*** NEWS *** 13.03.2020 "Lex-Wolf" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht - Selbst Steinmeier zeichnet die Rechtswidrigkeit am 04.03.2020 *** 04.03.2020 Deutschlands widerwillige und rechtswidrige Handhabung / Umsetzung von EU-Artenschutzrecht ***
13.03.2020 „2. Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Lex Wolf“ 11:45 Uhr im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bereits gestern am 12.03.2020 wurde das: „Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes - Lex-Wolf“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist damit Inkraft getreten. Hier der Link zum Bundesgesetzblatt! Scrollt man die Publikation bis zum Ende durch, wird offenbar, dass dieses Machwerk an Rechtswidrigkeit bereits am 04.03.2020 vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD), Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) unterzeichnet wurde. Der Wahnsinn an vorsätzlicher Verkennung und Ignoranz gegenüber geltendem vorrangigen EU-Recht, reicht also bis zur höchsten Spitze unseres Staates. Artenschutz-Wolf hatte mit Datum vom 17.02.2020 und in Erinnerung am 03.03.2020 den Bundespräsidenten aufgefordert dieses Unrecht nicht zu unterzeichnen, da allein bereits das Zustandekommen gegen Rechtsstaatlichkeit und somit gegen das Grundgesetz - sowie das Werk an sich insgesamt gegen EU-Recht in weiten Teilen verstößt. Bisher, wie zu erwarten ohne Response! Es ist zutiefst erschreckend, dass politisches Handeln wie es im Fall von „Lex- Wolf“ der Fall war und ist - welches aber eigentlich den Willen des Volkes widerspiegeln sollte, hier wissentlich nichts - aber auch gar nichts mit Recht und Gesetz zu tun hat. Von den dafür Verantwortlichen mit Füßen getreten, wird hier ein illegales Konstrukt rechtswidrig als vermeintlich legal durch die Instanzen gepeitscht und umgesetzt nur um die Lobby zufriedenzustellen. Die Krönung erfährt dieses Handeln dann letztlich in der ignoranten Deckelung und Legitimierung durch den Mann mit dem höchsten Amt im Staate - dem Bundespräsidenten! Ein solches Verhalten, hat weder etwas mit Demokratie, noch mit Rechtsstaatlichkeit zu tun! Meine ganz persönliche Auffassung dazu: „Die Demokratie und damit der Wille des Volkes, so wie ihn das Grundgesetz uns eigentlich verbrieft, denn - Alle Macht, geht vom Volke aus - so steht es dort zumindest geschrieben, endet exakt und immer an der Wahlurne. Und zwar genau in dem Augenblick, wo der Wahlzettel der Wählerin, dem Wähler aus den Fingern ins Innere der Wahlurne entgleitet. Ab diesem Zeitpunkt, scheint den meisten Politikern dann alles egal! Alles ist vergessen - es regiert die politische Demenz! Genau ab hier übernehmen dann sofort, Lobbyisten und Politiker, zumeist in Personalunion, die sich offenkundig vorsätzlich einen feuchten Kehricht um Rechtsstaatlichkeit scheren und stattdessen Rechtswidrigkeit und illegalem Handeln den Vorzug geben! Zumindest im Bereich Umwelt- und Artenschutz - auf jeden Fall!“ Unsere Demokratie braucht keine rückgratlosen Personen im höchsten Staatsamt, die augenscheinlich blind abzeichnen was man ihnen vorlegt! Wir brauchen Menschen mit Mut und Charakter in dieser Position, die sich einmischen, die den Damen und Herren Politikern Grenzen aufzeigen, ihnen die Leviten lesen, so wie es u. a. der ehemalige Bundespräsident Horst Köhler getan hat! Bravo! „Was für eine unglaublich verkommene und perverse Polit-/gesellschaft haben wir da nur erschaffen!?“ „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf 04.03.2020 Deutschlands illegale Auffassung und Handhabung des EU-Rechts im 18:00 Uhr Zusammenhang mit dem Arten- und Naturschutz Mit der Rechtsstaatlichkeit beim Thema Artenschutz, ist es in unserer Politik bekanntlich nicht weit her, wie wir erst jetzt wieder mit „Lex-Wolf“ vor Augen geführt bekommen haben. Es wird wissentlich, also mit Vorsatz gegen EU-Recht verstoßen! Illegales Handeln zu Gunsten des Lobbyismus auf ganzer Linie bis letzthin in die höchsten politischen, sogar verfassunggebenden Gremien! Dabei sind gegen Deutschland bereits EU-Vertragsverletzungsverfahren, gerade wegen mangelnder bzw. Nichtumsetzung der Habitat-Richtlinie (FFH- Richtlinie) im Zusammenhang mit allen 4606 Natura 2000-Gebieten in allen Bundesländern und auf Bundesebene - also von EU-Artenschutz-Recht - anhängig, bzw. sogar verschärft worden. Wörtlich heißt es dort: „Die Kommission ist der Auffassung, dass bei allen 4606 Natura-2000- Gebieten, in allen Bundesländern und auf Bundesebene, eine generelle und fortbestehende Praxis zu beobachten ist, keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festzulegen. Außerdem hat Deutschland nicht dafür gesorgt, dass die Behörden in sechs Bundesländern Managementpläne aktiv und systematisch an die Öffentlichkeit weiterleiten.