seine
Unterstützer
setzen
alles
daran,
dass
dieses
Gesetz
nicht
die
Realität
erreicht.
Sollte
dies
doch
geschehen,
so
sieht
sich
die
Bundesrepublik
Deutschland
nicht
nur
wieder
EU-Vertragsverletzungsverfahren
gegenüber
sondern
auch
einem
massiven
Widerstand
seitens
derer
die
für
einen
rechtmäßigen
Umgang
mit
dem
Wolf
einstehen. Für ein Miteinander von Mensch und Wolf nach jetzigem Recht!
Das offene Anschreiben von Artenschutz-Wolf finden Sie hier unter diesem Link:
2020-01-29_ASW - Bundesrat - Lex.Wolf_final.pdf
oder unter der Rubrik
Sonstiges - Downloads
.
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
21.01.2020
Jäger erschießt im Januar 2019 während einer Jagd absichtlich einen Wolf weil
14:40 Uhr
dieser seinen Hund bzw. Hunde angegriffen haben soll. Diese Angelegenheit
kommt jetzt zurecht vor Gericht
Dies berichtet die „BZ“. Dazu der
Link zur „BZ“.
Der Vorfall ereignete sich bereits
im Januar 2019 während einer Drückjagd in einem Waldgebiet im Landkreis
Potsdam Mittelmark (Ortschaft Rädigke).
Unsere
grünen
Naturburschen,
die
in
einem
Wolfsgebiet
leben
und
jagen,
sollten
es
doch
eigentlich
besser
wissen!
Wissen,
dass
man
in
einem
Wolfsgebiet
keine
Hunde
frei
laufen
lässt.
Zumindest
nicht
weit
und
nicht,
wenn
man
sie
nicht
unter
Kontrolle
hat.
Sprich
dass
der
Hund
jeder
Zeit
abrufbar
ist.
Und
das
ist
ein
Hund
im
Jagdfieber
niemals.
Ebenso sollten sie wissen, wie ein Wolf einen Hund betrachten kann, wenn er in
das Wolfsrevier eindringt. Da gibt es nicht viele Möglichkeiten als da wären…
-
als Spiel- und oder Sexualpartner
-
als Feind
-
als Futter.
Bei
letzteren
Betrachtungsweisen
des
Wolfes
dem
Hund
als
Eindringling
gegenüber,
ist
ein
Angriff
auf
diesen
nicht
auszuschließen,
es
sei
denn
der
Hund
wird
am
Mann
geführt. Dies ist für einen Hund im Wolfsgebiet der beste Schutz.
Interessant
an
dieser
Situation
ist,
dass
der
Wolf
mehrere
Hunde
angegriffen
und
verletzt haben soll! Wirklich?! - fragen wir uns da!!!
Wölfe
sind
im
Gegensatz
zur
Mehrzahl
der
meisten
zweibeinigen
grünen
Jagdkonkurenz
immer
hoch
intelligent
-
und
ein
einzelner
Wolf
wird
es
daher
niemals
riskieren
mehrere
sich
im
Jagdmodus
befindende
Hunde
anzugreifen.
Die
Gefahr
der
Verletzung
oder
das
er
dabei
selbst
zu
Tode
kommt
ist
zu
groß!
Ein
Risiko,
welches
ein
Wolf
als
Einzeltier
und
als
ein
vom
Jagderfolg
und
energieeffizientem
Handeln
abhängiger Beutegreifer niemals eingehen wird.
Allein
deswegen
dürfte
die
vom
Beschuldigten
vorgetragene
Darstellung
lediglich
eine
Schutzbehauptung
sein,
die
er
mit
einer
Handlung
in
Notwehr,
bzw. im rechtfertigenden Notstand untermauern möchte.
Wobei diese Tatbestände gibt es zur Rechtfertigung beim Abschuss eines Wolf nicht.
Sie sind nicht definiert!
Der
illegale
Abschuss
eines
Individuums
einer
so
streng
geschützten
Art,
kann
mit
bis
zu
5
Jahren
Haft
dem
Verlust
des
Reviers,
des
Jagdscheins,
der
Waffen
und
hohen
Geldstrafen von bis zu 50.000,-- Euro geahndet werden.
Hoffen
wir
mal,
dass
hier
das
Gericht
der
Auffassung
der
Staatsanwaltschaft
folgt
und
im
Sinne
des
Wolfes
die
Tat
als
Straftat
verurteilt.
