31.10.19
Toter Wolf in Doerverden / Landkreis Nienburg augefunden. Lokalpresse hier
17.00 Uhr
die Mediengruppe Kreiszeitung titelte gestern Online:
„Ist die Wolf-Bestie tot?“
Was
für
eine
abartige
Schlagzeile
für
einen
Artikel!
Der
Autor
der
Kreiszeitung
bezeichnet
darin
den
Wolf
vollendet
als
Bestie,
während
aber
gerade
dieser
anscheinend
just
von
einem
menschlichen
Abschaum
und
hoch
kriminellen
Straftäter bestialisch ermordet wurde.
Es
ist
schon
purer
Wahnsinn,
diese
Worte
so
nebeneinander
in
einem
Atemzug
zu
lesen nicht wahr?! Wer ist hier dann bitte die Bestie?
Im
Verlauf
dieses
eklatanten
Artikels
zieht
sich
der
Autor
dann
aber
immer
auf
den
Konjunktiv
zurück,
wenn
es
darum
geht,
Vorfälle
für
die
der
Rodewalder
Wolf
(es
besteht
die
Vermutung
dass
es
der
Leitrüde
aus
dem
Rodewalder
Bereich
ist)
verantwortlich sein soll, anzuführen.
Keine
Fakten
zum
und
keine
Ahnung
vom
Wolf!
Dafür
aber
eine
widerwärtige
Wortwahl,
welche
verunglimpfend
den
Wolf
hier
diffamiert
und
die
schon
bereits
von
der
Politik
geschaffenen
„Trump-Fakten“
zur
Rechtfertigung
der
illegalen
Abschussverfügung
gegen
den
Rodewlader
Leitwolf
durch
UM
Lies
(SPD)
&
Co.
dafür
nachplappernd
zum
Besten
gibt.
Unterstrichen
wurde
diese
Schlagzeile
dann
noch mit Phrasen wie:
„Er heult nicht mehr!“-…es könnte eine mittelschwere Wolfssensation sein…“
Es
ist
einfach
nur
widerwärtig,
wie
offenkundig
hier
bei
diesen
Worten
„Freude
und
oder Sensationsgier“ dem Leser engegenspringt! Einfach nur abstoßend!
Artenschutz-Wolf
hat
bereits
gestern
Abend
umgehend
reagiert
und
den
Autor
via
Mail kontaktiert und mit seiner völlig unqualifizierten Verbalentgleisung konfrontiert.
Immerhin,
eine
Reaktion
gab
es
schon
dahingehend,
dass
der
Artikel
mit
dieser
unerträglichen
Betitelung
so
nicht
mehr
auf
der
Seite
der
Kreiszeitung
verfügbar
ist!
Artenschutz-Wolf,
liegt
das
Original
allerdings
dennoch
vor.
Hier
geht
es
zum
entschärften Titel:
LINK
Was
allerdings
jetzt
anscheinend
mehr
als
deutlich
zu
Tage
tritt,
ist
das
Ergebnis
der
völlig
verfehlten
Wolfspolitik
des
niedersächsischen
Umwelt
und
Artenschutz-
(Wolfsabschuß)-ministers
Olaf
Lies
(SPD).
Diese
in
Form
von
Ignorantentum
und
Lobbypolitik,
sowie
seiner
andauernden
„Kriegstreiberei
beim
Thema
Wolf“
durch
die
permanente
sinnlose
Verlängerung
der
unrechtmäßigen
Abschussgenehmigung gegen GW717m.
Offenbar
ermutigt
nun
gerade
dieses
massive
Fehlhandeln
und
die
Fehlentscheidungen
des
Umweltministers
beim
Wolf
-
und
politisch
ist
Lies
dafür
verantwortlich,
nunmehr
völlig
endgestörte
Zeitgenossen
dazu,
Straftaten
zu
begehen und höchstmöglich geschützte Wölfe bestialisch zu töten.
Lies propagiert ständig und mantraartig, „Der Staat muss handlungsfähig sein!“
Dabei ist er das seit Jahr und Tag!