“ „Die Europäische Kommission hat Deutschland nachdrücklich aufgefordert, seinen Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nachzukommen. Die       Mitgliedstaaten       müssen     besondere     Schutzgebiete   mit spezifischen   Erhaltungszielen   und   den   entsprechende   Erhaltungsmaßnahmen ausweisen,       um       einen       günstigen   Erhaltungszustand       der   vorhandenen     Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. “Dies sind genau die Ziele, die auch für den WOLF Gültigkeit besitzen! Zum diesbzgl. verschärften Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, gibt es eine Pressemitteilung der EU-Kommission vom 12.02.2020 . Hier der LINK zur Original-Pressemitteilung der EU: „Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG oder auch FFH-Richtlinie) ordnungsgemäß umzusetzen“. (Bitte ein wenig herunterscrollen!) Einen weiteren Zugriff darauf, bietet auch der Verlag Beck „Zeitschriften“ in der „Neue Juristische Wochenschrift“. „Habitat-Richtlinie - Die EU-Kommission verschärft das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland“ Zu eben diesen Vertragsverletzungen gab es bereits schon im Jahr 2019, genauer am 24.01.2019 Aufforderungen seitens der EU an Deutschland. Hier der LINK: Aufforderung der Kommission u. a. an Deutschland das NATURA-2000-Netz fertigzustellen. Diese strenge Zielsetzung in der Umsetzungsaufforderung des Artenschutzes seitens der EU ist unmissverständlich gefasst. Das zeigt insbesondere die Tatsache dass sie auch für z. B. Kulturlandschaften - mit allen darin vorkommenden Exemplaren der Art WOLF, auch jener die durch ein Dorf laufen, aufgefasst wird und sich dies in einem Verfahren gegen Rumänien widerspiegelt. Dazu gibt es eine erneute, hervorragende Kurzstellungnahme mit Verlinkungen zum Verfahren selbst, seitens der „DJGT“vom 28.02.2020. Hier der LINK dazu: „Schlussantrag der Generalanwältin des EuGH Juliane Kokott - Verfahren gegen Rumänien den Wolf betreffend!“ Grundsätzlich gilt immer : Sollten Aufforderungen der EU an Mitgliedsstaaten auf taube Ohren wie z. B. in Deutschland stoßen, so kann dies in einer Klage beim EuGH gipfeln. Und wen wundert es?! Besonders ein Bundesland, nämlich Niedersachsen, tut sich bei exakt diesen Nichtumsetzungen dieser EU-Aufforderungen und damit Vertragsverletzungen hervor. Bereits am 23.11.2018 erschien im Weserkurier diesbzgl. ein Artikel, der bereits damals eine Vertragsstrafensumme mit 11,8 Millionen Euro - allein nur für Niedersachsen - bezifferte. Hier der LINK zum Artikel. Trotzdem, setzt dann jetzt unsere Bundes- und Landespolitik in personam Olaf Lies (SPD) als Umweltminister von Niedersachsen - verantwortlich für die Umsetzung der EU-Habitat-Richtlinie in Niedersachsen und die Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) auf Bundesebene dem Ganzen noch die rechtswidrige Krone „LEX-WOLF“ auf. Und das in Kumpanei mit dem Bundesrat! Wie können diese Politiker es im Angesicht der ihnen bereits vorgehaltenen Rechtswidrigkeiten seitens der EU es da noch wagen das Wort „Rechtsstaatlichkeit“ für sich und ihr Handeln in Anspruch zu nehmen. Wie können sie allen Ernstes glauben, dass sich dass illegale „Lex-Wolf“ tatsächlich dauerhaft etablieren wird?! „LEX-WOLF“ ist rechtswidrig und das in großen Teilen in Bezug auf das EU- Artenschutzrecht und gehört als Fall umgehend vor den „Europäischen Gerichtshof“ und damit gekippt! Wir setzen alles daran, dass es so kommt! „I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“ Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
© Jens Feeken
Artenschutz-Wolf
Archiv März 2020