Damit
die
grüne
Schießwut
da
Draußen
endlich
Ihre
Grenzen
aufgezeigt
bekommt.
Das
ist
beim
Thema
Wolf
schon
lange überfällig!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
14.01.2020
Geht doch: Schafzuchtverbandsvorsitzender in Brandenburg erkennt stolz:
15:15 Uhr
Herdenschutz ist verantwortlich für deutlichen Rückgang von Wolfsrissen
Die Berliner Morgenpost berichtete bereits am 12.01.2020 zu diesem Thema in
ihrer Ausgabe. Hierzu der LINK -
Ber-Mopo_12.01.20
Sie zitiert dabei den Schafzuchtverbandsvorsitzenden Knut Kucznik mit den Worten:
„Das
macht
mich
richtig
stolz…“
„…Das
sei
ein
Erfolg
der
konsequenten
Herdenschutzmaßnahmen
seiner
Berufskollegen.
In
den
vergangenen
zwei
Jahren
habe
kein
Wolf
diesen
Schutz
überwunden
und
getötet
werden
müssen…Die
Förderung von Präventionsmaßnahmen durch das Land hat sich gelohnt.“
Geht doch!
Selbst Schäfer scheinen lernfähig zu sein?! Zumindest in Brandenburg.
Die
haben
es
vielleicht
endlich
begriffen.
Obwohl
auch
Brandenburg
eins
der
initiierenden Brandstiftungsbundesländer Richtung „Lex Wolf“ war und ist.
Nun,
es
wäre
der
erste
richtige
Schritt
wenn
hier
eine
tatsächliche
Erkenntnis
stattgefunden
hätte.
Dann
müsste
sie
nur
noch
weitere
und
weite,
sehr
weite
Kreise
ziehen.
Wer
es
in
Brandenburg
immer
noch
nicht
wirklich
verstanden
hat,
scheint
die
Politik
zu sein. So erklärte die Ministeriumssprecherin Frauke Zelt:
„Die
vom
Bundestag
beschlossenen
neuen
Regelungen
stützen
unsere
Wolfsverordnung“.
Das
ist
IMMER
noch
FALSCH,
denn
auch
ohne
diesen
Gesetzes-Todes-Wahnsinn
den
Lex-Wolf
beherbergt,
ist
ein
Umgang
mit
einem
echten
Problemwolf
bereits
genau
EU-Rechtskonform
geregelt.
Sprich
auch
hier
wäre
letztlich
nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten ein Abschuss
eines
Individuums möglich.
Im
Gegensatz
dazu
der,
der
Illegalität
huldigende
Auswuchs
„Lex
Wolf“
der
die
Tötung
ganzer
Rudel
ermöglichen
würde,
solange
bis
Risse
ausbleiben
ohne
Rücksicht
auf
irgendein
Individuum!
Was
für
ein
vorsätzlich
abartiger
und
rechtswidriger Wahnsinn! Ich hoffe dies hat für die Verantwortlichen Konsequenzen.
Immerhin
erklärt
die
Sprecherin
in
dem
Artikel
zum
Erfolg
des
Herdenschutzes
zusätzlich:
-
„…es sind weiterhin, man beachte die Wortwahl, „Einzelfallentscheidungen“,
ob Wölfe geschossen würden.“
- Das ist und war nie anders!
-
„…Prävention steht weiter an erster Stelle… Tötungen der unter Schutz
stehenden Wölfe, könne es nur geben, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft
sind“…
-
Wie bisher auch schon!!!
Muss nur angewandt werden!!!
-
„…der Wolf dürfe nicht gejagt werden… - Anpassung der Brandenburgischen
Wolfsverordnung müsse geprüft werden.
-
Eine Bejagung ist ohnehin
ausgeschlossen.
Offenbar
sitzen
die,
zwar
immer
noch
stark
verbesserungs-
aber
vielleicht
doch
einsichtsfähigeren
Köpfe
in
Brandenburg.
In
Niedersachsen
mit
ihrem
egomanisch,
beratungsresistent
schiess-
und
tollwütig
gegen
den
Wolf
agierenden
Umweltminister
Olaf
Lies
(SPD)
jedenfalls
nicht.
Nehmen
Sie
sich
endlich
ein
Beispiel
an
Brandenburg Sie Katastrophe für den Wolfsartenschutz, denn nur…
…echter
und
guter
Herdenschutz
war,
ist
und
wird
immer
das
A
und
O
für
ein
Miteinander
von
Wolf
und
Mensch
sein
und
nicht
der
Abschuss!