Bereits
im
vergangenen
Jahr,
bei
einem
persönlichen
Gesprächstermin,
entgegnete
ich
diesbzgl.
dem
Minister,
dass
er
doch
handlungsfähig
sei.
Klare
Ansagen
an
die
Weidetierhalter,
klare
Unterstützung
für
die
Weidetierhalter
und
klare
vorhandene
Handlungsmöglichkeiten
beim
Umgang
mit
etwaigen
Problemwölfen,
nach
geltendem BNatSchG.
All
das
stößt
seit
Jahr
und
Tag
bei
diesem
unbelehrbaren
UM
und
wolfsartenschutzunfähigen Ignoranten jedoch auf taube Ohren.
Und
jetzt
haben
wir
ein
Resultat,
einen
wahrscheinlich
ermordeten
Wolf
mehr,
für
den
hier
in
Niedersachsen
dann
Olaf
Lies
selbst,
als
Umweltminister
durch
sein
unverantwortliches
und
uneinsichtiges
Handeln
beim
Umgang
mit
dem
Wolf
-
bei
absolut
ausreichendem
und
geltenden
vorhandenen
Recht
-
eindeutig
verantwortlich
zeichnen muss!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
11:10.19
Die Zweite Kammer des europäischen Gerichtshofs EuGH bestätigt jetzt in
18:00 Uhr
einem Urteil ganz unzweifelhaft und klar bestehendes europäisches Recht:
„Wölfe
dürfen
nur
unter
strikten
Bedingungen
geschossen
werden.
Die
Hürden dafür sind
nach wie vor
sehr hoch angesetzt!“
Sowohl
die
Tagespresse
als
auch
u.
a.
Spiegel-Online
berichten
über
das
Urteil
welches
Abschussmöglichkeiten
von
Wölfen
enge
Grenzen
setzt.
Grenzen,
die
eigentlich vorher schon da waren, jetzt aber nochmals im Grunde bestätigt werden.
Das
Urteil
erging
klarstellend
in
einem
Rechtsstreit
der
das
finnische
oberste
Verwaltungsgericht
beschäftigt.
Hintergrund
dabei
war,
dass
der
finnische
Umweltverband
„Tapiola“
gegen
die
Entscheidung
der
finnischen
Wildtierbehörde
geklagt
hatte,
dass
diese
zwei
Jägern
den
Abschuss
von
insgesamt
sieben
Wölfen
im
Zeitraum
von
Januar
bis
Juni
2016
in
der
Region
Nordsavo
erlaubt
hatte.
Als
Begründung
für
die
Erlaubnis
wurden
die
„Bekämpfung
der
Wilderei“
und
die
„Bestandspflege“
seitens
der
Wildtierbehörde
damals
angeführt!
Schäden
an
Hunden,
sogenannten
Elchhunden
sollten
vermieden
und
das
Sicherheitsgefühl
der
Menschen
erhöht
werden.
Letztlich
sollte
mit
den
Abschüssen
die
„gesellschaftliche
Toleranz“ gegenüber Wölfen erhöht werden.
[„Ich
glaube
ähnlichen
Irrsinn
habe
ich
auch
schon
mal
hier
in
Deutschland
vernommen
und
vernehme
ihn
exorbitant
immer
noch
aus
denselben
dunklen
Ecken und Kanälen“…]
Letztlich
rief
das
oberste
finnische
Verwaltungsgericht
den
EuGH
zur
Schaffung
von
Rechtssicherheit
dahingehend
an,
ob
die
Habitatsrichtlinie
92/43
im
Artikel
16
(1)
lit.
e,
Entscheidungserlassen
entgegensteht,
die
Ausnahmen
von
dem
in
dieser
Richtlinie
niedergelegten
Verbot
absichtlicher
Tötung
von
Wölfen
im
Rahmen
der
„bestandspflegenden Jagd“ und zur „Bekämpfung der Wildere“ erlauben.
Die
Antwort
der
„Zweiten
Kammer
des
EuGH“
unter
Teilnahme
des
Präsidenten
des
Gerichtshof
K.
Lenaerts
in
Wahrnehmung
der
Aufgaben
eines
Richters,
an
die
oberste finnische Verwaltungsgerichtsbarkeit lautet wie folgt:
Nach
alledem
ist
auf
die
Fragen
des
vorlegenden
Gerichts
zu
antworten,
dass
Art.
16
Abs.
1
Buchst.
e
der
Habitatrichtlinie
dahin
auszulegen
ist,
dass
er
dem
Erlass
von
Entscheidungen
entgegensteht,
mit
denen
Ausnahmen
von
dem
in
Art.
12
Abs.
1
Buchst.
a
in
Verbindung
mit
Anhang
IV
Buchst.
a
dieser
Richtlinie
niedergelegten
Verbot
der
absichtlichen
Tötung
von
Wölfen
im
Rahmen
der
bestandspflegenden
Jagd
genehmigt
werden
und
das
Ziel
der
Bekämpfung
von
Wilderei verfolgt wird, wenn
–
das
mit
diesen
Ausnahmen
verfolgte
Ziel
nicht
klar
und
deutlich
belegt
wird
und
die
nationale
Behörde
nicht
anhand
fundierter
wissenschaftlicher
Daten
nachzuweisen
vermag,
dass
diese
Ausnahmen
geeignet
sind,
dieses
Ziel
zu
erreichen,
–
nicht
hinreichend
nachgewiesen
ist,
dass
das
mit
ihnen
verfolgte
Ziel
nicht
durch
eine
anderweitige
zufriedenstellende
Lösung
erreicht
werden
kann,
wobei
das
bloße
Vorliegen
einer
illegalen
Aktivität
oder
die
Schwierigkeiten,
denen
bei
der
Durchführung
der
Kontrolle
dieser
Aktivität
begegnet
wird,
hierfür
nicht
ausreichen
können,
–
nicht
gewährleistet
ist,
dass
der
günstige
Erhaltungszustand
der
Populationen
der
betreffenden
Art
in
ihrem
natürlichen
Verbreitungsgebiet
trotz
der
Ausnahmeregelungen gewahrt bleibt,
–
in
Bezug
auf
die
Ausnahmen
keine
Bewertung
des
Erhaltungszustands
der
Populationen
der
betreffenden
Art
sowie
der
voraussichtlichen
Auswirkungen
der
in
Betracht
gezogenen
Ausnahme
auf
diesen
bezogen
auf
das
Hoheitsgebiet
des
betreffenden
Mitgliedstaats
oder
gegebenenfalls
bezogen
auf
die
betreffende
biogeografische
Region,
wenn
sich
die
Grenzen
dieses
Mitgliedstaats
mit
mehreren
biogeografischen
Regionen
überschneiden
oder
das
natürliche
Verbreitungsgebiet
der
Art
dies
erfordert,
und
soweit
möglich
grenzüberschreitend
vorgenommen
wurde und
–
nicht
sämtliche
Bedingungen
erfüllt
sind,
die
sich
auf
die
Entnahme
einer
begrenzten
und
spezifizierten
Anzahl
von
Exemplaren
bestimmter
in
Anhang
IV
der
Habitatrichtlinie
genannter
Arten
unter
strenger
Kontrolle,
selektiv
und
in
beschränktem
Ausmaß
beziehen;
die
Erfüllung
dieser
Bedingungen
ist
u.
a.
unter
Berücksichtigung
der
Größe
der
Population,
ihres
Erhaltungszustands
und
ihrer
biologischen Merkmale nachzuweisen.
Hier gehts zum Urteil des EuGH
Anhand
dieser
sehr
hohen
Hürden
hat
nun
der
finnische
Verwaltungsgerichtshof
das dort anhängige Verfahren zu prüfen!
Das
Urteil
des
EuGH
indes,
ist
als
solches,
ein
klares
Votum
für
den
Artenschutz,
für
den
Wolf
und
dem
ihm
zugewiesenen,
bereits
bestehenden
höchsten Schutzstatus!
Um
Lies
(SPD)
sollte
unverzüglich
seine
Entscheidung
den
Rodewalder
Rüden
erschießen
zu
lassen
revidieren
und
seine
illegale
Abschussverfügung
sofort
zurückziehen!
Gleichzeitig
muss
der
völlig
irrationale
Entwurf
„Lex-Wolf
der
Bundesumweltministerin
Svenja
Schulze
(SPD)
ebenso
umgehend
zurückgenommen werden, so wie Artenschutz-Wolf beides seit Monaten fordert.
Denn
eines
erklärt
dieses
Urteil
des
höchsten
europäischen
Gerichtes
unmissverständlich:
„Wild,
einfach
Wölfe
unbegründet
erschießen,
nur
weil
es
einem
-
oder
der
Lobby
gerade in den Kram passt…?!
Das geht definitiv nicht!!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
09.10.19
Das UM - UNVERMÖGEN ist GROSS!! Nicht dass man es nicht schon wusste,
22.00 Uhr
aber es gilt anscheinend im nds. UM für alle „Wolfs - Bereiche“
Wofür
war
das
Umweltministerium
bzw.
das
NLWKN
(Wolfsbüro)
auch
noch
da
und
zuständig?
Ähhh,
richtig!
Unter
anderem
für
den
Artenschutz
und
Entschädigungsabwicklung
bei
Wolfsübergriffen
sowie
zur
Bearbeitung
von
Anträgen
für
wolfsabweisende
Zäune.
Nicht
dass
es
etwas
Neues
wäre,
dass
auch
hier
im
Gebilde
UM
und
NLWKN
das
Unvermögen
regiert!
NEIN,
aber
jetzt
wird
es
auch
noch
offiziell
gemacht,
indem
die
Abwicklung
beider
Bereiche
nun
vollends
vom
NLWKN
auf
die
Landwirtschaftskammer
übertragen
wird
um
-
so
die
verheissungsvolle
Nachricht
-
die
„Bearbeitungszeiten
drastisch
zu
verkürzen
und
Entschädigungen zu erleichtern…“ (Es berichtet der
NDR
).
UM
Lies
(SPD)
und
Co.
lassen
aber
auch
wirklich
keine
Gelegenheit
aus
sich
immer
noch
erbärmlicher
beim
Wolf
darzustellen.
Immerhin,
die
Landwirtschaftskammer
hatte
bereits
bisher
auch
schon
dem
NLWKN
(Wolfsbüro)
auf
diesem
Gebiet
zugearbeitet…
vielleicht
werden
ja
dann
die
Schreihälse
tatsächlich schneller mit Billigkeitsleistungen „voll“gestopft.
Noch
besser
wäre
mit
Zäunen
ausgestattet.
Wäre
das
sinnvollste!
Vielleicht
klappts? Wer weiß? Jedenfalls!
„Schnellere Bearbeitung“!!!
So
soll
die
frohe
Botschaft
rüberkommen!
Letztlich
ist
es
aber
nur
wieder
ein
Teilabschiebungsversuch
des
„Themas“
Wolf
in
Richtung
niedersächsisches
Landwirtschaftministerium
von
Otte-Kinast
(CDU).
Lies
hatte
ja
bereits
schon
einmal
versucht
ihr
den
Wolf
in
Verantwortung
komplett
unter
deren
mehlverstaubte
muffige
Politikerweste
zu
jubeln.
Das
hatte
damals
nicht
geklappt!
Vielleicht
versucht
Lies
sich
ja
jetzt
auf
diese
Tour
-
quasi
„Wolfs-Häppchen(weise)
im
wolfsabweisenden
Schlafrock-Zaun“
sozusagen,
aus
der
Verantwortung
zu
stehlen!!!
Verbleiben 3 Fragen und 3 „Antworten“:
1.
Was
ist
mit
den
damals
extra
für
die
Rissbegutachtung,
und
die
Bearbeitung
von
Schadensfällen
sowie
Zaunanträgen
„angeschafften“
zuständigen
Mitarbeiter
(Tierärzte
u.
ä.)
des
Wolfsbüros
geschehen?
Wurden
diese
aus
ihrem
jetzigen
Job
entnommen? Verschoben in die Kammer des Schreckens? Wir wissen es nicht!
2.
Bisher
haben
offensichtlich
zwei
Behörden
bereits
an
den
Aufgaben
herumgepfuscht.
Jetzt
soll
es
nur
noch
eine
Behörde
leisten?
Das
könnte
sich
in
zwei
Bahnen
entwickeln;
erstens,
die
Landwirtschaftskammer
macht
den
Job
tatsächlich
besser
als
das
NLWKN,
vorausgesetzt
es
gibt
tatsächlich
Risse
und
es
werden
tatsächlich
Anträge
gestellt
(nicht
wie
in
„Rodewald“)
-
das
wäre
dann
noch
ein
armseliges
Armutszeugnis
für
Lies
und
Co.!
Oder
das
Ganze
geht
komplett
den
Bach herunter. Es verbleibt dann das gleiche Endergebnis!
3.
Was
bliebe
nach
Aufgabenabgabe
dann
im
UM
/
NLWKN
(Wolfsbüro)
noch
zu
tun?
Ach
ja,
das
Töten
von
Wölfen
in
einer
aberwitzig
-
illegalen
und
extrem
teuren
und steuerverschwendenden Jagd - die keine ist!
Erbärmlicher geht es nun wirklich nicht mehr!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf
07.10.2019
Bundesamt für Naturschutz: Schutzmaßnahmen gegen den Wolf sind
18:45 Uhr
ausreichend - hingegen erklärt der unbelehrbare Bundes-CDU-Mob Zäune
als Wolfsabwehr zum Ammenmärchen und fordert gezielte Abschüsse zur
Regulierung und für „wolfsfreie Zonen“
Die
NOZ
berichtet:
Die
Präsidentin
des
Bundesamtes
für
Naturschutz,
Frau
Beate
Jessel
hält
die
derzeitigen
Regelungen
für
den
Umgang
mit
dem
Wolf
für
ausreichend.
Sie
betont
ausdrücklich,
dass
ein
vernünftiger
Herdenschutz
das
„A
und
O“
als
wirksame
Maßnahme
zu
sehen
ist,
um
Übergriffe
des
Wolfes
auf
Weidetiere
zu
verhindern.
Damit
nimmt
sie
eindeutig
die
Tierhalter
in
die
Pflicht!
Ebenso
erklärt
sie
den
Umgang
mit
etwaigen
Problemtieren
als
eindeutig
geregelt.
Seit jeher, ganz die Meinung von Artenschutz - Wolf!
Hingegen
erklärt
die
unbelehrbare
CDU-Mischpoke
Wolfsabwehr
durch
Zäune
als
Ammenmärchen
und
wie
könnte
es
anders
sein?
Gleichzeitig
wird
wie
seit
jeher
gefordert,
den
gezielten
illegalen
Abschuss,
am
besten
ganzer
Rudel,
zur
völlig
unnötigen Bestandsregulierung und für „wolfsfreie Zonen“ zu etablieren!
Nach
all
der
Zeit
noch
immer
dieselbe
Dummheit
im
Quadrat,
Uneinsichtigkeit,
Arroganz,
Intoleranz
und
Ignoranz
gegenüber
geltendem
Recht,
der
Biologie,
den
Fakten
und
vor
allem
gegenüber
dem
Leben
selbst
!?!
Diesmal
in
personam
durch
die
Bundestags
-
Unionsfraktionsvize
Gitta
Connemann
(CDU)
zum
Ausdruck
gebracht!
Da
muss
man
sich
doch
wirklich
fragen:
„Wieviele
Synapsen
haben
sich
die
„Schwarzen“
und
alle
anderen
dem
Antiwolfswahn
Verfallenen
bereits
selbst
weggeschossen?“
Die
Frage
geht
im
Übrigen
an
alle
Wolfsgegner,
die
immer
noch
unbelehrbar
alles
töten
wollen
was
sich
nicht
in
Ihre
ekelhafte
Lobbyistenwelt
einfügen
will
so
wie
es
ihnen
in
den
Kram
passt
und
sie
daher
dem
Tod
immer
noch
als „Lösung“ huldigen!
Da kommt mir widerwärtigstes Gedankenmaterial hoch!
Hier der
LINK
zum Bericht!
„I stand up for Wolves until my last Breath is done. And beyond!!“
Jens Feeken - Artenschutz-Wolf