Vielleicht
ist
Brandenburg
ja
nun
der
Initialfunke
für
dieses
Miteinander
-
denn
ganz
offensichtlich
geht es dort ja.
Und das: OHNE LEX-WOLF!!!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
02.01.2020
Ein neues Wolfsschutzjahr bricht an!!
17:00 Uhr
„Lex - Wolf“ muss kippen - Wolfsschutz ist notwendiger denn je!
Liebe Wolfsfreunde,
zunächst wünsche ich Euch / Ihnen allen ein gesundes und glückliches neues Jahr
2020 und möge die Macht im Wolfsschutz mit uns sein!
Das
letzte,
von
Wolfshass,
Opportunismus,
Lobbyismus,
Intoleranz
und
Unwillen
zum
Miteinander
mit
dem
Wolf
geprägte
Jahr,
hielt
für
den
Arten-
und
damit
auch
für
den
Wolfsschutz
einen
Jahreswechsel
mit
sehr
düsteren
Vorzeichen
in
Gestalt
von
„Lex
-
Wolf“ am Horizont bereit.
ABER
so
etwas
spornt
Wolfs-
und
Artenschützer
nur
noch
mehr
an,
sich
für
die
Rückkehr und den Verbleib des Wolfes hier bei uns einzusetzen.
Das
Inkrafttreten
dieses
unsagbar
unselig
rechtswidrigen
und
überflüssigen
Gesetzesentwurfs
von
Bundesumweltministerin
„Svenja
Schulze“
(SPD)
-
„LEX-WOLF“ muss verhindert werden
!
-
Sei
es
dadurch,
dass
der
Bundesrat
in
seiner
Weisheit
diesem
rechtswidrigen
Pamphlet
mit
dem
„Unrecht“
in
anscheinendes
„Recht“
verkehrt
werden
soll,
noch
eine
Abfuhr
erteilt
-
oder
sollte
der
Bundesrat
„Lex
-
Wolf“
doch
passieren
lassen
muss…
-
…durch
die
Europäische
Union
unmittelbar,
der
Bundesrepublik
Deutschland
gegenüber
eindeutig
mit
einem
massiven
Vertragsverletzungsverfahren
klargestellt
werden,
dass
hier
in
„diesem
unseren“
Land
vorsätzlich
rechtswidrig
,
politisch
gewollt
und
verabschiedet,
teils
aus
niedersten
Beweggründen,
EU-Recht
/
Artenschutzrecht
missachtet
und
vorsätzlich
gebrochen
wird.
Und
das
nur
um
die
Macht
und
die
Pfründe
einer
unwilligen
aber
hoch
lobbyistisch
und
opportunistisch
agierenden
Minderheit zu sichern.
-
Weiter
sind
dann
diejenigen
gefragt,
die
formalrechtlich
gesehen
berechtigt
sind
gegen
ein
solch
illegales
politisches
Handeln
juristisch
mit
Klagen
in
diesem
Bereich
vorzugehen.
Dies
wären
z.
B.
die
großen
sogenannten
„Naturschutzverbände“
wie
NABU,
IFAW,
BUND
etc..
Zu
diesen
Institutionen
gleich
am
Ende
noch
ein
paar
Worte.
-
Aber
auch
jeder
andere
mündige
Wähler
/
Bürger
kann
die
Verantwortlichen
via
Strafanzeige-
mit
Strafantrag
zur
Verantwortung
zu
ziehen
suchen.
Zu
stellen
bei
jeder
Dienststelle
der
Polizei
oder
einer
Staatsanwaltschaft.
Dabei
muss
es
sich
nicht
um
die
tatsächlich
zuständige
Behörde
handeln.
Die
annehmende
Behörde
ist
verpflichtet
die
eingereichten
Anzeigen
und
Anträge
unverzüglich
an
die
zuständige
Stelle weiterzuleiten.
-
Dann haben wir noch
Artikel 20 (4) des Grundgesetzes (GG)
.
Der „zivile Ungehorsam“!
Das
Grundgesetz
sieht
diese
Möglichkeit
ausdrücklich
vor,
wenn
eine
andere
Abhilfe
nicht
möglich
ist.
In
Anwendung
käme
dann
evtl.
Art.
20
(4)
GG
in
Bezug
auf
Art.
20
(3) GG
. Hierzu der nachstehende
LINK zum Art. 20 des Grundgesetzes.
„Der
zivile
Ungehorsam
kann
die
unterschiedlichsten
und
vielfältigsten
Ausprägungen annehmen!“
Ihr/Sie
seht/sehen,
wir
sind
noch
lange
nicht
am
Ende
mit
unseren
Möglichkeiten.
2020 wir ein hartes Jahr! Aber nicht unbedingt für uns!
Ein
paar
Worte
noch
zu
den
sogenannten
großen
Umweltschutzverbänden.
Anscheinend
rührt
sich
da
jetzt
endlich
auch
mal
etwas
im
Gedankengetriebe
dieser
teils
„abhängigen
Verwaltungsmonster“.
So
hat
die
internationale
Tierschutzvereinigung
„IFAW
-
International
Fund
for
Animal
Welfare“
anscheinend
nun
auch
endlich
erkannt,
das
„Lex-Wolf“
ein
rechtswidriges
Kabinettstück
ist
und
sich
diesbzgl.
dazu
geäußert.
LINK
zum
IFAW
.
Wäre
schön,
wenn
diese
Tendenz
in
solchen
Organisationen
endlich
Einzug
und
auch
anhielte.
Denn
seit
Rückkehr
des
Wolfes
sind
die
„Großen“
allenfalls
dadurch
aufgefallen,
dass
man
immer
dann,
wenn
bereits
das
„Kind
in
den
Brunnen“
gefallen
war
unisono
die
„Tat(en)“
gegen
den
Wolf
abnickte.
Ich
erinnere
hierbei
an
das
Trauerspiel
um
den
zu
Unrecht
erschossenen Wolfsrüden „MT06 alias Kurti“.
Das,
was
nun
an
Auffassung
scheinbar
doch
aufkeimt
und
in
zumindest
einer
Organisation
diffundiert,
ist
zumindest
im
Ansatz
das,
was
Artenschutz-Wolf,
das
W-I-
S-Z-V
und
etliche
andere
bereits
seit
Jahr
und
Tag
immer
wieder
propagieren
und
gegen die Verantwortlichen ins Feld führen.
Anders als der IFAW, sieht man beim
NABU mit der neuen Version von „Lex-Wolf“
den „Angriff auf den Artenschutz“ als abgewehrt
.
Bei
einem
solchen
Statement
kann
man
sich
als
Wolfsschützer
nur
an
den
Kopf
fassen und sich fragen: „Ist dies eine ernsthafte Meinungsäußerung des NABU“ ?
Selbst
hatte
man
den
Gesetzentwurf
dort
in
erster
Lesung
kritisiert
-
und
begrüßt
die
Änderungen
nunmehr
nach
der
zweiten
und
dritten
Lesung
-
und
damit
„Lex
-
Wolf“
insgesamt?
Da
staunt
der
Laie
und
lacht
der
Fachmann!
Wie
geht
das?
Offenbar
ist
dem
NABU
völlig
entgangen,
dass
es
einer
solch
kruden
Gesetzesnovelle
wie
„Lex
-
Wolf“,
ja
einer
Gesetzesnovelle
zum
Umgang
mit
dem
Wolf
überhaupt
nicht
bedarf
-
sie
ist
unnötig, überflüssig und zudem rechtswidrig.
Dieses
Machwerk
von
Entwurf
dürfte
es
bei
der
aktuell
gültigen
und
vollkommen
ausreichenden
Rechtslage
gar
nicht
geben!
Das
scheint
dem
NABU
aber
offenbar
nicht
eingängig
und
bewusst
zu
sein!
Unglaublich!
Vielleicht
wacht
man
beim
NABU
endlich
mal
auf
und
erkennt…
es
gibt
nichts
zu
bereden
oder
zu
beraten
im
Rahmen
einer Gesetzesnovelle.
„Artenschutz-Wolf“
jedenfalls
wird
alles
nur
erdenkliche
daransetzen,
dass
dieses
widerwärtige
Ansinnen
sich
nicht
durchsetzt.
Denn
es
wird
hier
in
eklatanter,
augenwischender
Weise
versucht,
einem
für
den
Wolf
die
Wölfe,
tödlichen
Unrecht
via
vorgegaukelter
durch
nichts
belegter
Notwendigkeit,
den
Anschein
von
„Rechtmäßigkeit“ zu geben! Und das, wider besseren Wissens mit Vorsatz!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf